Garten- und Landschaftsbau |
Simone R.
Mitglied
Dabei seit: 03.12.2010
Beiträge: 28
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 136.793
Nächster Level: 157.092
|
|
Garten- und Landschaftsbau |
|
Ich wollte mal wissen, wie eure Meinungen zum Thema Anzeigepflicht Garten- und Landschaftsbau sind!? Es ist momentan ein Bußgeldverfahren anhängig gegen den Inhaber eines Landschafts-, Gartenbau- und Grabpflegebetriebes, der nun behauptet, gar kein Gewerbe zu betreiben.
Laut Landmann/Rohmer ist der Betrieb einer Gärtnerei nach allgemeiner Meinung Urproduktion, dazu zählt auch der Verkauf der unbearbeiteten Erzeugnisse.
Die Landschaftsgärtnerei (Betriebe, die sich mit der Anlage und Pflege von Gärten befassen) und Handelsgärtnerei (Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Handel mit gärtnerischen Erzeugnissen treiben) fällt unter Gewerbe.
In unserem Gewerberegister sind derzeit über 30 Garten- und Landschaftsbetriebe angemeldet, was denke ich für sich spricht. Ist es nicht in den allermeisten Fällen so, dass sich solche Betriebe hauptsächlich z.B. mit Garten- und Grabpflege, Anlegen von Beeten, Gärten, Wegen o.ä. beschäftigen und somit immer eine Anzeigepflicht nach § 14 besteht??
für eure Meinungen!
|
|
1
19.05.2017 12:13 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.683.916
Nächster Level: 11.777.899
|
|
RE: Garten- und Landschaftsbau |
|
Hallo,
Zitat: |
Original von Simone R. Laut Landmann/Rohmer ist der Betrieb einer Gärtnerei nach allgemeiner Meinung Urproduktion, dazu zählt auch der Verkauf der unbearbeiteten Erzeugnisse.
Die Landschaftsgärtnerei (Betriebe, die sich mit der Anlage und Pflege von Gärten befassen) und Handelsgärtnerei (Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Handel mit gärtnerischen Erzeugnissen treiben) fällt unter Gewerbe. |
|
... und unterliegt folglich der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO.
Ansonsten ist im Grunde nichts hinzuzufügen.
|
|
2
19.05.2017 12:20 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 135.299 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.004.923
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|