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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht 4 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Moin

Heute wurde die erste Bauartzulassung, zugelassen nach dem 10. 02. 2016, durch die PTB veröffentlicht.
[Mein Spitzname für diese zugelassenen Bauarten: TR 5.0 "heavy"]

Es handelt sich um die Bauart 4033.
Name des Gerätes: NGI2C01
Zulassungsinhaber: Novomatic
Basisarchitektur wie bisher: COOLFIRE II (also technisch nix NEUES)

Dieses GSG erfüllt - als erstes von der PTB veröffentlichtes Geldspielgerät - die vollständigen Vorgaben der SpielV in der Form der 6. Novelle.

Das bedeutet:
Spielerkarte und "gesicherte Datenaufzeichnung" lt. Spielverordnung.


Man beachte:
Neben der - wiederverwendbaren- Spielerkarte wurde auch die Möglichkeit einer -nicht wiederverwendbaren -CODE-Eingabe durch die PTB zugelassen.

Hinweis:
Die bisher veröffentlichten Bauartzulassungen der Gerätehersteller adp, Bally-Wulff und PSM-Tec erfüllen die zuvor genannten Besonderheiten der Spielverordnung nicht, da sie alle bis zum 09. 02. 2016 zugelassen worden sind.

Grüße

Dateianhang:
pdf G-4033.pdf (401 KB, 1.147 mal heruntergeladen)


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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 01.02.2018 08:27.

1 01.02.2018 08:13 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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TR 5.0 heavy --> Codegenerator

Beigefügt mal eine Ansicht des Codegenerators.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Codegenerator .jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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gmg
2 01.02.2018 08:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Interessant. Nun stelle ich mir die Frage, ob es noch zur Veröffentlichung von Bauartzulassungen nach der TR 5.0 light kommen wird? Möglicherweise auch welche von Novomatic?
Schließlich werden die Bauarten erst in die Zulassungsdatenbank aufgenommen, wenn die Zulassungsbelege abgerufen wurden. Und nicht schon dann, wenn das Bauartmuster zugelassen wurde. Zudem sind die Bauartnummern 4024 bis 4032 (noch) nicht in der Datenbank aufgeführt.

Weiß jemand mehr? Möglicherweise durch die Produktankündigungen der Hersteller. Danke!
3 01.02.2018 20:13 kbf ist offline E-Mail an kbf senden Beiträge von kbf suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

MOIN kbf,

es werden keine TR 5.0 light GSG-Zulassungen mehr veröffentlicht werden können, da alle zugelassenen Bauarten TR 5.0 light veröffentlicht worden sind.,

Grüße

__________________
gmg
4 02.02.2018 07:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von gmg
MOIN kbf,

es werden keine TR 5.0 light GSG-Zulassungen mehr veröffentlicht werden können, da alle zugelassenen Bauarten TR 5.0 light veröffentlicht worden sind.,

Grüße


Guten Morgen @gmg

jetzt werden ja 5.1 (light) und 5.2 (heavy) vom Großhandel angeboten.
Darf ich denn als Aufsteller nach dem Stichtag 10.Nov.2018 die Lightversionen noch betreiben?
Der Handel und der neueste Newsletter von adp behaupten ja!

Gruß
W.
5 02.02.2018 11:26 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von walterf


jetzt werden ja 5.1 (light) und 5.2 (heavy) vom Großhandel angeboten.
Darf ich denn als Aufsteller nach dem Stichtag 10.Nov.2018 die Lightversionen noch betreiben?



Eindeutige Antwort: Ja.
6 02.02.2018 12:47 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von walterf
Zitat:
Original von gmg
MOIN kbf,

es werden keine TR 5.0 light GSG-Zulassungen mehr veröffentlicht werden können, da alle zugelassenen Bauarten TR 5.0 light veröffentlicht worden sind.,

Grüße


Guten Morgen @gmg

jetzt werden ja 5.1 (light) und 5.2 (heavy) vom Großhandel angeboten.
Darf ich denn als Aufsteller nach dem Stichtag 10.Nov.2018 die Lightversionen noch betreiben?
Der Handel und der neueste Newsletter von adp behaupten ja!

Gruß
W.



Also in dem Newsletter wird doch durch die Firma Gauselmann geschrieben, dass diese Geräte eine "behördliche Erlaubnis" durch die PTB bis Jan / Feb. 2021 hätten.
Damit ist Deine Frage beantwortet??

Zitat on
"Bei diesen Geräten können sich die Spieler zunächst sanft an die neuen Spielrestriktionen gewöhnen."
Zitat off




Grüße

__________________
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7 02.02.2018 15:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mir geht es allerdings nur um die Einschätzung der steuerlichen Seite.
Sind die Prüfer auch damit einverstanden bei einer großen BP wenn man mit dieser Lightversion in eine Prüfung kommt?

