unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Nicht festgesetzte Märkte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen Nicht festgesetzte Märkte 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
LCoup
Jungspund


Dabei seit: 01.02.2018
Beiträge: 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 31.457
Nächster Level: 38.246

6.789 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Nicht festgesetzte Märkte

Hallo,

keider konnte ich meinen Beitrag zum Thema Feierabendmärkte/Alkoholausschank auf Wochenmarkt nicht mehr editieren, daher hier in einem zweiten Thema:

Mich beschäftigt noch immer auf welcher gesetzlichen Grundlage sogenannte Feierabendmärkte stattfinden können. Mein Verständnis ist bisher:

1. Ist der Feierabendmarkt ein festgesetzter Wochenmarkt, ist er an die Gewerbeordnung gebunden. Danach richtet sich das Sortiment, Imbisse können auf kommunaler Ebene durch das erweiterte Sortiment zugelassen werden. Wollen diese Imbisse auch Alkohol ausschenken, brauchen sie eine Gaststättenerlaubnis. Mit dieser Gaststättenerlaubnis wäre der Ausschank von Alkohol auf einem festgesetzten Wochenmarkt rechtens? (Obwohl das den bestimmungen der GewO widerspricht?)

2. Würde man diesen Feierabendmarkt nicht festsetzen, wäre er nicht an die GewO gebunden? Damit wäre für den Veranstalter die Zulassung von Imbissen mit Alkoholausschank bei vorliegender Gaststättenerlaubnis recht unkompliziert?

Und da kommt mi noch eine Frage: Die Marktsatzungen beziehen sich auf alle stattfindenden Märkte oder nur auf die festgesetzten Märkte?
Welchen Vorteil bietet das festsetzen von Märkten außer der Durchführungspflicht (die man ja bestimmt auch vertraglich regeln könnte?)?

Freue mich auf Antworten!

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von LCoup: 07.02.2018 09:47.

1 07.02.2018 09:46 LCoup ist offline Beiträge von LCoup suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
Haudegen


Dabei seit: 19.09.2012
Beiträge: 604
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.541.785
Nächster Level: 3.025.107

483.322 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Nicht festgesetzte Märkte



Sofern die Voraussetzungen der §§ 65 ff GewO vorliegen, kann ein Markt, Ausstellung usw. nach § 69 GewO festgesetzt werden. Durch die Festsetzung kommen die Marktteilnehmer in den Genuss der sogenannten Marktprivilegien (z.B. keine Reisegewerbekartenpflicht, Abweichung von den Ladenschlusszeiten etc.).

Liegen die Voraussetzungen nicht vor bzw. möchte der Veranstalter keine Festsetzung, so handelt es sich um einen sogenannten Privatmarkt bzw. eine Privatveranstaltung ohne Marktprivilegien. D.h. Reisegewerbekartenpflicht für gewerbliche Aussteller, kein Abweichen von den Ladenschlusszeiten etc. pp.

Ob der "Feierabendmarkt" ein festgesetzter Markt ist, lässt sich über die Behörde, die für die jeweiligen Festsetzungen zuständig ist, herausfinden. Hier wäre auch festgelegt als was er festgesetzt ist (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt etc.) Liegt keine Festsetzung vor, ist es ein Privatmarkt oder eine Privatveranstaltung.

Nichtsdestotrotz ist der Alkoholausschank im Reisegewerbe grundsätzlich verboten § 56 Abs. 1 Nr. 3 b) GewO bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Der Alkoholausschank ist zusätzlich (zumindest bei uns in Ba-Wü) noch an die Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz gebunden. Bei einer Veranstaltung aus besonderem Anlass würde daher (egal ob Reisegewerbe oder nicht) eine Gestattung nach § 12 GastG benötigt werden.
Bei regelmäßig wiederkehrendem Ausschank liegt jedoch kein besonderer Anlass mehr vor und so käme dann eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG in Betracht.

Sofern das Ganze auf öffentlicher Fläche stattfindet, wird aller Voraussicht nach auch noch eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde notwendig sein.

Viele Grüße

SteBa
2 07.02.2018 14:21 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.707
Nächster Level: 8.476.240

2.533 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Ich möchte diesen Thread mal aus der Versenkung holen....

Ich habe bisher mit dem Markt- und Gaststättenwesen noch so gar nichts zu tun gehabt, soll aber nun nach und nach diese Tätigkeiten noch mitmachen.

Ich weiß, dass bisher vom Kollegen wohl noch nie ein Markt festgesetzt wurde. Wie die Märkte, die wir hatten...vom Straßenfest hin bis zum Weihnachtsmarkt...bisher gelaufen sind...keine Ahnung.

