Gewerbelärm Frühstücksservice |
Perle
Grünschnabel
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Gewerbelärm Frühstücksservice |
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Hallo Ihr Lieben,
auch in unserer Region Brandenburg nimmt der sogenannte Frühstücksservice immer mehr zu. Nun folgendes Problem durch einen Brötchen Lieferanten, da der normale Autolärm durch den PKW sowie Lieferer anscheinend zu laut ist. Der Fahrer fährt in den Morgenstunden bis vor die Haustür, legt die bestellten Backwaren vor der Haustür oder am Briefkasten ab und fährt wieder los.
(Eine zusätzliche direkte Verkaufsstelle gibt es nicht für diese Gewerbeform)
Nach einigen online Recherchen habe ich festgestellt, dass dieser Service von verschiedenen Anbietern bundesweit auch innerhalb der "Nachtruhe" (idR ab 05:00 Uhr) sowie Sonn- und Feiertags angeboten wird, ähnlich wie beim Pizzaboten, oder "Essen auf Rädern". Scheint also nicht unüblich zu sein.
Der Unterschied diesbezüglich ist die Regelmäßigkeit dahinter
Die Beschwerden richten sich dagegen, dass dieser Lieferdienst an wirklichen allen Wochentagen in den frühen Morgenstunden statt findet.
Gerade hier in der ländlichen/grünen Region wird diese Versorgung durch die ältere Generationen natürlich gerne genutzt.
Nun meine Frage: ist es irgendwo geregelt, dass dieser Lieferservice von Brötchen/Frühstück sich an irgendwelche Einschränkungen oder Regelungen halten muss, bzw. eine gesonderte Erlaubnis bedarf? Vielleicht einen Anhaltspunkt, der diesen täglichen Umgang vielleicht sogar gestattet?
Die Verordnung zur Sperrzeitaufhebung sehe ich nicht als ausreichend an......oder doch?
Für Eure Hilfe und Sichtweisen bin ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Perle: 09.06.2017 10:11.
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09.06.2017 10:09 |
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Solon
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gewerbe-beelitz
Mitglied
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RE: Gewerbelärm Frühstücksservice |
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ich grüße aus Beelitz nach KW....
also meines Erachtens fällt dies unter das Sonn- und Feiertagsgesetz Bbg.
Und weiterführend könnte ich auf die TA Lärm verweisen, wo geregelt ist zu welchen Tageszeiten welcher Lärm in welchen Gebieten erlaubt ist....
Lies da mal nach, vielleicht hilft es weiter... beste Grüße
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2
09.06.2017 11:12 |
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Solon
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jaenickV
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RE: Gewerbelärm Frühstücksservice |
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Das ist wohl eher eine privatrechtliche Angelegenheit ist und die Verwaltung sollte sich da nicht "vor den Karren" spannen lassen. Den Verursacher anschreiben und auf Grund von Beschwerden aus der Bevölkerung auf die Einhaltung der Nachtruhe hinweisen. Ansonsten kann jeder Betrieb, unter der Voraussetzung der Einhaltung Sonn- und Feiertagsgesetz, Arbeitnehmerschutz, Lärmschutzverordnung, Nachruhe usw. durchgängig arbeiten.
In Ihrem Fall sind es offensichtlich kurzzeitig (30 Sekunden???) auftretende Geräusche, verursacht durch den Fahrer bzw. das Lieferfahrzeug (anhalten, Tür auf, Brötchen abgeben,Tür zu und wegfahren). Wenn dieser täglich kommt und liefert, wird der Beschwerdeführer sicherlich schon auf diese Geräusche "warten".
Der Beschwerdeführer sollte sich in einem höflichen und sachlichen Schreiben an den Lieferservice wenden, mit der Bitte, die "Liefergeräusche" auf ein Minimum zu reduzieren. Verbieten kann man das nicht.
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3
09.06.2017 11:31 |
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