EPG - "europäische GmbH" |
Puz_zle
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EPG - "europäische GmbH" |
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Europäische Parlament: Pressemitteilung vom 01.02.2007
Zitat: |
EP verlangt Statut für eine Europäische Privatgesellschaft
Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, 2007 einen Vorschlag über das Statut für eine Europäische Privatgesellschaft (EPG) vorzulegen. Mit dem Statut soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa eine Unternehmensform angeboten werden, die es ihnen erleichtert, grenzüberschreitend tätig zu werden.
Das EP formuliert elf Empfehlungen, anhand derer die EU-Kommission einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen soll. Die Empfehlungen betreffen u.a. die gemeinschaftsrechtliche Ausgestaltung der Unternehmensform, Gründungsmodalitäten Stammkapital, Haftung des Geschäftsführers, Jahresabschlüsse oder Auflösung, Liquidation, Insolvenz und Zahlungseinstellung.
Die geltende EU-Gesetzgebung, die grenzüberschreitende Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorsieht sowie bestehende Arbeitnehmerbestimmungsrechte gewährleistet, sollte vollständig beibehalten werden. Folglich sollte die Umwandlung einer Gesellschaft mit Arbeitnehmermitbestimmungs-, Unterrichtungs- und Anhörungsrechten in eine EPG nicht zum Verlust dieser bestehenden Rechte führen, so das EP.
Berichterstatter Klaus-Heiner LEHNE (CDU) argumentierte, es gebe "einen wirklichen Bedarf" für eine EPG. Insbesondere Unternehmen des industriellen Mittelstandes, die exportorientiert in EU tätig seien, und die im Augenblick gezwungen seien, Niederlassungen und Unternehmensgründungen in anderen Mitgliedstaaten nach dem dortigen Gesellschaftsrecht vorzunehmen, würden es "außerordentlich begrüßen, wenn es eine einheitliche europäische Rechtsform" gebe, mit der sie in der ganzen Europäischen Union ihre Tochtergesellschaften organisieren könnten.
In der Debatte betonte Lehne darüber hinaus, dass "niemand vorhandene Arbeitnehmerrechte in irgendeiner Art und Weise einschränken" wolle. "So wie sie auf der nationalen Ebene garantiert sind, sollen sie auch im Rahmen der Verwirklichung dieses Gesetzgebungsvorhabens garantiert und erhalten bleiben".
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier: http://www.europarl.europa.eu ... |
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Quelle:
Weitere Info's dazu u. a. dort > D I H K
und bei beck-online
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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05.02.2007 17:43 |
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RE: EPG - "europäische GmbH" |
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Info IP/07/1146 der EU-Kommission vom 20.07.2007:
Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...&guiLanguage=en
Zitat: |
Gesellschaftsrecht: Kommission befragt Unternehmen zum geplanten Statut für die Europäische Privatgesellschaft
Die Europäische Kommission hat in einer öffentlichen Konsultation gefragt, auf welche Hindernisse Firmen – und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU stoßen und wie das geplante Statut für die Europäische Privatgesellschaft aus inhaltlicher Sicht beschaffen sein sollte. Die Antworten werden in die anstehende Folgenabschätzung und den etwaigen Vorschlag für einen Rechtsakt einfließen. Konsultationsschluss ist der 31. Oktober 2007.
Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissionsmitglied Charlie McCreevy erklärte hierzu: „Damit die europäischen Unternehmen die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang genießen können, müssen wir ihnen optimale Möglichkeiten dafür bieten. Die Europäische Privatgesellschaft könnte hierfür der richtige Weg sein. Zunächst müssen wir uns jedoch ein deutliches Bild von den Hindernissen machen, auf die Unternehmen auf dem Binnenmarkt immer noch stoßen, und herausfinden, ob ein Statut möglicherweise eine gangbare Lösung sein könnte. Deshalb bitte ich alle Beteiligten und insbesondere die KMU, uns ihren Standpunkt mitzuteilen.“
Der Fragebogen
Der Fragebogen ist in zwei Fragenkomplexe unterteilt:
* Der erste richtet sich an Unternehmen, insbesondere an das Management von KMU und größeren Unternehmen. Gefragt wird nach rechtlichen und anderen Hemmnissen für Geschäfte, die über Niederlassungen (Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen) in einem anderen Mitgliedstaat abgewickelt werden. Ferner können die Antwortenden sich dazu äußern, ob sie eine neue europäischen Rechtsform für angemessen halten.
