unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Sportwetten als rechtliche Grauzone » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Sportwetten als rechtliche Grauzone 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
schindel schindel ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 26.07.2011
Beiträge: 692
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.221.412
Nächster Level: 3.609.430

388.018 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Sportwetten als rechtliche Grauzone

Von Fußball über Handball bis hin zu Pferderennen: Sportwetten gibt es in den unterschiedlichsten Variationen. Nicht immer ist das spannende Spiel mit dem eigenen Vermögen jedoch bedenkenlos legal - im Gegenteil, gerade in Zeiten des Internets gilt es etliche Grauzonen zu berücksichtigen.

Glücksspiel gibt es schon seit eh und je. Heute boomt das Geschäft mit den Wetten, vor allem im Bereich Sport wird gerne und häufig gezockt. Rund um wichtige Events wie der Fußball-Bundesliga, Weltmeisterschaften, dem Superbowl oder Boxkämpfen herrscht nicht nur reges Treiben in den Wettlokalen in den Städten, sondern auch in den virtuellen Wettbüros im Internet.

Experten schätzen, dass 2017 allein rund acht Milliarden Euro im Bereich Sportwetten umgesetzt werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es „nur“ eine halbe Milliarde Euro – und das sind bloß die Umsätze, die anhand der Wettsteuer hochgerechnet werden. Die tatsächlichen Einnahmen durch Sportwetten werden noch deutlich höher geschätzt. Zwischen 80 und 90 Prozent des Geldes wird mit Fußballwetten generiert, die Hälfte der Sportwettenumsätze wird mittlerweile im Internet erzielt.

Rechtslage noch schwammig

Dabei ist diese Art des Zockens eigentlich verboten: Noch immer hat der Staat für die meisten Arten des Glücksspiels nämlich ein Monopol. Damit wolle man vor allem die Spielsucht eindämmen und Jugendliche schützen. Doch vor allem durch den Boom des Glücksspiels im Internet war dies seit jeher schwer einzuhalten. 2012 hatten sich die Länder mit Ausarbeitung und Unterzeichnung des „Deutschen Glücksspielstaatsvertrags“ darüber verständigt, das System zu liberalisieren. Im Bereich Sportwetten sollte es 20 privaten Anbietern erlaubt werden, Konzessionen zu erhalten, um regulierend eingreifen zu können. Wegen Klagen zur Vergabe wurde dies jedoch bisher nie umgesetzt.

Anfang dieses Jahres haben die Ministerpräsidenten der Länder dann den „Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag“ unterschrieben. Ab 1. Januar 2018 soll demnach den 35 Sportwetten-Veranstaltern, die schon längst am Markt sind, eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden. Bis dato werden also alle Sportwetten-Büros hierzulande formalrechtlich illegal betrieben, Anbieter von Sportwetten eher geduldet. Eine Ausnahme bildet bloß Oddset.

Oddset ist der Zusammenschluss der 16 Landeslotteriegesellschaften der Deutschen Bundesländer und als solcher der staatliche Anbieter von Sportwetten. Genutzt wird das Angebot jedoch eher spärlich, denn die Gewinnquoten sowie die Anzahl der angebotenen Spiele sind bei Internet-Wettportalen deutlich höher.

Schlupflöcher werden rege genutzt

Grundsätzlich regelt der § 285 des Strafgesetzbuches, dass für die Teilnahme an illegalen Glücksspielen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Doch bisher wurden Teilnehmer von Sportwetten juristisch nicht belangt.

Auch, weil die Sportwettenanbieter selbst allerhand rechtliche Schlupflöcher nutzen: Die großen Anbieter haben in der Regel EU-Lizenzen aus Malta oder Gibraltar. Sie weisen die Zocker in ihren AGBs zudem darauf hin, dass sie sich an die rechtlichen Regelungen in ihren jeweiligen Heimatländern halten müssen und die Anbieter der Wetten nicht für Verstöße haftbar gemacht werden können. So bewegen sich die Sportwetten-Anbieter bisher in einer für sie sehr komfortablen, rechtlichen Grauzone. Ob sich dies mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrages ab kommendem Jahr ändert, bleibt abzuwarten.

http://www.paz-online.de/Nachrichten/Wir...al-oder-illegal
1 17.10.2017 21:01 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

räubertochter räubertochter ist weiblich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.694.417
Nächster Level: 10.000.000

1.305.583 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wie kommt es eigentlich, dass nach § 285 des Strafgesetzbuches die Teilnahme an illegalen Glücksspielen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten verhängt werden kann, das aber noch nie passiert ist?
2 20.12.2017 08:25 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Sportwetten als rechtliche Grauzone


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 4.930
Antworten: 1
Urproduktion als GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.11.2023 14:44 von ASEIPEL2     02.11.2023 14:51 von ASEIPEL2   Views: 144.079
Antworten: 2
1 Dateianhänge enthalten Schankwirtschaft als Tanzlokal erlaubt? Gaststättenrecht   27.09.2023 16:04 von doni-tom     05.10.2023 09:25 von hans-im-glück1986   Views: 129.205
Antworten: 11
Widerruf glücksspielrechtliche Erlabunis wegen Fun Games Spielrecht   20.09.2023 15:22 von Filz     25.09.2023 13:49 von Brauerchen   Views: 400
Antworten: 1
Betriebsstätte falsch Stehendes Gewerbe (allgemein)   21.09.2022 08:49 von LauraK.     21.09.2022 14:39 von Roesje   Views: 174.411
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 325.805 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.725.936


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 75 | Gesamt: 0.186s | PHP: 99.46% | SQL: 0.54%