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Zum Ende der Seite springen Hufschmied ohne Zulassung
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Kathrin Michniewski
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Hufschmied ohne Zulassung

Hallo aus Heide,

bei mir hat Herr N. ein Gewerbe als Hufschmied angemeldet.
Zur Ausübung benötigt er laut § 1 des Gesetzes über Hufbeschlag die Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied.
Über die Anerkennung entscheidet nach Landesrecht der Kreis. das Hufbeschlaggesetz unterliegt allerdings z.Zt. der IHK. (Kuddelmuddel)verwirrt

Herr N. ist nun aber nicht im Besitz dieser Anerkennung und darf somit sein Gewerbe nicht ausüben.
Die örtl. Ordnungsbehörde soll nun untersagen!

Frage: Sind wir überhaupt zuständig?
Und wenn ja, wie soll ich das anstellen?

Ich brauche dringend Hilfe. Dieser Fall quält uns schon etwas länger.Wand

Viele Grüße
Kathrin Michniewski
1 15.09.2005 17:02
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Hufschmied ohne Zulassung

Hallo aus Kierspe,

ich würde in Urlaub fahren großes Grinsen .

Aber mal im Ernst: Wenn Sie bei der Stadt sind und nicht beim Kreis, dann sollten Sie sich mal mit dem Kreis unterhalten. Wenn nach Ihren Angaben die IHK über diese Angelegenheit wacht, dann müßte die IHK doch auch Möglichkeiten haben, diese Untersagung von amtswegen in Abstimmung mit dem Kreis durchzuführen. Über Untersagungsmöglichkeiten müßte es eigentlich entsprechende Vorgaben im Gesetz oder einer Verordnung geben.

Viel Spass beim Suchen.

Boshamer

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Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
2 16.09.2005 11:32 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Andreas Zeinert   Zeige Andreas Zeinert auf Karte Andreas Zeinert ist männlich
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RE: Hufschmied ohne Zulassung

Hallo,

vielleicht kann ich den Kuddelmuddel auflösen großes Grinsen . Einen guten Hufschmied (...ist er doch hoffentlich) sollte man nicht verlieren. Er ist halt Handwerker und kein Verwaltungsfachmann Kopfkratz .

Nach der Verordnung über den Hufbeschlag, zuletzt geändert 27.04.2002, darf als geprüfter Hufbeschlagschmied darf nur anerkannt werden, wer die Hufbeschlagprüfung bestanden hat.

Zur Hufbeschlagprüfung ist zuzulassen, wer
1. die Gesellenprüfung im Schmiedehandwerk oder einem mit dem Schmiedehandwerk verwandten Handwerk bestanden hat,
2. als Lehrling oder Geselle mindestens ein Jahr bei anerkannten Hufbeschlagschmieden im Hufbeschlag tätig gewesen ist,
3. an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang für die Prüfung des Hufbeschlagschmiedes teilgenommen hat.

Der Prüfungsausschuss ist vermutlich bei der IHK angesiedelt.

Wer die Prüfung bestanden hat, wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als geprüfter Hufbeschlagschmied anerkannt.

Dies müsste dann der Kreis sein.

Die Frage die sich hier m. E. stellt ist ob nur die Anerkennung oder auch die notwendige Ausbildung und Prüfung fehlt?

Weiterhin müsste geklärt werden, ob tatsächlich Hufbeschlag, d.h. das Anfertigen eines Hufeisens und die Ausführung eines neuen Beschlages erfolgt oder ob ggfls. nur Hufpflege, wie ausschneiden o.ä. erfolgt. Vielleicht ist nur die Tätigkeit falsch beschrieben?

Hat, und wenn ja wie, sich die Handwerkskammer geäußert?