Oder werden grundsätzlich nach November 2018 bei einer Betriebsprüfung ,wie früher mal gmg sagte,
nur noch die heavy Geräte anerkannt.
Nur darum geht es mir!
Nochmal, werden die Lightgeräte steuerlich anerkannt.
Oder gibt es damit steuerliche Probleme?
Kann ich die aufstellen oder nicht.
Ich frage nur nach der Steuerseite nicht nach der Zulassung, das ist mir bekannt!

Gruß
w.
8 03.02.2018 00:00 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von walterf
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mir geht es allerdings nur um die Einschätzung der steuerlichen Seite.
Sind die Prüfer auch damit einverstanden bei einer großen BP wenn man mit dieser Lightversion in eine Prüfung kommt?

Oder werden grundsätzlich nach November 2018 bei einer Betriebsprüfung ,wie früher mal gmg sagte,
nur noch die heavy Geräte anerkannt.
Nur darum geht es mir!
Nochmal, werden die Lightgeräte steuerlich anerkannt.
Oder gibt es damit steuerliche Probleme?
Kann ich die aufstellen oder nicht.
Ich frage nur nach der Steuerseite nicht nach der Zulassung, das ist mir bekannt!

Gruß
w.


Hallo Walter F.,

ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.

Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.

es grüßt sunrise
9 03.02.2018 20:09 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von gmg
Also in dem Newsletter wird doch durch die Firma Gauselmann geschrieben, dass diese Geräte eine "behördliche Erlaubnis" durch die PTB bis Jan / Feb. 2021 hätten.

Jenes Datum habe ich auch schon öfters gelesen. Allerdings wurden ja alle neue Zulassungen nach TR 5.0 gem. § 11 II 1 SpielV auf 1 Jahr begrenzt. Hat die PTB den Herstellern nun signalisiert, dass sie Verlängerungsanträge bis zum oben genannten Datum genehmigen wird? Ich finde das Datum "Jan / Feb. 2021" nämlich weder in der Spielverordnung noch in den Zulassungen auf der Internetseite der PTB.
Ein Auslaufdatum in § 20 SpielV, wie es sie für die Geräte vor der TR 5.0 gibt, wurde für die Geräte nach TR 5.0 light ja gerade nicht eingeführt.
10 03.02.2018 22:16 kbf ist offline E-Mail an kbf senden Beiträge von kbf suchen
dieter116
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omg

die Geräte haben 4 Jahre Laufzeit ab Erstzulassung, dass steht in der SpVO.
11 04.02.2018 06:26 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Wenn ich richtig informiert bin, prüft eine Betriebsprüfung - vereinfacht ausgedrückt - die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben.

Nicht ob es sich um "light" oder "heavy" Geräte handelt.
Davon haben die Prüfer momentan noch keine Ahnung.

Neben der Überprüfung der Papierausdrucke der Geldspielgeräte prüft die Betriebsprüfung natürlich auch die Daten der Geldspielgeräte. Diese müssen seit dem Jahr 2002 gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung "für die Betriebsprüfung" dauerhaft vollständig gesichert aufbewahrt und der Prüfung vorgelegt werden.

"Für weitere detaillierte Auskünfte zu diesem Thema fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Fachjuristen."

Meine Informationsbereitschaft endet hier.


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 04.02.2018 09:41.

12 04.02.2018 09:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von sunrise


Hallo Walter F.,

ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.

Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.

es grüßt sunrise


Hallo sunrise,

ja, wie ich dazu komme?
Zu dieser Überlegung hat mich die 6.Verordnung zur Änderung der Spielverordnung verleitet.
Und hier §13 der geänderte Punkt 9a und da die Punkte a) bis e).
Treffen die alle auf die Lightversionen zu?

Gruß
w.
13 05.02.2018 13:33 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Genau das ist der Punkt....was die TR. 5.0 V 1 Geräte nicht erfüllen.
Und ich denke das wird Steuerrechtlich zu ganz ganz großen Problemen führen.
14 05.02.2018 14:15 Robby2479 ist offline E-Mail an Robby2479 senden Beiträge von Robby2479 suchen
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Zitat:
Original von Robby2479
Genau das ist der Punkt....was die TR. 5.0 V 1 Geräte nicht erfüllen.
Und ich denke das wird Steuerrechtlich zu ganz ganz großen Problemen führen.


Hallo Robby,

Kann es sein, dass es nicht nur steuerrechtlich zu Problemen kommt?
Denn immerhin stehen in der 6.Novelle Dinge, welche von den V1 Geräten nicht eingehalten werden können.
Soll heißen, wir haben hier erstmal ein rechtliches Problem der Geräte,
also Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen der SpVd.
und ein steuerliches, weil sich die Prüfer wohl
auf die Rechtslage berufen und nicht auf die Zulassung der PTB?

Gruß
w.
15 06.02.2018 15:20 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Zitat:
Original von walterf
Zitat:
Original von Robby2479
Genau das ist der Punkt....was die TR. 5.0 V 1 Geräte nicht erfüllen.
Und ich denke das wird Steuerrechtlich zu ganz ganz großen Problemen führen.


