Jannes
Routinier
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Multiplikationsstichwörter: Puppen-Bordell Puppenpuff Puppen-Puff Puppenprostitution Puppen-Prostitution Sex
Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
bei mir war gerade ein Pärchen, dass in unserer kleinen und harmlosen Stadt ein Puppenbordell eröffnen möchte, ähnlich dem Vorreiter in Dortmund. Mit diesen Begriffen kann man mit einer Suchmaschine (Bing oder Yahoo oder Anderen) übrigens schnell fündig werden.
Jetzt ist es im Süden von Rheinland-Pfalz ja so, dass Prostitution nur in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gestattet ist.
Ich vermute, alle gesetzlichen Vorgaben hierzu sollen ja auch dem Schutz der Prostituierten dienen.
Aber, hier gäbe es ja gar keine leichte Damen.
Nur Puppen. Könnte auch ein Trend sein, der derzeit aus Japan rüber schwappt.
Melde ich das einfach so an?
Gelten zumindest die Regeln eines Hotelbetriebes?
Ist es eine Art Massage durch Maschinen?
Lehne ich komplett ab?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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29.01.2018 11:39 |
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Solon
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Gudrun Büxe
Jungspund
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So ganz unbedarft und ins Blaue hinein würde ich sagen, dass es sich hier nicht um einen Prostitutionsbetrieb handelt, eben weil hier nicht mit Menschen, sondern mit Puppen gehandelt wird, wenn auch auf eine hierzulande weniger bekannte Art ;-)
Ich für meinen Teil würde (als Neuling im Gewerbebereich) wahrscheinlich einfach in Dortmund anrufen und die Kollegen fragen, wie der Betrieb dort angemeldet wurde.
Mit kollegialen Grüßen aus dem Lipperland
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1
29.01.2018 14:48 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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Hallo,
also meiner Meinung nach sind die Regelungen zur Prostitution und auch die Beschränkungen aufgrund der Einwohnerzahl hier nicht anwendbar, da es sich nicht um sexuelle Handlungen von Personen an oder vor Personen gegen Entgelt handelt. Folglich auch kein Bordell im Sinnes des ProstSchG. Von daher meine ich Gewerbe-Anmeldung möglich.
Allerdings sollten sich die potenziellen Betreiber mal wegen der baurechtlichen Bestimmungen erkundigen.
Gruß
HBinder
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31.01.2018 17:19 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
ich würde hier auch die Anwendung des ProstG aber auch der Sperrgebietsverordnung nicht erkennen können. Hier fehlt es an dem sexuellen Angebot durch Menschen - m. E. ein wesentliches Merkmal der Prostitution.
Anders sieht es aus bei den bau- und hygienerechtlichen Vorgaben. Hier würde ich schon die jeweiligen Behörden kontaktieren.
Sicherheitshalber würde ich unsere Aufsichtsbehörde mal kontaktieren.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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31
01.02.2018 09:09 |
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