Trödelmärkte |
Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
heute ist mal mein Fragetag.
Wir setzen Trödelmärkte an Sonntagen immer für 1 Jahrfest. Die Ausschreibung für 2006 soll jetzt rausgehen. Nach Eingang der Bewerbebungen verlosen wir die Termine.
In der Vergangenheit kam immer wieder das Problem auf, dass Antragsteller entweder die komplette Familie (mit Gewerbeanmeldungen) mit ins Rennen brachten oder eine Einzelfirma und eine GMBH mit dem gleichen Geschäftsführer sich bewarben.
Das Ende vom Lied war, dass Einzelbewerber gegenüber diesen "Mehrfachbewerbern" benachteiligt wurden.
Habt ihr auch dieses Problem (gehabt)? Wie könnte eine praktikable Lösung aussehen?
Für Tipps bin ich dankbar.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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1
20.09.2005 12:31 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Wir haben zum Glück nur 2 Anbieter.
Natürlich wollten die beide immer den ersten Sonntag im Monat haben. Wir haben dann mit Engelszungen auf beide eingeredet und wir haben folgende Regelung getroffen:
Der eine hat jetzt jeden 1. Sonntag im Monat, also 12 Stück und der andere jeden 3. Sonntag im Monat, also auch 12 Stück. Das ist zwar nicht ganz komform mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 92, aber beide sind damit zufrieden, weil jeder 12 hat anstatt 6.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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2
20.09.2005 13:29 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
Gleiches Problem hatte wir vor Jahren auch, mehr Veranstalter als mögliche max. 12 Termine.
Wir haben es so gelöst, dass die Terminvergabe in Kombination mit den Plätzen erfolgte. Diese Lösung wurde auch von allen ohne irgendeinen Widerspruch akzeptiert.
Beispiel: 3 Plätze
12 Termine nach den Veranstaltungsplätzen dritteln, so dass jeder der drei Veranstaltungsplätze maximal 4 Termine (verteilt auf die vier Quartale des Jahres) erhält. Sollte danach für einen Veranstaltungsort mehr als ein Bewerber die Festsetzung beantragt haben, zwischen diesen konkurrierenden Antragstellern einen Veranstalter -für max. vier Termine verteilt auf vier Quartale/je ein Termin- auslosen.
Sollten weniger Termine beantragt werden, darauf hinweisen , dass der Veranstalter Gefahr läuft, über das Losverfahren dann nicht oder nicht im vollem Umfang (je einen Termin pro Quartal) berücksichtigt zu werden.
Gruß
aus dem noch sonnigem SH
Manfred Milbrodt
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3
22.09.2005 17:45 |
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