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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Übergangsfrist NRW: Ministerium bestätigt Stichtag 30.11.

Nach der Verwirrung um die Übergangsfrist in NRW, die ein Urteil des OVG Münster ausgelöst hatte, hat das Ministerium für Inneres den 30.11.2017 bestätigt.

Das Ablaufdatum der Übergangsfrist für die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse in NRW ist und bleibt der 30.11.2017. Das bestätigt ein aktuelles Rundschreiben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das auch dem Städte- und Landkreistag NRW und dem Städte- und Gemeindebund zugegangen ist und dem Deutschen Automaten-Verband (DAV) vorliegt. Dort heißt es: "Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Übergangsfrist für Spielhallen nach § 29 Absatz 4 Satz 2 und 3 GlüStV i.V.m. §§ 16 und 18 AG GlüStV NRW in Nordrhein-Westfalen am 30.11.2017 endet. Entscheidend für die Berechnung der Übergangsfrist ist das Datum des Inkrafttretens des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag, also der 1. Dezember 2012."

Das OVG Münster hatte in einem Beschluss vom 8. Juni (Az. 4 B 307/17) die Behauptung aufgestellt, dass der GlüStV in NRW rückwirkend am 1.7.2012 in Kraft getreten sei, wie in den anderen Bundesländern auch. Daher ende auch die Übergangsfrist für die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse in NRW am 30.6.2017.

Die jetzige Mitteilung des Ministeriums bestätigt die vor Kurzem veröffentlichte Stellungnahme des DAV, dass es in der Praxis im Zusammenhang mit der Durchführung der Erlaubnisverfahren bei dem allgemein kommunizierten Stichtag 1.12.2017 bleiben werde.

https://www.gamesundbusiness.de/news/det...-stichtag-3011/
1 15.06.2017 09:08 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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