Schweizer Firma für Tippgemeinschaften darf weitermachen
Die Firma Euro-Lotto Tipp AG in Brunnen darf weiterhin Tippgemeinschaften organisieren. Die Rekurskommission hat einen Schliessungsentscheid der Lotterie- und Wettkommission Comlot aufgehoben.
Dies hat die Euro-Lotto Tipp am Dienstag mitgeteilt. Bei der Comlot wurde der Eingang des Entscheids kommentarlos bestätigt. Das Urteil der Rekurskommission ist noch nicht rechtskräftig.
Gemäss Euro-Lotto-Tipp hat die Comlot auf Ersuchen der Loterie Romande im Oktober 2016 die Geschäftstätigkeiten der Schwyzer Firma untersagt. Dagegen wehrte sich Euro-Lotto-Tipp bei der Rekurskommission Interkantonale Vereinbarung Lotterien und Wetten.
Die Rekurskommission erteilte dem Schliessungsentscheid zunächst aufschiebende Wirkung und hob ihn nun auf. Ihr Geschäftsmodell verstosse gemäss des Urteils nicht gegen das geltende Lotterierecht, schreibt die Euro-Lotto Tipp AG.
Euro-Lotto Tipp hat Kritik von den Lotteriemonopolisten Loterie Romande und Swisslos auf sich gezogen, weil sie als Privatfirma seit 2007 ebenfalls verschiedene Dienstleistungen für Lotto-Spieler von «Euro Millions» anbietet. Die Spieler können in der von der Schwyzer Firma organisierten Tippgemeinschaften an der Mehrstaatenlotterie teilnehmen und so die Chance auf einen Gewinn steigern.
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