Wie ist das nun mit der Festsetzung?
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, dann gibts die von uns nur, wenn der Veranstalter einen Antrag stellt und das will, und ansonsten ist es ein Privatmarkt? Aber was bedeutet das konkret?

Ich wüsste jetzt mal nicht, dass der Kollege bei den nicht festgesetzen Märkten jemals in irgendeiner Form RGK kontrolliert hätte und wir hatten auch schon Volksfeste (sprich: Mini-Kirmes) am Sonntag etc.

Irgendwie fällt es mir schwer, den Unterschied zwischen Festsetzung und Nicht-Festsetzung zu begreifen. Wann ist was besser? Wann muss evtl. sogar eine Festsetzung her?

Über Tipps & Infos zur Marktmaterie würde ich mich daher freuen.

Danke

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 17.07.2019 10:38 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
Routinier


Dabei seit: 05.04.2011
Beiträge: 435
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.062.359
Nächster Level: 2.111.327

48.968 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Marktfestsetzung

Hallo,

ich habe dir mal meinen Vortrag von der letzten BFT zum Thema "Floh- und Trödelmärkte" geschickt, vielleicht hilft es ja schon für einen kleinen Überblick über das Marktrecht.

Generell kann man sagen, dass mit der Festsetzung "Marktprivilegien" verbunden sind:

wie z.B.:

Vorschriften über das stehende und Reisegewerbe finden keine Anwendung (Titel II und III GewO)

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn –und Feiertagen ist möglich

An Stelle der Ladenöffnungszeiten treten die festgesetzten Öffnungszeiten des Marktes (Ausnahme 24.12. – bis 14.00 Uhr u. Sonn- und Feiertagsregelungen)

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
4 17.07.2019 11:24 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
nicolelpio   Zeige nicolelpio auf Karte nicolelpio ist weiblich
Jungspund


images/avatars/avatar-168.gif

Dabei seit: 01.10.2008
Beiträge: 21
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 118.803
Nächster Level: 125.609

6.806 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Marktfestsetzung

Hallo,

der Vortrag klingt interessant... könnte ich den eventuell auch bekommen? Das wäre super

__________________
Weißnicht
5 18.07.2019 08:30 nicolelpio ist offline E-Mail an nicolelpio senden Homepage von nicolelpio Beiträge von nicolelpio suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 11.982.998
Nächster Level: 13.849.320

1.866.322 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Marktfestsetzung

Würde auch gerne reinschauen...anbeten

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
6 18.07.2019 10:27 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Anni_GewerbeNord
Grünschnabel


Dabei seit: 31.08.2016
Beiträge: 2
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 5.533
Nächster Level: 7.465

1.932 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






smile RE: Marktfestsetzung

Hallo,

mich würde der Vortrag auch interessieren. Könnte ich ihn auch bekommen? Danke Spitze!

Viele Grüße
7 25.09.2019 14:34 Anni_GewerbeNord ist offline E-Mail an Anni_GewerbeNord senden Beiträge von Anni_GewerbeNord suchen
MThe MThe ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 13.06.2018
Beiträge: 30
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 63.453
Nächster Level: 79.247

15.794 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ich hätte ebenfalls Interesse daran.

Vielen Dank :-)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MThe: 25.09.2019 15:20.

8 25.09.2019 15:19 MThe ist offline E-Mail an MThe senden Beiträge von MThe suchen
Lutsche Lutsche ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-454.jpg

Dabei seit: 21.04.2009
Beiträge: 103
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 561.856
Nächster Level: 677.567

115.711 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Marktfestsetzung

Zitat:
Original von Sigi2910
Würde auch gerne reinschauen...anbeten


Me too
Party2

__________________
"Immer schön locker durch die Hose atmen!" (Bernd S.)
9 25.09.2019 15:50 Lutsche ist offline E-Mail an Lutsche senden Beiträge von Lutsche suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.943.874
Nächster Level: 5.107.448

163.574 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
uns schon bedauere ich es wieder, dass wohl noch kein Thread mit den Vorträgen der 10. BFT angelegt wurde und die Vorträge noch nicht eingestellt worden sind.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
10 25.09.2019 16:14 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Ullrich   Zeige Ullrich auf Karte Ullrich ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-605.jpg

Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 947.582
Nächster Level: 1.000.000

52.418 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Vorträge der 10. BFT sind im Forum unter dem Button "Database" bereits seit einiger Zeit eingestellt.
11 08.10.2019 16:39 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
Fini469 Fini469 ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 02.12.2015
Beiträge: 103
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 313.023
Nächster Level: 369.628

