Sportwetten als rechtliche Grauzone |
schindel
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Sportwetten als rechtliche Grauzone |
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Von Fußball über Handball bis hin zu Pferderennen: Sportwetten gibt es in den unterschiedlichsten Variationen. Nicht immer ist das spannende Spiel mit dem eigenen Vermögen jedoch bedenkenlos legal - im Gegenteil, gerade in Zeiten des Internets gilt es etliche Grauzonen zu berücksichtigen.
Glücksspiel gibt es schon seit eh und je. Heute boomt das Geschäft mit den Wetten, vor allem im Bereich Sport wird gerne und häufig gezockt. Rund um wichtige Events wie der Fußball-Bundesliga, Weltmeisterschaften, dem Superbowl oder Boxkämpfen herrscht nicht nur reges Treiben in den Wettlokalen in den Städten, sondern auch in den virtuellen Wettbüros im Internet.
Experten schätzen, dass 2017 allein rund acht Milliarden Euro im Bereich Sportwetten umgesetzt werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es „nur“ eine halbe Milliarde Euro – und das sind bloß die Umsätze, die anhand der Wettsteuer hochgerechnet werden. Die tatsächlichen Einnahmen durch Sportwetten werden noch deutlich höher geschätzt. Zwischen 80 und 90 Prozent des Geldes wird mit Fußballwetten generiert, die Hälfte der Sportwettenumsätze wird mittlerweile im Internet erzielt.
Rechtslage noch schwammig
Dabei ist diese Art des Zockens eigentlich verboten: Noch immer hat der Staat für die meisten Arten des Glücksspiels nämlich ein Monopol. Damit wolle man vor allem die Spielsucht eindämmen und Jugendliche schützen. Doch vor allem durch den Boom des Glücksspiels im Internet war dies seit jeher schwer einzuhalten. 2012 hatten sich die Länder mit Ausarbeitung und Unterzeichnung des „Deutschen Glücksspielstaatsvertrags“ darüber verständigt, das System zu liberalisieren. Im Bereich Sportwetten sollte es 20 privaten Anbietern erlaubt werden, Konzessionen zu erhalten, um regulierend eingreifen zu können. Wegen Klagen zur Vergabe wurde dies jedoch bisher nie umgesetzt.
Anfang dieses Jahres haben die Ministerpräsidenten der Länder dann den „Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag“ unterschrieben. Ab 1. Januar 2018 soll demnach den 35 Sportwetten-Veranstaltern, die schon längst am Markt sind, eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden. Bis dato werden also alle Sportwetten-Büros hierzulande formalrechtlich illegal betrieben, Anbieter von Sportwetten eher geduldet. Eine Ausnahme bildet bloß Oddset.
Oddset ist der Zusammenschluss der 16 Landeslotteriegesellschaften der Deutschen Bundesländer und als solcher der staatliche Anbieter von Sportwetten. Genutzt wird das Angebot jedoch eher spärlich, denn die Gewinnquoten sowie die Anzahl der angebotenen Spiele sind bei Internet-Wettportalen deutlich höher.
Schlupflöcher werden rege genutzt
Grundsätzlich regelt der § 285 des Strafgesetzbuches, dass für die Teilnahme an illegalen Glücksspielen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Doch bisher wurden Teilnehmer von Sportwetten juristisch nicht belangt.
Auch, weil die Sportwettenanbieter selbst allerhand rechtliche Schlupflöcher nutzen: Die großen Anbieter haben in der Regel EU-Lizenzen aus Malta oder Gibraltar. Sie weisen die Zocker in ihren AGBs zudem darauf hin, dass sie sich an die rechtlichen Regelungen in ihren jeweiligen Heimatländern halten müssen und die Anbieter der Wetten nicht für Verstöße haftbar gemacht werden können. So bewegen sich die Sportwetten-Anbieter bisher in einer für sie sehr komfortablen, rechtlichen Grauzone. Ob sich dies mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrages ab kommendem Jahr ändert, bleibt abzuwarten.
http://www.paz-online.de/Nachrichten/Wir...al-oder-illegal
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17.10.2017 21:01 |
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Solon
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räubertochter
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Wie kommt es eigentlich, dass nach § 285 des Strafgesetzbuches die Teilnahme an illegalen Glücksspielen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten verhängt werden kann, das aber noch nie passiert ist?
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20.12.2017 08:25 |
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