Hallo Robby,

Kann es sein, dass es nicht nur steuerrechtlich zu Problemen kommt?
Denn immerhin stehen in der 6.Novelle Dinge, welche von den V1 Geräten nicht eingehalten werden können.
Soll heißen, wir haben hier erstmal ein rechtliches Problem der Geräte,
also Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen der SpVd.
und ein steuerliches, weil sich die Prüfer wohl
auf die Rechtslage berufen und nicht auf die Zulassung der PTB?

Gruß
w.


Mal ganz Neutral betrachtet hätte für die Geräte nach TR. 5 V 1 nur bis zum 10.11.2018 eine Zulassung erteilt werden dürfen, da sie NICHT den Anforderungen der AKTUELLEN TR 5 entsprechen - Die V 1 Geräte müssten Um-bzw Nachgerüstet werden um ab dem 11.11.18 überhaupt die TR 5 zu erfüllen....
Und eins ist FAKT: Bei einer Prüfung wird sich auf die klare Rechtslage berufen- denn der Aufsteller ist in der Pflicht...
16 06.02.2018 16:23 Robby2479 ist offline E-Mail an Robby2479 senden Beiträge von Robby2479 suchen
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von walterf
Zitat:
Original von sunrise


Hallo Walter F.,

ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.

Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.

es grüßt sunrise


Hallo sunrise,

ja, wie ich dazu komme?
Zu dieser Überlegung hat mich die 6.Verordnung zur Änderung der Spielverordnung verleitet.
Und hier §13 der geänderte Punkt 9a und da die Punkte a) bis e).
Treffen die alle auf die Lightversionen zu?

Gruß
w.


Hallo Walter F.,

die Lightversionen haben nach meinem Wissen alle Vorgaben außer Finanzamtstick und Spielerkarte.
Damit ist doch § 13 a) bis e) eingehalten, oder steh ich da auf dem Schlauch?

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...__1517938939185

es grüßt sunrise
17 06.02.2018 18:56 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
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18 08.02.2018 11:37 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
walterf walterf ist männlich
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Zitat:
Original von sunrise


Hallo Walter F.,

die Lightversionen haben nach meinem Wissen alle Vorgaben außer Finanzamtstick und Spielerkarte.
Damit ist doch § 13 a) bis e) eingehalten, oder steh ich da auf dem Schlauch?

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...__1517938939185

es grüßt sunrise


Genau das ist das Problem, der fehlende Stick, welcher wohl die unveränderlichen Daten enthält!
Und das ist in 5.1 nicht vorgesehen.

Du bist o.k. und ich will hier keinem auf den Geist gehen, aber lese bitte auch zwischen den Zeilen.
Warum zieht sich hier gmg in dieser Frage völlig zurück und warum gibt Dieter als Prüfer kein Tönchen von sich,
merkste was, hier ist der Wurm drin!

Gruß
w.
btw
den gelöschten Beitrag von Rooobert hätte ich gerne gelesen, gerne an mich als pm.
19 08.02.2018 16:26 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Robby2479 Robby2479 ist männlich
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht

Um es mal auf den Punkt zu bringen ...Sicherheitsgutachten fürTR 5.0 V1 Geräte hin oder her....Es fehlt der Version kein Stick sondern die unveränderbare und gesicherte Datenaufzeichnung - Kannst du die nicht vorweisen wenn gefordert - brauchst du nicht auf die PTB Zulassung verweisen oder ein Sicherheitsgutachten.....FA wird dich gnadenlos Schätzen....aber das ist meine persönliche Meinung....Ich Frage mich sowieso was dieser Blödsinn mit V 1 und V 2 soll...Ich denke das sich dadurch die schwarzen Schafe nochmal bis 2021 so richtig die Taschen vollmachen können und es nicht dem angeblichen " sanften Übergang" gilt....Ich Frage mich auch warum eine Übergangszeit der TR 5.0 V1 Geräte gewährt wurde wenn die V 2 Geräte schon am Start stehen....Achja das war ja die Geschichte... das der Gesetzgeber dem Spieler, Handel und Herstellern die Möglichkeit gibt sich auf die neuen Bedingungen einzustellen..... Der Mitbewerber der V1 Geräte aufstellt ist klar im Vorteil zu den Aufstellern die V2 Geräte in den Hallen haben....Ein Schelm wer hier an Wettbewerbsverzerrung denkt..( Mehrfachbespielung weiterhin möglich).....Es geht ja darum den Gast langsam und sanft an die TR 5.0 V2 zu gewöhnen....Oder doch eher um sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen??
Ich schau mal wie viele Geräte die TR 5.0 V1 Hersteller in den eigenen Hallen ab 11.11.2018 stehen haben......
20 09.02.2018 15:45 Robby2479 ist offline E-Mail an Robby2479 senden Beiträge von Robby2479 suchen
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