déjà vu - Fungame |
sunrise
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1
15.05.2017 00:19 |
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Solon
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chinchilla
Jungspund
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wenn ich alles legal mache wo ist dann da der tiefere sinn bei dem teil
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2
15.05.2017 08:26 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von chinchilla
wenn ich alles legal mache wo ist dann da der tiefere sinn bei dem teil
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Ehrlich währt am längsten
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3
15.05.2017 09:18 |
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Frau Gelb
Doppel-As
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Guten Morgen zusammen,
hat den jemand schon Erfahrungen gemacht mit dem Unterhaltungsspielgerät "Merkur-Champion -Just For Fun" ? Hier sind drei dieser Geräte in einer SH aufgetaucht.
Gleichzeitig wurde eine Rechtsgutachterliche Stellungnahme eine Anwaltskanzlei zur Information übersandt.
Viele Grüße
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4
11.07.2017 10:09 |
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gmg
Foren Gott
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Frau Gelb,
nach hiesigen Informationen betrifft die "Rechtsgutachterliche Stellungnahme " der Anwaltskanzlei O. nicht den tatsächlich in der Aufstellung befindlichen Gerätetyp "Merkur-Champion -Just For Fun" sondern lediglich einen Prototypen.
Die Software soll bei den in der Aufstellung befindlichen Geräten eine andere als die in der Stellungnahme beschriebene Software sein.
Wir sollten uns das Gerät einmal zusammen ansehen.
Es interessiert mich.
PN folgt.
Grüße
__________________ gmg
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5
11.07.2017 10:24 |
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sunrise
Routinier
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Themenstarter
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für das Unterhaltungsgerät „Merkur Champion“ gibt es ab sofort eine
neue Programmversion CC2.
Mit der neuen Programmversion wurden folgende Anpassungen durchgeführt,
um Bedenken einzelner Ordnungsbehörden auszuräumen:
• Der maximale Stundeneinsatz wurde auf 20€ begrenzt.
• Das Löschen der Champions-Listen erfolgt nur noch automatisch. Wahlweise zum Monatswechsel
oder wöchentlich an einem ausgewählten Wochentag.
• Die Freispielregelung wurde optimiert.
(Zitat aus Service-Information September 2017 - Merkur Champion CC2)
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6
23.09.2017 13:28 |
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gmg
Foren Gott
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für die Info, sunrise!
Dann ist ja alles gut - ODER??
Grüße
__________________ gmg
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7
23.09.2017 15:41 |
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Garten
Mitglied
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rn
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kann mir einer sagen, ob und wie man erkennen kann welche Softwareversion auf diesem Gerät installiert ist?
Bei uns sind nämlich ebenso welche aufgetaucht inklusive der rechtsgutachterlichen Stellungnahme.
Viele Grüße
__________________ Gärtnerin
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12.10.2017 09:27 |
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KremserT
Routinier
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Zitat: |
Original von Garten
kann mir einer sagen, ob und wie man erkennen kann welche Softwareversion auf diesem Gerät installiert ist?
Bei uns sind nämlich ebenso welche aufgetaucht inklusive der rechtsgutachterlichen Stellungnahme.
Viele Grüße |
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das funktioniert meist über eine Tastenkombination, die du dir aus den Zulassungsblättern der PTB-Datenbanken herausnehmen kannst (sofern überhaupt dort enthalten). Der Klassiker ist das gleichzeitige Drücken von Start/Stop-Tasten in Verbindung mit Risiko, zumindest bei einer Vielzahl von GSG.
__________________ Grüße aus Leipzig!
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12.10.2017 09:56 |
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gmg
Foren Gott
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Wie bei den adp-Gauselmann GSG wird durch das Drücken der beiden äußeren Tasten zunächst die Gerätenummer und danach durch das erneute Drücken dieser beiden Tasten die installierte Softwareversion angezeigt.
Natürlich gibt es für dieses Gerät keine Informationen bei der PTB.
Es handelt sich um kein von der PTB geprüftes und zugelassenes Geldspielgerät.
Die Software CC 2 ist oK.
Die Software CC 1 ist nicht oK.
CC 1 entspricht nicht den Vorgaben des § 6 a SpielV. Das Gerät ist umgehend aus der Aufstellung zu nehmen und erst nach dem erforderlichen Datenbanktausch - die Herstellerfirma hält entsprechende neue Datenbanken vor - wieder aufzustellen.
Eine Versiegelung des Gehäuses ist zumindest zu prüfen.
Grüße
__________________ gmg
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10
12.10.2017 10:48 |
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Rooobert
Routinier
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Ist halt wie beim Flipper, wenn man dem Besten ein Bier spendiert steht man mit einem Bein im Knast... die ganze "Spielverordnung " ist ein Witz
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21.10.2017 21:48 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Rooobert
Ist halt wie beim Flipper, wenn man dem Besten ein Bier spendiert steht man mit einem Bein im Knast... die ganze "Spielverordnung " ist ein Witz
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Streng genommen mit beiden:
- Vergünstigungsverbot
- Alkoholausschank
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23.10.2017 12:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
nachdem ich mich nun nach sehr langer Zeit mal wieder mit einem gem. §6a SpielV verbotenen Spielgerät beschäftigen musste, wurde ich auf das Forum verwiesen, dass es dort tatsächlich Kollegen geben würde, welche
- das Aufbuchen von geldwerten Punkten auf einem Speichermedium, welches zur Auszahlung genutzt werden könnte
- das Gewinnen von Punkten, welche zum Weiterspielen berechtigen
als unbedenklich betrachten würden.
Ich persönlich sah mich plötzlich 10 Jahre zurück versetzt und konnte es nicht glauben, dass tatsächlich wieder die alten "Gutachtenspiele" begonnen werden und die Gutachter am Stil der alten zeit festgehalten haben.
Für alle, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fungames nicht mehr erinnerlich haben, bietet das Forum tolle Recherchemöglichkeiten.
VG
Meike
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27.11.2017 15:04 |
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Meike
Foren Gott
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............ sehr behördenfreundlich ist der Erklärfilm
http://www.merkur-insider.de/portfolio-archive/champion/
jetzt muss man nur noch die einzelnen Tatbestandsmerkmale des §6a SpielV kennen und am vor Ort festgestellten Automaten durchprüfen, denn da diese keine Bauartzulassung haben, muss immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__6a.html
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, ........... ist verboten,
a) wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anbieten oder
b)
wenn auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben, ausgezahlt, auf Konten, Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden.
Und bei Unsicherheit wegen dem "6-Freispiel-Spielchen", falls die "Championsliste" als alten "Flipper-Highscore" fehlinterpretiert wurde,
einfach nochmal oben bei b) nachlesen..................
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27.11.2017 15:22 |
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