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Zum Ende der Seite springen Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne 2 Bewertungen - Durchschnitt: 6,502 Bewertungen - Durchschnitt: 6,50
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Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne

Preisgelder eines Pokerturniers unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch für Berufsspieler, wie der BF) entschied. Er gab damit einem Pokerspieler aus Nordrhein-Westfalen recht.

Preisgelder eines Pokerturniers unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch für Berufsspieler, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: XI R 37/14)

Er gab damit einem Pokerspieler aus Nordrhein-Westfalen recht. 2006 und 2007 hatte er bei mehreren Pokerturnieren und Internet-Pokerveranstaltungen zahlreiche Preisgelder abgeräumt. Das Finanzamt forderte darauf Umsatzsteuer. Dagegen klagte der Spieler.

Anders als zuvor das Finanzgericht Münster gab der BFH nun der Klage statt. Zur Begründung erklärten die Münchener Richter, die Preisgelder und Spielgewinne seien keine "Leistung gegen Entgelt". Denn sie würden "nicht für die Teilnahme am Turnier, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses gezahlt".

Anderes gelte nur für ein "Antrittsgeld", das der Turnierveranstalter schon für die Teilnahme bezahlt. Umgekehrt müssten auch die Veranstalter Umsatzsteuer für eine von ihnen erhobene Startgebühr bezahlen.

Bereits 2015 hatte der BFH allerdings auch entschieden, dass Poker-Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, wenn Spieler regelmäßig und "mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht" an Turnieren teilnehmen.

http://www.donaukurier.de/nachrichten/wi...t154664,3569687
1 27.10.2017 08:22 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
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