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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht?
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Silver Surfer Silver Surfer ist männlich
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GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht?

Hallo,

ich bin sowohl Außendienstler als auch im Büro tätig.

Manchmal stelle ich fest, dass im Amtsgericht eingetragene und bei uns gemeldete Gewerbebetreibe, nicht mehr existieren. Also der Geschäftsführer ist nicht erreichbar, meldet sich nicht, die Betriebsräume sind leerstehend, kein Briefkasten, Keine Klingel, keine Hinweise (sogar Vermieter des Gebäudes möchte abmelden).

Ich teile dass per mail dem Registergericht mit. Nun .. kann ich dass gleich vom Gewerberegister abmelden?
Oder muss ich (6 Monate bis 1 Jahr) abwarten, bis das Registergericht die GmbH löscht?

für hilfreiche Beiträge bedanke ich mich im Voraus
1 19.09.2017 10:09 Silver Surfer ist offline E-Mail an Silver Surfer senden Beiträge von Silver Surfer suchen
Solon
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BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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RE: GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht?

Moin Moin von der D...
wir versuchen, den GF über EMA etc. ausfindig zu machen. Wenn alles Nichts bringt, dann melden wir von uns aus nach ca. 6 Monaten von Amts wegen ab. Unser Registergericht ist da manchmal sehr stoisch unterwegs. lol

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
2 19.09.2017 10:53 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Solon
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RE: GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht?

"Gewerbeordnung
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

1.
der Betrieb verlegt wird,
2.
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3.
der Betrieb aufgegeben wird.

Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen."

Wenn unsere Bemühungen und Nachforschungen nix bringen, melden wir auch von Amts wegen ab. Es geht ja um die festgestellte Aufgabe der Betriebsstätte.
3 19.09.2017 14:50 blabu ist offline E-Mail an blabu senden Homepage von blabu Beiträge von blabu suchen
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Wie immer gilt: Nicht die Rechtsbereiche miteinander vermischen. Wenn es um die Frage einer Abmeldung v.A.w. geht, kann nur Gewerberechts maßgeblich sein. Hier gilt: Die Abmeldung vAw ist möglich, wenn die Aufgabe der Betriebsstätte eindeutig feststeht. Das wäre z.B. der Fall, wenn die Betriebsstätte längst an einen anderen Pächter abgetreten wurde.

Was das Registergericht daraus macht, ist seine Sache. Ich würde aber unbedingt eine ausführliche Information dorthin schicken. Informationsfluss zw. den Behörden ist wichtig! In einem Fall bei uns hatten wir zwei Ortstermine und ein Gespräch mit dem Eigentümer der Betriebsstätte. Protokoll darüber ging an das AG und siehe da: Man hat eine Löschung vAw eingeleitet und durchgezogen. Geht also.

4 19.09.2017 14:53 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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RE: GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht?

Das kenne ich auch und wir machen das bei Einzelunternehmen genauso. Meine Frage ist halt, ob man das bei einer GmbH ohne Sorge genauso handhaben darf?
Mein Instinkt sagt mir: Ja. Leider habe ich keine Lehrgänge besucht.
5 19.09.2017 14:54 Silver Surfer ist offline E-Mail an Silver Surfer senden Beiträge von Silver Surfer suchen
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RE: GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht?

....wenn die Betriebsstätte von der GmbH nicht mehr unterhalten wird, ist das genau so wie bei einem Einzelunternehmen.


6 19.09.2017 15:05 blabu ist offline E-Mail an blabu senden Homepage von blabu Beiträge von blabu suchen
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Daumen hoch!

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
7 19.09.2017 15:17 Silver Surfer ist offline E-Mail an Silver Surfer senden Beiträge von Silver Surfer suchen
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Ja, weil die GmbH als Kapitalgesellschaft eben ohne Betriebssitz NICHT aufhört zu existieren. Es finden sich im Gewerberecht deswegen auch keine Sonderregelungen zur GmbH. Es gibt schlicht keinen Grund sie anders zu behandeln wie eine nat. Person.
8 19.09.2017 15:24 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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