§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1a bis e und der Internetversandhandel |
Piano_
Mitglied
Dabei seit: 02.12.2017
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 100.465
Nächster Level: 125.609
|
|
§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1a bis e und der Internetversandhandel |
|
... oder eher Mahlzeit?
Egal, auf jedenfalls stehe ich vor folgendem "Problem" aktuell:
Ich bin durch eine Ummeldung eines Gewerbetreibenden bei uns in seiner Akte darauf gestoßen, dass er An- und Verkauf von Edelsteinen und Edelmetallen über das Internet betreibt (u.A.).
Die damals bearbeitende Kollegin hat dafür einen Auszug aus dem GZR und ein Führungszeugnis verlangt (was ich sicherlich auch gemacht hätte.)
Für mich jedoch als Neulings-SB: Ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit die richtige Entscheidung? Schließt § 38 Abs. 1 GewO auch Versandhandel über das Internet mit ein oder gelten da, da das Fernabsatzgesetz Sicherheit für Besteller bietet, andere Regeln?
Pielow geht im Kommentar leider auch nicht direkt auf Versandhandel ein.
Ich danke euch im Voraus und hoffe, dass die Frage nicht ganz so doof ist
VG
Tim
|
|
1
22.01.2018 14:00 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
VeSa
Routinier
Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 295
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.025.266
Nächster Level: 1.209.937
|
|
In meinen Augen gibt es keine Besonderheiten im § 38 GewO, so dass ich - ohne den Kommentar befragt zu haben - sagen würde An- und Verkauf kann man auch im Internet betreiben.
Fernabsatz sehe ich auch nicht als Sicherheit, Fernabsatz besagt nur ich kann einen Vertrag widerrufen. Wenn derjenige, der mir in diesem Falle das Geld zurückzahlen soll/muss aber längst über alle Berge ist hilft mir das aber auch nicht. Ebenso wenig, wenn er mir Murks verkauft hat und nicht mehr auffindbar ist.
Bin daher recht eindeutig der Ansicht, dass § 38 GewO auch den Online-Handel umfasst.
|
|
2
23.01.2018 15:30 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Piano_
Mitglied
Dabei seit: 02.12.2017
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 100.465
Nächster Level: 125.609
Themenstarter
|
|
Danke für die Antwort! Das Bestätigt auch, wie ich es mir gedacht habe und wie anscheinend auch die Kollegin vor mir gehandelt hat. Ich denke, die GewO hätte das vielleicht auch zusätzlich erwähnt, wäre der Online-Handel da ausgenommen.
|
|
3
24.01.2018 07:29 |
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.512.603
Nächster Level: 7.172.237
|
|
@Piano aber Achtung, § 38 Nr. 1 a) - e) GewO gilt nur für den Gebrauchtwarenhandel, z.B. Juweliere, die ausschließlich oder überwiegend neuen Schmuck anbieten, sind davon nicht betroffen (Landmann/Rohmer § 38, RdNr. 16)
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
4
24.01.2018 07:58 |
|
|
Piano_
Mitglied
Dabei seit: 02.12.2017
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 100.465
Nächster Level: 125.609
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Hartmut Fries
@Piano aber Achtung, § 38 Nr. 1 a) - e) GewO gilt nur für den Gebrauchtwarenhandel, z.B. Juweliere, die ausschließlich oder überwiegend neuen Schmuck anbieten, sind davon nicht betroffen (Landmann/Rohmer § 38, RdNr. 16) |
|
Ohje. Dann habe ich ja Nr. 1 völlig falsch interpretiert bisher. Ich wusste, dass Nr. 1 für Gebrauchtwaren gilt, dachte aber auch, dass dies bei Händlern, die (nahezu) ausschließlich Neuware verkaufen, ebenfalls angewandt werden muss.
Bei einem Händler, der nahezu ausschließlich bspw. neue Computer und nur im nebenbei auch angekaufte, gebrauchte Computer als sagen wir "B-Ware" verkauft, muss also nicht die Zuverlässigkeit geprüft werden, sehe ich das richtig?
|
|
5
24.01.2018 08:13 |
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.512.603
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Si!!!!
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
6
24.01.2018 09:59 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 342.068 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.524.797
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|