Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren? |
An Sa
Jungspund
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Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren? |
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe jemand von euch kann mir meine Frage beantworten:
Ich habe von der Handwerkskammer eine Anregung für eine Betriebsuntersagung bekommen, die gleichzeitig vorschlagen ein Bußgeld gem. § 117 HwO einzuleiten.
Wo steht wer für diese Einleitung des Bußgeldverfahrens zuständig ist?
Gibt es eine Verordnung oder ähnliches?
Viele Grüße aus Baden-Württemberg, Esslingen
AnSa
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1
18.05.2017 11:14 |
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Solon
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Maliklaus
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Hallo,
in der Regel gibt es in jedem Bundesland eine Zuständigkeitsverordnung zur Gewerbeordnung, bzw. zur Handwerksordnung.
Für die Betriebsuntersagungen nach § 16 HWO sind in der Regel die örtlichen Gewerbeämter zuständig. Was die Bußgelder nach dem SchwarzArbG angeht, so gibt es da erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.
Bezüglich der Untersagung kann ich dir auch gerne einen Musterbescheid zukommen lassen.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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2
18.05.2017 13:45 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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Hier dürfte der § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 2 Abs. 1 OwiZuVo Baden-Württemberg einschlägig sein.
Wir führen jedenfalls sowohl die Handwerksuntersagungen als auch die damit zusammenhängenden Bußgeldverfahren durch.
Grüße
SteBa
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3
18.05.2017 13:48 |
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HBinder
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RE: Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren? |
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Hallo,
meines Erachtens ergibt sich dies aus § 2 Abs. 1 OwiZuVO für BW.
Gruß
HBinder
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4
18.05.2017 13:49 |
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An Sa
Jungspund
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Themenstarter
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Vielen Dank euch allen schon mal!
SteBa, gebt ihr die Bußgeldsache also nicht an die Bußgeldstelle im Hause ab?
Klaus, vielen Dank, evtl. würde ich nochmals drauf zurück kommen!
Liebe Grüße
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5
18.05.2017 14:00 |
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SteBa
Haudegen
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Doch, ich gebe den Fall mit Angabe der Bußgeldhöhe und der entsprechenden Rechtsgrundlage an unsere Bußgeldstelle weiter, die führt dann das Owi-Verfahren durch.
Mit "wir" meinte ich das Landratsamt an sich.
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6
18.05.2017 16:59 |
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domar
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Zitat: |
Original von An Sa
Vielen Dank euch allen schon mal!
SteBa, gebt ihr die Bußgeldsache also nicht an die Bußgeldstelle im Hause ab?
Klaus, vielen Dank, evtl. würde ich nochmals drauf zurück kommen!
Liebe Grüße |
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Guten Morgen,
bei uns ist es so, dass ich den Sachverhalt sowie Art und Umfang ermittle. Ich vernehme Zeugen, höre den Betroffenen an und versuche Einigkeit über die Bußgeldhöhe zu erreichen. Nach meiner Wertung gebe ich dann einen Bußgeldvorschlag mit dem kompletten Bußgeldtext an die Bußgeldstelle ab. Die überwachen die Zahlungseingänge und führen Maßnahmen wie Vollstreckung in Verbindung mit der Kreiskasse durch.
Die Überschrift irritiert etwas. Es gibt nach meiner Kenntnis kein Bußgeld im Verwaltungsverfahren. Bußgelder gibt es nur im Bußgeldverfahren oder Ermittlungsverfahren. Also nicht verwechseln mit Verwaltungsverfahren. Und ein Untersagungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren. Allein schon der Unterschied der Rechte des Betroffenen sind Grundrechte im Bußgeldverfahren, die nicht zu unterschätzen sind.
Man sollte vermeiden die beiden Verfahrensarten zu verwechseln.
Gruß aus der verregneteten Mitte Hessens.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 19.05.2017 09:51.
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7
19.05.2017 08:51 |
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