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Es ist Zeit für Hessen umzukehren

Die Hessische Landesregierung hat am 19. Juni diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes in den Landtag eingebracht. Neben einigen Klarstellungen und belastenden Regelungen, die jedoch aller Voraussicht nach von den hessischen Spielhallenbetreibern kompensiert werden können, sieht der Gesetzentwurf insbesondere zwei Neuregelungen vor:

Zunächst werden die Abweichungsmöglichkeiten vom Verbundverbot und vom Gebot des Mindestabstands stark eingeschränkt. Bislang galt bezüglich des Verbundverbots und des Mindestabstandsgebotes zwischen Spielhallen von 300 m Luftlinie, dass von ihnen, unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts, im Einzelfall abgewichen werden kann. Die Entscheidung über diese Abweichungsmöglichkeit oblag den Gemeinden als Selbstverwaltungsangelegenheit.

Hier konnte die Kommune selber beurteilen, inwieweit sie bestimmte Spielhallenstandorte in ihrem Gemeindegebiet zulassen möchte. Somit konnten die Kommunen also vor Ort am besten selbst beurteilen, wie die Entwicklung des Gemeindegebiets voranschreitet. Diese Möglichkeit soll nun entfallen. Abweichungen vom Verbundverbot soll es zukünftig nicht mehr geben. Hinsichtlich der Abweichungsmöglichkeiten vom Mindestabstandsgebot ist nunmehr vorgesehen, dass eine Abweichung nur dann möglich ist, wenn der Mindestabstand geringfügig unterschritten wird, die örtlichen Gegebenheiten dazu führen, dass der kürzeste Fußweg (nicht Luftlinie) 300 m überschreitet und keine Sichtachse zwischen den Spielhallen besteht.

Die andere hoch problematische Regelung ist die Einführung eines Mindestabstands zu Einrichtungen und Örtlichkeiten, die von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Die Änderung sieht vor, dass Spielhallen gegenüber bestehenden Einrichtungen oder Örtlichkeiten, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern aufgesucht werden, einen Mindestabstand von 500 m Luftlinie einzuhalten haben. Eine ähnliche Regelung finden wir in verschiedenen anderen länderspezifischen Spielhallenregelungen. Hessen war diese Regelung bislang fremd.

Abgesehen von der Kritik, welche das bestehende Spielhallengesetz betrifft, die an verschiedenen Stellen in den letzten Jahren bereits sehr oft geäußert wurde, führen die beiden aufgezeigten Regelungen faktisch zu einem Verbot des gewerblichen Geldspiels in Hessen, wobei sogar unklar ist, wie sich die Regelungen auf die gerade laufenden Erlaubnisverfahren für Bestandsspielhallen auswirken.

Verwunderlich ist bereits die Initiative der Hessischen Landesregierung. Es liegen keine wie auch immer gearteten Erfahrungswerte bezüglich der Anwendung des derzeit gültigen Hessischen Spielhallengesetzes vor. Vielmehr ist festzustellen, dass viele Kommunen bis zum heutigen Tag noch keine Bescheidung vorgenommen haben, geschweige denn über Härtefälle entschieden haben. Unlängst hat das Land Hessen aber einen eigenen Evaluierungsbericht zum Glücksspielstaatsvertrag vorgelegt und damit einen Sonderweg unter den Bundesländern beschritten. Auf Seite 24 des Berichts ist recht unscheinbar ein Fazit verankert, das dem bisherigen Ansatz der Glücksspielregulierung ein ernüchterndes Zeugnis ausstellt und diesem dadurch eine deutliche Absage erteilt. So heißt es wörtlich: "Als Fazit lässt sich feststellen, dass der Ansatz von einer Begrenzung des Spielangebots, entgegen den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages, sehr wohl zu einer Ausbreitung von unerlaubtem Glücksspiel in Schwarzmärkten geführt hat."

Das Land Hessen sollte an dieser Stelle seinen eigenen Evaluierungsbericht ernst nehmen. Es ist nämlich mehr als eine Binsenweisheit, dass wirksamer Jugend- und Spielerschutz nur in legalen Spielstätten stattfinden kann. Hier wird ein Sozialkonzept geführt und die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Zudem leisten die Unternehmer durch Zahlung von Vergnügungssteuern einen wichtigen Anteil für die kommunalen Haushalte. In illegalen Spielbetrieben, also in Hinterzimmern und im unregulierten Online-Glücksspiel wird weder der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet, noch werden Steuern abgeführt. Die hessischen Unternehmer setzen sich seit Jahren für eine Regulierung nach qualitativen Maßstäben ein. Die bisherige, auf quantitativen Kriterien beruhende Regulierung reduziert das gewerbliche Automatenspiel nach dem "Rasenmäher-Prinzip".

Die geplante Änderung der Hessischen Landesregierung stellt folglich einen Schritt in die absolut falsche Richtung dar und führt, auch vor dem Hintergrund des eigenen Evaluierungsberichtes, zu massiven Arbeitsplatzverlusten, der Ausweichbewegung hin zum illegalen Spiel und damit verbunden einer nachhaltigen Stärkung der illegalen Angebote und zum Verlust an Steueraufkommen.

Hinzu kommt die Unbestimmtheit der Regelung bezüglich der Kinder- und Jugendeinrichtungen. So bleiben im besten Fall von insgesamt 244 Spielhallenstandorten in den zehn größten Städten Hessens maximal 22 Standorte übrig. Bei extensiver Auslegung der vorliegenden Norm, also der Einbeziehung von z.B. Spielecken in Kaufhäusern, muss man mit dem Schlimmsten rechnen und davon ausgehen, dass keine einzige Spielhalle in Hessen diesen Kahlschlag überleben wird.

Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es folglich um nichts weniger als den Bestand des gewerblichen Geldspiels in Hessen verbunden mit den Arbeitsplätzen von über 3.000 Menschen.

Es ist Zeit für Hessen umzukehren und den eigenen Leitlinien zu folgen!

Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA)

https://www.gamesundbusiness.de/news/det...sen-umzukehren/
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