56.605 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Marktfestsetzung

Ich habe auch Interesse an dem Vortrag
12 31.08.2020 10:46 Fini469 ist offline E-Mail an Fini469 senden Beiträge von Fini469 suchen
Ullrich   Zeige Ullrich auf Karte Ullrich ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-605.jpg

Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 947.582
Nächster Level: 1.000.000

52.418 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Marktfestsetzung

Dann bitte auf dieser Seite ganz oben auf den Button "Database" gehen und den Beitrag unter der 10. Bundesfachtagung auswählen.
13 01.09.2020 12:17 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.061.699
Nächster Level: 10.000.000

938.301 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






nicht festgesetzte Märkte

@ Ullrich: wie heißt der Beitrag?? kann ihn irgendwie nicht finden
14 01.09.2020 13:59 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
Routinier


Dabei seit: 05.04.2011
Beiträge: 435
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.062.359
Nächster Level: 2.111.327

48.968 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Trödelmärkte - Vortrag BFT 2018

Hallo,

irgendwie war mein Vortrag wahrscheinlich zu groß für die Database.
In der Anlage der Vortrag zur Info.

Dateianhang:
pdf Flohmarkt_Folien.pdf (1,44 MB, 554 mal heruntergeladen)


__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
15 01.09.2020 14:07 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.312.790
Nächster Level: 22.308.442

1.995.652 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









ich betätige mich jetzt mal als Spielverderber. 2012 habe ich auf der Bundesfachtagung Gewerberecht im Weimar einen Vortrag zum Verhältnis des Titel IV der GewO zum Feiertagsrecht der Länder gehalten. Mein Fazit war damals, dass die meisten Märkte demnach feiertagsrechtlich illegal sein dürften. Wenn ich mich recht erinnere haben nur die Länder Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ihr Marktrecht - das ja Ländersache ist - entsprechend angepasst. Die andern aber nicht.

Hier der Vortrag:

Dateianhang:
pdf Präsentation Verhältnis des Titels IV GewO zum Feiertagsrecht [Kompatibilitätsmodus].pdf (59 KB, 371 mal heruntergeladen)
16 02.09.2020 08:56 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Ullrich   Zeige Ullrich auf Karte Ullrich ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-605.jpg

Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 947.582
Nächster Level: 1.000.000

52.418 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Genauso ist es auch. Das Schlimme daran ist, dass das in den anderen Bundesländern keinen interessiert und alles weiter so praktiziert wird, als gäbe es entsprechende Regelungen.
17 08.09.2020 15:22 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.312.790
Nächster Level: 22.308.442

1.995.652 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein heißes Eisen, das die Politik nicht anfasst.

Wir standen mit unserem Wirtschaftsministerium mal in Kontakt, um darauf aufmerksam zu machen. Man hat das abgestritten - wiederum mit Verweis auf die Kommentarliteratur - die das VG Neustadt an der Weinstraße ja schon als sachlich falsch identifiziert hatte.

Planmäßiges Staatsversagen. Ich will aber auch nicht in Abrede stellen, dass man in den Ministerien ebenfalls überlastet ist. Andererseits rechtfertigt das auf keinen Fall Unsinn zu verzapfen.

Dateianhang:
pdf VG Neustadt, Urteil vom 03.09.2009 - 4 K 668-09.NW.pdf (80 KB, 484 mal heruntergeladen)
18 08.09.2020 15:37 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Der Stadtallendorfer Der Stadtallendorfer ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 05.11.2020
Beiträge: 8
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.914
Nächster Level: 10.000

86 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen

Moin,

zur Thematik Vollzug des Titels IV der GewO liegt mir aktuell ein sehr interessanter Sachverhalt vor.

Ein regionaler Biohofbetreiber hat bei uns eine Marktveranstaltung angemeldet, die im monatlichen Rhythmus auf seinem privaten Hofgelände stattfinden soll. Es sollen zunächst insgesamt 4 Beschicker teilnehmen, die neben ihren Urprodukten auch verarbeitete Lebensmittel verkaufen. Bei den Beschickern handelt es sich um weitere Hofbetriebe sowie gemeinnützigen Vereinen.

Die angebotenen Produkte können von Veranstaltung zu Veranstaltung saisonalbedingt wechseln.

Neben dem Angebot von Selbsterzeugnissen sollen auch alkoholfreie sowie alkoholische Getränke und Speisen (Suppen) zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

Es wird mit einer Besucherzahl von ca. 100 Personen pro Veranstaltung gerechnet. Ein Ordnungsdienst wird aus den eigenen Reihen gestellt.

Die Veranstaltung findet jeweils samstags zwischen 10 und 15 Uhr statt.

Der Markt soll als Monatsmarkt etabliert werden, bei dem regionale Produkte von Direktvermarktern primär angeboten werden sollen.

Soviel zu den Eckdaten.