Zu guter letzt … vom 18.06.2002
Der Beruf der Hufexperten soll neu geordnet werden. Das dafür zuständige Verbraucherministerium hält die bisherige Zuordnung zu den Metallberufen als hinfällig. Private Schulen, die heute bereits Huffachleute außerhalb des Schmiedeberufs ausbilden und einen wissenschaftlich haltbaren Standard bieten, sollen in die Ausarbeitung der Ausbildungsstandards einbezogen werden. Möglich wären dann z.B. Berufsbezeichnungen wie Hufpfleger/in, Huftechniker/in oder Huforthopäde/-orthopädin.


hier noch einige Infoquellen zum Thema

Entwurf eines Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften,

Einordnung ins Gesetzgebungsverfahren,

Forum zum Thema Berufsbild und Berufsrecht

Vielleicht hilfts weitersmile

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Andreas Zeinert: 16.09.2005 15:56.

3 16.09.2005 13:48 Andreas Zeinert ist offline E-Mail an Andreas Zeinert senden Beiträge von Andreas Zeinert suchen
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Liebe Kollegen,

beim Einsortieren der aktuellen Ergänzungslieferung zum Friauf (Band 3) bin ich soeben - passend zum Thema - auf das Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG) vom 19.04.2006 (BGBl. I S. 900) gestoßen.

Zu beachten sind insbesondere die Übergangsregelungen in § 10 und die Tatsache, dass auch die HufbeschlagVO aufgehoben wurde, jedoch bis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem neuen HufbeschlG weiter anzuwenden ist.

Freundliche Grüße

R. Land

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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 12.09.2006 15:14 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

Danke Kollege Land für den Hinweis.

Wer den "Friauf" bzw. die aktuelle Ergänzungslieferung (noch) nicht hat, findet das Hufbeschlaggesetz auch H I E R

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5 12.09.2006 15:29 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

da ist das neue Hufbeschlagsgesetz noch nicht mal in Kraft und schon ist es zum Teil durch ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren außer Kraft gesetzt:

Aus der Pressemitteilung des BVerfG vom 11.12.2006:

Zitat:
... Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts setzte das Hufbeschlaggesetz bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, insoweit einstweilen aus, als Personen, die Verrichtungen an Hufen zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung vornehmen, ohne dabei einen Eisenbeschlag anzubringen, sowie Personen und Einrichtungen, die zu solchen Verrichtungen ausbilden, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfen werden. ...


PM im Volltext:

Beschluss - 1 BvR 2186/06 - vom 05.12.2006 im Volltext:

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6 11.12.2006 10:30 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Im BGBl I Nr. 62 vom 21.12.2006 ist die Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung) veröffentlicht:



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7 21.12.2006 16:27 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

mit Beschluss des BVerfG vom 22. Mai 2007 wurde die Frist, für die Teile des Hufbeschlagsgesetzes zeitweilig außer Kraft gesetzt wurden, nochmals um bis zu 6 Monaten verlängert.

siehe BGBl. Teil I Nr. 26 vom 14. Juni 2007

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8 15.06.2007 15:48 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

das Bundesverfassungsgericht hat im o. g. Verfahren - 1 BvR 2186/06 - mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 3. Juli 2007 entschieden:

Zitat:
Artikel 1 § 3 Absatz 1 und Absatz 2 sowie § 6 Absatz 1 jeweils in Verbindung mit § 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 900) sind mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit Berufsgruppen, die Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung vornehmen, ohne dabei einen Eisenbeschlag anzubringen, sowie Personen und Einrichtungen, die zu solchen Verrichtungen ausbilden, von diesen Bestimmungen erfasst werden.

Quelle und Beschluss im Volltext: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...1bvr218606.html
Pressemitteilung des BVerfG vom 14.11.2007:

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9 14.11.2007 13:08 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung

Moin Moin aus Thüringen,

Neues aus dem Hufbeschlagsrecht:

Dem Bundesrat liegt derzeit die Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV) zur Beratung vor > BR-Drucksache 919/08 vom 25.11.2008
Die VO dient u. a. der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG >

__________________
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10 27.11.2008 19:55 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung

Moin

Zitat:
Original von Puz.zle
Moin Moin aus Thüringen,

Neues aus dem Hufbeschlagsrecht:

