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Zum Ende der Seite springen Lieferverzug -> Entschädigung...?
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Fritz Brause Fritz Brause ist männlich
Grünschnabel


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Lieferverzug -> Entschädigung...?

Hallo.

Ich bin selbständiger Mediengestalter und habe jetzt mit meinem ein Mann Betrieb ein kleines Problem.
Ich habe mitte Dezember Druckmedien zur Eigenwerbung bei einem Drucker in Auftrag gegeben.
Die Ware kam Ende Dezember mit 30% Ausschußanteil bei mir an, womit ich diese zur Reklamation gegeben habe.
Der Drucker hat die Ware abholen lassen, die Mängel auch eingestanden und wollte die Medien neu drucken.
Leider ist er nicht in der Lage die Ware bis Heute zuzustellen.
Nun habe ich natürlich die Medien drucken lassen, um damit auch Werbung zu betreiben.
Dies blieb bis jetzt natürlich aus.
Kann der Drucker für diesen Ausfall belangt werden?
Gibt es § für einen solchen Fall, die ich gegen Ihn verwenden kann?
Für Tips und Infos wäre ich sehr dankbar.

Danke
Gruß

F.B.
1 15.02.2007 13:22 Fritz Brause ist offline E-Mail an Fritz Brause senden Beiträge von Fritz Brause suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

den einzigen Tip, den Sie aus diesem Gewerberechtsforum erwarten dürfen, ist dieser:
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Trotzdem, Kopf hoch . . .
-Menschel- Kopfkratz

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 15.02.2007 13:30 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

@ Fritz Brause: Zuerst einmal Willkommen im Forum!

Wahrscheinlich haben Sie es übersehen, aber in diesem Forum ist eine konkrete Rechtsberatung weder vorgesehen noch zulässig. Insofern einfach mal die Forenregeln lesen und dann werden Sie auch die Antwort des Kollegen Menschel sicherlich richtig einzuordnen wissen. smile

Hinweis für interessierte Bürger:

Juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch die für Sie zuständige Gewerbe-Meldestelle oder durch einen Rechtsanwalt. Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen die von Benutzern des Forums gegeben werden, sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Eine konkrete Rechtsberatung ist generell untersagt! Die praktische Umsetzung dieser Tipps geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Betreiber des Forums haftet nicht für etwaige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen. Die Nutzer sind für die rechtlichen Konsequenzen ihrer Beiträge alleine verantwortlich (z.B. bei Verletzungen des Rechtsberatungsgesetzes, des Urheberrechts oder bei Verleumdungen oder Beleidigungen)!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 15.02.2007 13:37 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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