Nicht festgesetzte Märkte |
Solon
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SteBa

Routinier
 

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RE: Nicht festgesetzte Märkte |
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Sofern die Voraussetzungen der §§ 65 ff GewO vorliegen, kann ein Markt, Ausstellung usw. nach § 69 GewO festgesetzt werden. Durch die Festsetzung kommen die Marktteilnehmer in den Genuss der sogenannten Marktprivilegien (z.B. keine Reisegewerbekartenpflicht, Abweichung von den Ladenschlusszeiten etc.).
Liegen die Voraussetzungen nicht vor bzw. möchte der Veranstalter keine Festsetzung, so handelt es sich um einen sogenannten Privatmarkt bzw. eine Privatveranstaltung ohne Marktprivilegien. D.h. Reisegewerbekartenpflicht für gewerbliche Aussteller, kein Abweichen von den Ladenschlusszeiten etc. pp.
Ob der "Feierabendmarkt" ein festgesetzter Markt ist, lässt sich über die Behörde, die für die jeweiligen Festsetzungen zuständig ist, herausfinden. Hier wäre auch festgelegt als was er festgesetzt ist (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt etc.) Liegt keine Festsetzung vor, ist es ein Privatmarkt oder eine Privatveranstaltung.
Nichtsdestotrotz ist der Alkoholausschank im Reisegewerbe grundsätzlich verboten § 56 Abs. 1 Nr. 3 b) GewO bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Der Alkoholausschank ist zusätzlich (zumindest bei uns in Ba-Wü) noch an die Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz gebunden. Bei einer Veranstaltung aus besonderem Anlass würde daher (egal ob Reisegewerbe oder nicht) eine Gestattung nach § 12 GastG benötigt werden.
Bei regelmäßig wiederkehrendem Ausschank liegt jedoch kein besonderer Anlass mehr vor und so käme dann eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG in Betracht.
Sofern das Ganze auf öffentlicher Fläche stattfindet, wird aller Voraussicht nach auch noch eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde notwendig sein.
Viele Grüße
SteBa
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2
07.02.2018 14:21 |
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Solon
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Roesje

Haudegen
  

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Ich möchte diesen Thread mal aus der Versenkung holen....
Ich habe bisher mit dem Markt- und Gaststättenwesen noch so gar nichts zu tun gehabt, soll aber nun nach und nach diese Tätigkeiten noch mitmachen.
Ich weiß, dass bisher vom Kollegen wohl noch nie ein Markt festgesetzt wurde. Wie die Märkte, die wir hatten...vom Straßenfest hin bis zum Weihnachtsmarkt...bisher gelaufen sind...keine Ahnung.
Wie ist das nun mit der Festsetzung?
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, dann gibts die von uns nur, wenn der Veranstalter einen Antrag stellt und das will, und ansonsten ist es ein Privatmarkt? Aber was bedeutet das konkret?
Ich wüsste jetzt mal nicht, dass der Kollege bei den nicht festgesetzen Märkten jemals in irgendeiner Form RGK kontrolliert hätte und wir hatten auch schon Volksfeste (sprich: Mini-Kirmes) am Sonntag etc.
Irgendwie fällt es mir schwer, den Unterschied zwischen Festsetzung und Nicht-Festsetzung zu begreifen. Wann ist was besser? Wann muss evtl. sogar eine Festsetzung her?
Über Tipps & Infos zur Marktmaterie würde ich mich daher freuen.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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17.07.2019 10:38 |
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Maliklaus
Routinier
 
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Hallo,
ich habe dir mal meinen Vortrag von der letzten BFT zum Thema "Floh- und Trödelmärkte" geschickt, vielleicht hilft es ja schon für einen kleinen Überblick über das Marktrecht.
Generell kann man sagen, dass mit der Festsetzung "Marktprivilegien" verbunden sind:
wie z.B.:
Vorschriften über das stehende und Reisegewerbe finden keine Anwendung (Titel II und III GewO)
Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn –und Feiertagen ist möglich
An Stelle der Ladenöffnungszeiten treten die festgesetzten Öffnungszeiten des Marktes (Ausnahme 24.12. – bis 14.00 Uhr u. Sonn- und Feiertagsregelungen)
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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4
17.07.2019 11:24 |
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nicolelpio

Jungspund


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Hallo,
der Vortrag klingt interessant... könnte ich den eventuell auch bekommen? Das wäre super
__________________
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5
18.07.2019 08:30 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende


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Würde auch gerne reinschauen...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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6
18.07.2019 10:27 |
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Anni_GewerbeNord
Grünschnabel
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RE: Marktfestsetzung |
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Hallo,
mich würde der Vortrag auch interessieren. Könnte ich ihn auch bekommen?
Viele Grüße
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7
25.09.2019 14:34 |
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Lutsche
Doppel-As

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Zitat: |
Original von Sigi2910
Würde auch gerne reinschauen...
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Me too
__________________ "Immer schön locker durch die Hose atmen!" (Bernd S.)
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9
25.09.2019 15:50 |
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Rheinhesse
König
   

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aus Rheinhessen,
uns schon bedauere ich es wieder, dass wohl noch kein Thread mit den Vorträgen der 10. BFT angelegt wurde und die Vorträge noch nicht eingestellt worden sind.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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10
25.09.2019 16:14 |
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Ullrich
Tripel-As


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Die Vorträge der 10. BFT sind im Forum unter dem Button "Database" bereits seit einiger Zeit eingestellt.
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11
08.10.2019 16:39 |
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