Dem Bundesrat liegt derzeit die Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV) zur Beratung vor > BR-Drucksache 919/08 vom 25.11.2008
Die VO dient u. a. der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG >


Die Verordnung liegt jetzt vor.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

Dateianhang:
pdf bgbl109s0485.pdf (66 KB, 430 mal heruntergeladen)


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Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
11 17.03.2009 09:27 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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Hallo ins Forum,

ich greife aus einem (für mich) aktuellen Anlass das Thema Hufbeschlagschmied etc. mal wieder auf. Bei mir hat sich jemand gemeldet, der in den nächsten Tagen genau für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden möchte.

Offenbar gibt es laut meiner Recherche zum Bundesrecht keine Änderungen beim HufbeschlG und der HufbeschlV.

Das heißt doch immer noch, wer diesen Beruf ausüben möchte, benötigt die Anerkennung der zuständigen Behörde bzw. muss staatlich geprüft sein. Dass diese Berufsgruppe kein Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung betreibt, ist ja auch immer noch im § 3 Absatz 4 HufbeschlG geregelt.

Ist das Ganze aber auch eine nach der GewO anzeigepflichtige Tätigkeit?

Bei dem Erfordernis der staatlichen Prüfung würde ich eher dazu tendieren, das als Freien Beruf im Sinne des § 6 GewO anzusehen.

Kann mir jemand helfen, da Ordnung reinzubringen? Der Landmann-Rohmer gibt leider nichts her...

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Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
12 11.02.2025 15:48 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
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Guten Morgen,

aus meiner Sicht ist das klar ein Gewerbe. Wenn das Erfordernis einer Zulassung oder staatlichen Prüfung bereits auf einen freien Beruf hindeuten würde, müsste man sich auch über Handwerksberufe oder die in §§ 34 ff GewO genannten Tätigkeiten Gedanken machen. Eine staatliche Prüfung ist für mich noch lange keine "höhere Bildung".

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
13 12.02.2025 08:05 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
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Guten Morgen und Danke an Hinterwäldler für das Feedback!

Bisher habe ich "staatlich geprüft" immer als "höhere Bildung" oder vergleichbaren Abschluss verstanden.

Ich denke da z.B. an Physiotherapeuten und Heilpraktiker, für die keine gewerberechtliche Anzeigepflicht gilt, die kein Studium absolvieren, sondern jeweils eine spezialgesetzlich geregelte Prüfung ablegen müssen.

Vielleicht hinkt der Vergleich auch, weil Physiotherapeuten zuvor eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen müssen.

Für weitere Meinungen wäre ich sehr dankbar. Bin noch unentschlossen, ob Hufbeschlag ein Gewerbe im Sinne der GewO ist.

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
14 12.02.2025 09:01 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
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Bei den Heilpraktikern und Physiotherapeuten ist das entscheidende Kriterium der "Heilberuf", nicht die Ausbildung oder Prüfung. Mit der "höheren Bildung" ist i.d.R. ein für die Ausübung der Tätigkeit erforderliches Hochschulstudium gemeint.
15 12.02.2025 10:21 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
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Moin

FG Hamburg, Urteil vom 09.05.2019 - 2 K 342/17

"Ein staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Es besteht keine Ähnlichkeit zu einem der Katalogberufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Eine Gruppenähnlichkeit zu Heil- bzw. Heilhilfsberufen reicht ebenso wenig aus wie die Ähnlichkeit mit einem lediglich einem Katalogberuf ähnlichen Beruf."

Dem würde ich mich anschließen.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
16 17.02.2025 08:19 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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Moin aus dem heute früh sehr kalten, aber sonnigen Ostwestfalen

und vielen Dank für Eure hilfreichen Beiträge.

Dann werde ich heute Nachmittag eine hübsche Gewerbe-Anmeldung für den Hufbeschlagschmied vornehmen.

Ich wünsche allen einen angenehmen Start in die Woche!

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
17 17.02.2025 08:53 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
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