Bundesverwaltungsgericht kassiert Dortmunder Wettbürosteuer |
räubertochter
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Bundesverwaltungsgericht kassiert Dortmunder Wettbürosteuer |
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Seit drei Jahren kassiert Dortmund von den Wettbüros in der Stadt die Wettbürosteuer. 250 Euro zahlen diese je 20 Quadratmeter und Monat ins Stadtsäckel. Das hat der Stadt bisher knapp 1,4 Millionen Euro eingebracht. Zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat.
Drei Dortmunder Wettbürobetreiber hatten ein Musterverfahren gegen die Stadt angestrengt, weil sie sich gegenüber Lotto- und Toto-Annahmestellen benachteiligt sahen. Für diese gilt die Steuer nicht. Sie wird nur dort erhoben, wo Pferde- und Sportwetten vermittelt werden und die Wettereignisse an einem Bildschirm mitverfolgt werden können.
Zwei Vorinstanzen hatten im Sinne der Stadt entschieden und die Steuer für rechtmäßig erklärt. Nicht so das Bundesverwaltungsgericht. Es hält zwar eine Wettbürosteuer für grundsätzlich zulässig, aber deren Höhe an die Fläche der Wettbüros zu koppeln, sei ungerecht. Ein viel besserer Maßstab für eine solche kommunale Vergnügungssteuer sei der Wetteinsatz.
Die Stadt will jetzt die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes prüfen. Danach sei klar, ob nur die drei klagenden Wettbüros entschädigt werden müssen oder alle. Dann will Dortmunds Stadtdirektor Jörg Stüdemann klären, ob es sich lohnt, die Steuer auf eine neue Berechnungsgrundlage umzustellen.
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebie...chtens-102.html
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06.07.2017 08:32 |
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