* Der zweite Fragensatz ist stärker auf rechtliche Fragen ausgelegt und soll deutlich machen, was die Beteiligten über inhaltliche Aspekte eines möglichen Statuts denken.
Teilnahme
Der Fragebogen ist auf folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/epc/index_de.htm
Die Antworten müssen bis zum 31. Oktober 2007 bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion MARKT – Referat F2, , B1049 Brüssel, oder unter Markt-F2@ec.europa.eu eingehen.
Die Kommission behält sich die Veröffentlichung aller nicht als vertraulich gekennzeichneten Beiträge vor.
Hintergrund
Die Initiative zur Schaffung eines Statuts für die Europäische Privatgesellschaft ist Teil des im Jahr 2003 angenommenen Aktionsplans für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung („corporate governance“) und eine der dort beschriebenen mittelfristigen Maßnahmen. Durch eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche europäische Rechtsform soll es den europäischen KMU leichter gemacht werden, grenzüberschreitende Geschäfte zu tätigen. Die öffentliche Konsultation zum Aktionsplan für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung (von Dezember 2005 bis März 2006) zeigte eine starke Zustimmung für diese Initiative.
Im Februar 2007 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der die Europäische Kommission aufgefordert wurde, ein einheitliches Statut für die Europäische Privatgesellschaft zu erarbeiten. Im Anhang der Entschließung (2006/2013(INI)) werden verschiedene Empfehlungen zu inhaltlichen Aspekten des Statuts ausgesprochen. |
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22.07.2007 10:57 |
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Solon
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RE: EPG - "europäische GmbH" |
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Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/page/...ntrols.Maximize
Zitat: |
Ankündigung eines Richtlinienvorschlags zur EPG
Charlie Mc Creevy, Kommissar der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat die Vorlage eines Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) für den 25.06.2008 angekündigt.
Die EPG solle sowohl Einzel-, als auch Mehrheitsaktionären zugänglich sein. Dies gelte für natürliche und juristische Personen gleichermaßen und auch ohne grenzüberschreitenden Bezug. Die Gründung einer EPG solle zusätzlich durch eine Fusion bestehender Unternehmen oder die Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft möglich sein. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH solle es einer EPG dabei freistehen, ihren Sitz unabhängig vom Ort ihrer Registrierung in einem beliebigen Mitgliedstaat zu wählen. Ihr soll es so trotz Registrierung in einem Mitgliedstaat ermöglicht werden, sämtliche Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen sowie eingetragene Firmensitze grenzüberschreitend zu fusionieren und zu verlegen. Schließlich sollen die Aktionäre die interne Unternehmensorganisation mitbestimmen können, wobei die Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung in Form des EPG-Statuts aus bestehenden Lösungen zu entwickeln seien. |
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Weitere Info's siehe
und auch im Thread EuGH - Gesellschaftsrecht - Geschäftssitz
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24.05.2008 06:10 |
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RE: EPG - "europäische GmbH" |
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aus Thüringen,
die EU-Kommission hat am 25. Juni 2008 den "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft"
vorgelegt
Die VO soll zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.
Siehe hierzu auch die PM der EU-Kommission > Vorfahrt für KMU in Europa: Der „Small Business Act“ <
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01.07.2008 13:14 |
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RE: EPG - "europäische GmbH" |
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aus Thüringen,
der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 10. Oktober 2008 mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur EPG beschäftigen.