Aufgrund der Konzeptionierung und des Gesamtcharakters der Veranstaltung sind hier zunächst eine Reihe von verschiedenen Rechtsvorschriften tangiert, die im Einzelnen abgeprüft werden müssen.

Nach erster Prüfung und Einschätzung kann folgendes festgehalten werden:

1) Die Veranstaltung (Markt) kann aufgrund der geringen Anzahl an Teilnehmern nicht nach Titel IV der GewO festgesetzt werden. Somit entfallen die sog. Marktprivilegien.

2) Ob hier § 55a GewO Anwendung findet, muss m.E. konkret im Einzelfall für jeden Teilnehmer geprüft werden. Hier kommt es speziell auf das Warenangebot an.

3) Aus gaststättenrechtlicher Sicht wäre zu prüfen, ob es sich bei der Regelmäßigkeit der Veranstaltung noch um einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 6 HGastG handelt. Dann wäre zudem zwingende Voraussetzung der besondere Anlass. Den sehen wir hier nicht mehr gegeben (12x/Jahr).

4) Stichwort Corona:

Zu guter Letzt wäre die Veranstaltung hinsichtlich der aktuellen Pandemielage zu betrachten. Neben einem nachvollziehbaren Hygienekonzept wären die Bestimmungen der CoKoBev einzuhalten. Aktuell wäre somit das Verabreichen von Getränken und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle nicht zulässig. Das Betreiben eines Marktes unter Einhaltung der allg. Hygienebestimmungen wäre möglich.

Wir sehen hier jedoch aufgrund des Gesamtcharakters der Veranstaltung sowie der Intension des Veranstalters eine Art "Erlebnisgastronomie", wo eine längere Verweildauer ein Ziel der Veranstaltung ist.

Wir sehen somit zum jetzigen Zeitpunkt die Durchführung einer solchen Veranstaltung als äußerst problematisch an (hier wird mit einer Besucheranzahl von 100 Personen gerechnet). Aus ordnungsrechtlicher Sicht kann die Veranstaltung in dieser Form nicht genehmigt werden.

Wir ist Ihre/Eure Einschätzung in diesem Fall?

Vielen Dank.

Grüße aus Stadtallendorf!
19 09.03.2021 12:08 Der Stadtallendorfer ist offline E-Mail an Der Stadtallendorfer senden Homepage von Der Stadtallendorfer Beiträge von Der Stadtallendorfer suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.312.790
Nächster Level: 22.308.442

1.995.652 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jo, schwierig das, weil mind. zwei Rechtsbereiche derzeit zu beachten sind.

Das Gaststättenvorhaben würde ich derzeit nach der CoKoBeV ablehen. Das "Marktgeschehen" ließe sich gewerberechtlich über § 55 ff. abbilden. Diese Sache wäre dann aber wohl dem § 3 CoKoBeV zu unterwerfen und die Akteure müssten ein Hygienekonzept vorlegen. Dann scheint es mir möglich zu sein.

Meine private Meinung dazu:
Ich frage mich, warum sich in unserem mittelhessischen Raum nicht die ganzen Direkterzeuger zusammentun, um Ihre Ware, die z. T. auch Bio-Ware ist, in gemeinsamen Verkaufsstellen veräußern. In Kleinstädten und Dörfern stehen so viele geeignete Läden leer. Ich wäre Stammkunde. Allein in meiner kleinen Heimatgemeinde und den direkt angrenzenden Kommunen bekommt man Wurst, Fleisch, Milch, Käse, Honig, Pilze, Seife usw. beim Direkterzeuger - leider aber arbeiten die nicht zusammen.
20 09.03.2021 12:39 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Nicht festgesetzte Märkte


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Trödelmärkte am gleichen Tag Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   10.01.2024 12:13 von lp     11.01.2024 07:34 von lp   Views: 29.091
Antworten: 3
GmbH anmelden oder nicht? Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.06.2023 09:32 von Gewerbe5030     03.07.2023 12:56 von Ludwig   Views: 159.156
Antworten: 2
Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden? Reisegewerbe (Titel III GewO)   26.04.2023 11:49 von schrubbie     26.04.2023 13:20 von Ludwig   Views: 183.370
Antworten: 1
Jahrmärkte auf Parkplätzen Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.12.2022 11:52 von Gaststätten     10.12.2022 15:58 von Martin Halbinger   Views: 472.827
Antworten: 9
1 Dateianhänge enthalten Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   20.02.2007 08:28 von Wittgensteiner     10.08.2022 14:01 von Fini469   Views: 463.465
Antworten: 15

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 179.336 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.859.327


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 239 | Gesamt: 0.267s | PHP: 99.63% | SQL: 0.37%