auch für uns stellt dies eine gewerberechtliche Tätigkeit dar. Wir haben z. B. eine Anmeldung mit folgender Tätigkeit "Betreiben einer Waschbox mit 2 Plätzen". Das Gleiche gilt ja auch für Selbstbedienungstankstellen.
An dem Standort wird ein Gewerbe ausgeübt. Egal ob dort jemand vor Ort ist oder nicht. Rechnungen werden ja auch geschrieben oder gedruckt. Das muss ja alles irgendwie abgerechnet werden.
ist eindeutig gewerblich und anzeigepflichtig.Es besteht eine Betriebsstätte mit Kundenkontakt (auch, wenn es nur am Waschplatz ist). Und der Kunde zahlt Geld ein und es muss abgerechnet werden.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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