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LCoup
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Alkoholausschank/Wochenmärkte/Feierabend märkte

Hallo zusammen,

in vielen Städten finden ja seit mittlerweile etwas Längerem sogenannte Feierabendmärkte statt. Neben einem Wochenmarkttypischen Angebot sind hier auch Imbisse, Food-Trucks und vor allem Ausschank von Alkohol vorzufinden.

Imbisse/Foodtrucks können denke ich über § 67 Abs. 2 GewO durch Land bzw. (bei Übertragung) Kommune zugelassen werden.
Bei Alkoholausschank frage ich mich auf welcher rechtlichen Grundlage das möglich ist?
Nach § 67 Abs.1 Nr. 1 GewO ist Alkoholausschank ja eindeutig nur dann (auf Wochenmärkten) zulässig, wenn es sich hierbei um Eigenerzeugnisse handelt.
Oder sind diese Feierabendmärkte per „Definition“ keine Wochenmärkte?

Freue mich auf eure Hinweise!

Coup
1 01.02.2018 15:20 LCoup ist offline Beiträge von LCoup suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Alkoholausschank/Wochenmärkte/Feierabend märkte

Über das Gaststättenrecht.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
2 02.02.2018 14:34 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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LCoup
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Mit einer Gaststättenerlaubnis dürfte damit ein Food-Truck o.Ä. auch Alkohol auf einem ganz regulär festgesetztem Wochenmarkt ausschenken?
Das "übertrifft" dann sozusagen die Bestimmungen von § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO ?
3 05.02.2018 13:45 LCoup ist offline Beiträge von LCoup suchen
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