Die äußerst kritische Stellungnahme der Ausschüsse des BR liegt bereits als Beschlussempfehlung vor: BR-Drucksache 479/1/08 vom 29.09.2008 >
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5
02.10.2008 00:36 |
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RE: EPG - "europäische GmbH" (SPE) |
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aus Thüringen,
hier noch der >
zur Stellungnahme der EU-Kommission vom 25.11.2008 zum o. g. Beschluss des Bundesrates.
Zwischenzeitlich hat sich auch das Europäische Parlament mit dem Statut beschäftigt:
Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 10. März 2009
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/
Zitat: |
Statut der Europäischen Privatgesellschaft
Das Europäische Parlament hat heute Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission "über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)" genommen. Mit der Initiative wird eine neue europäische Rechtsform geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Erleichterung ihrer Niederlassung und Tätigkeit im Binnenmarkt erhöhen soll. Die Gründung von Unternehmen soll erleichtert werden.
"Wir machen den Wirtschaftsraum EU für mittelständische Unternehmen wieder ein Stück attraktiver. Nach der Europa-AG kommt nun endlich auch die Europa-GmbH", so Berichterstatter Klaus-Heiner LEHNE (CDU). Künftig werde es für die mittelständische Wirtschaft in Europa eine eigene Gesellschaftsform geben, die es bis jetzt nur für die Großunternehmen gibt, nämlich in Gestalt der Europäischen Aktiengesellschaft. Die EU-Kommission mache mit dem "längst überfälligen" Vorschlag deutlich, "dass ihr an der Schaffung einer einheitlichen Unternehmensform gelegen ist, die für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist", so Lehne weitter. Zu diesem Zwecke schlage die Kommission u. a. vor, die Gründungsvoraussetzungen für Unternehmer so einfach wie möglich zu halten und auch das weitere „Leben“ der SPE nicht mit unnötiger Bürokratie zu belasten.
Der Vorschlag für ein Statut der SPE (Societas Privata Europaea) ist auf die spezifischen Bedürfnisse von international aufgestellten KMU zugeschnitten. Er gestattet den Unternehmern, in allen Mitgliedstaaten gemäß den gleichen einfachen und flexiblen Gesellschaftsrechtsvorschriften eine SPE zu gründen.
Bislang müssen Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen. "Das ist eine kostspielige Sache. Die neue Europa-GmbH erspart Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung", so Lehne.
Die Gründung von Unternehmen soll mittels der SPE erleichtert werden. Die Kommission verzichtet auf ein Stammkapital bei Gründung der SPE. Die SPE kann mit einem Euro gegründet werden. Das Parlament hat allerdings beschlossen, dass dies nur gilt, sofern "das Leitungsorgan eine Solvenzbescheinigung unterzeichnet. Falls die Satzung keine diesbezügliche Bestimmung enthält, muss das Kapital der SPE mindestens 8.000 Euro betragen".
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer
Für die Arbeitnehmermitbestimmung gilt das Recht des Mitgliedstaats, in dem die SPE ihren Sitz hat („Herkunftsmitgliedstaat“), so die Abgeordneten. Sehen die Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats Mitbestimmungsrechte vor, hat die gesamte Belegschaft der SPE das Recht, einen Teil der Mitglieder des Verwaltungs- oder des Aufsichtsorgans der SPE zu wählen oder zu bestellen oder deren Bestellung zu empfehlen oder abzulehnen. Eine SPE darf nicht zur Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer missbraucht werden.
578 Abgeordnete stimmten mit Ja, 72 mit Nein, 25 Abgeordnete enthielten sich.
Berichterstatter: Klaus-Heiner LEHNE (CDU)
Bericht: (A6-0044/2009) - Statut der Europäischen Privatgesellschaft
Verfahren: Konsultation
Aussprache: Montag, 9.3.2009
Abstimmung: Dienstag, 10.3.2009 |
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14.03.2009 06:49 |
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