unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Garten- und Landschaftsbau » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Garten- und Landschaftsbau
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Simone R. Simone R. ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-598.jpg

Dabei seit: 03.12.2010
Beiträge: 28
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 136.793
Nächster Level: 157.092

20.299 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Pfeil Garten- und Landschaftsbau



Ich wollte mal wissen, wie eure Meinungen zum Thema Anzeigepflicht Garten- und Landschaftsbau sind!? Es ist momentan ein Bußgeldverfahren anhängig gegen den Inhaber eines Landschafts-, Gartenbau- und Grabpflegebetriebes, der nun behauptet, gar kein Gewerbe zu betreiben.

Laut Landmann/Rohmer ist der Betrieb einer Gärtnerei nach allgemeiner Meinung Urproduktion, dazu zählt auch der Verkauf der unbearbeiteten Erzeugnisse.
Die Landschaftsgärtnerei (Betriebe, die sich mit der Anlage und Pflege von Gärten befassen) und Handelsgärtnerei (Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Handel mit gärtnerischen Erzeugnissen treiben) fällt unter Gewerbe.

In unserem Gewerberegister sind derzeit über 30 Garten- und Landschaftsbetriebe angemeldet, was denke ich für sich spricht. Ist es nicht in den allermeisten Fällen so, dass sich solche Betriebe hauptsächlich z.B. mit Garten- und Grabpflege, Anlegen von Beeten, Gärten, Wegen o.ä. beschäftigen und somit immer eine Anzeigepflicht nach § 14 besteht??

Danke für eure Meinungen!
1 19.05.2017 12:13 Simone R. ist offline E-Mail an Simone R. senden Beiträge von Simone R. suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.683.916
Nächster Level: 11.777.899

93.983 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Garten- und Landschaftsbau

Hallo,

Zitat:
Original von Simone R. Laut Landmann/Rohmer ist der Betrieb einer Gärtnerei nach allgemeiner Meinung Urproduktion, dazu zählt auch der Verkauf der unbearbeiteten Erzeugnisse.
Die Landschaftsgärtnerei (Betriebe, die sich mit der Anlage und Pflege von Gärten befassen) und Handelsgärtnerei (Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Handel mit gärtnerischen Erzeugnissen treiben) fällt unter Gewerbe.
... und unterliegt folglich der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO.
Ansonsten ist im Grunde nichts hinzuzufügen.
2 19.05.2017 12:20 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Garten- und Landschaftsbau


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Grillen im Biergarten Gaststättenrecht   13.04.2024 13:37 von toki86     16.04.2024 08:01 von Brauerchen   Views: 139
Antworten: 1
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     10.04.2024 09:15 von Speedy007   Views: 4.761
Antworten: 3
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 778.939
Antworten: 27
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 25.024
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 17.255
Antworten: 11

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 135.299 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.004.923


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.174s | PHP: 99.43% | SQL: 0.57%