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Zum Ende der Seite springen Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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schindel schindel ist männlich
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Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland! – Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes.

„Dies ist ein Schlag gegen das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland“ erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.. Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Automatenwirtschaft leider nicht geteilt. Es werde zu einer radikalen Reduzierung der legalen Spielhallen in Deutschland kommen. „Wir befürchten, dass dadurch illegale Spielangebote im Internet oder in Hinterzimmern massiven Auftrieb erhalten werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages.“

Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich klar für ein legales verbraucherschützendes Spiel ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lenkung der Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geordnete und kontrollierte Bahnen. Damit entspricht sie einem wichtigen Ziel der deutschen Glücksspielpolitik. „Es bleibt zu hoffen, dass Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden und vernünftige pragmatische Lösungen finden, die auch in Zukunft ein ausreichendes legales Spielangebot gewährleisten und damit ein Ausweichen in die Illegalität verhindern. Die Deutsche Automatenwirtschaft ist dabei ein ehrlicher und verlässlicher Partner.“ Und schließlich gehe es auch noch um die Rettung von Zehntausenden von Arbeitsplätzen in der Automatenwirtschaft. „Die Menschen, die sich in den letzten Jahren besonders in den Bereichen Spielerschutz und Suchtprävention qualifiziert haben und entsprechend verantwortungsvoll arbeiten, können nicht verstehen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren sollen“, so Stecker im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.
1 11.04.2017 14:46 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

siehe auch hier



http://www.saarbruecker-zeitung.de/polit...art2825,6425196
2 12.04.2017 09:03 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Spielhallenbetreiber ohne jeden Durchblick

Man fragt sich, wenn man das dilettantische Vorgehen von einzelnen, oder zusammengeschlossenen Aufstellern beobachtet, wie die jemals eine neue Konzession erhalten wollen.
Immer wieder, egal ob aus Bielefeld, oder jetzt hier. alles was man an Argumenten oben auch reinschmeißt in die Argumentationsmühle, auch bei rostigen Nägeln, immer kommt raus: Jugend und Suchtschutz der Bevölkerung geht vor der Existenz der einzelnen Spielhalle.
Also muss nur jeder konzessionsbedrohte Aufsteller sein Amt zur Bereitstellung einer Schnittstelle zum Anschluß an sein Sperrsystem auffordern.
Natürlich setzt das wiederum das Vorhandensein einer funktionierenden Zutrittskontrolle in der betroffenen Spielhalle voraus.
In diesem mehrheitlich von Staatsdienern betriebenen Forums findet man deshalb auch nichts zum Thema Konzessionserhaltung durch Zutrittskontrollen.
Bescheidene Versuche von mir und Anderen wurden in diesem Forum derart beschnitten, dass man schon von vorsätzlicher Desinformation sprechen muss.

Erklärung zur Prüfung am Eingang:
Das Zauberwort heißt Verantwortungsverlagerung. Lesen

Nur wenn ein Aufsteller eine lückenlose Einlaßkontrolle MIT AUFZEICHNUNG vorweisen kann ist er konzessionsfähig!
Damit ist jeder Spielgast erstmal nachvollziehbar nachweisbar. Sollte dann einer die Schranke/Sperre am Eingang umgehen, dann hat er die Regeln verletzt und nicht der Betreiber.
Damit eine solche Zutrittskontrolle auch alle Anforderungen erfüllen kann, muss es eine biometrische Zutrittskontrolle sein.
Damit scheiden alle Kontrollen, die Personalausweise oder Kundenkarten benutzen aus.
Einzig die Verbindung eines unveränderlichen Personenmerkmals erfüllt diese Anforderungen.
Das sind nicht die Fingerabdrücke, weil diese als unsicher gelten und weil bereits Klebeabzüge bei ebay Kleinanzeigen als Set zum nachmachen angeboten werden.
Übrig bleiben also nur Systeme,
die das Gesicht im Ganzen,
die Iris,
oder den Handrückenvenenverlauf zweifelsfrei zuordnen können.

Für welches System man sich auch immer entscheidet, Hauptsache man entscheidet sich bevor über den eigenen Konzessionsantrag entschieden wird. Das Vorhandensein einer Sperrdatei ist anzumahnen.
3 16.04.2017 12:00 catweazle ist offline E-Mail an catweazle senden Beiträge von catweazle suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zitat:
Original von schindel
Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland! – Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes.

„Dies ist ein Schlag gegen das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland“ erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.. Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Automatenwirtschaft leider nicht geteilt. Es werde zu einer radikalen Reduzierung der legalen Spielhallen in Deutschland kommen. „Wir befürchten, dass dadurch illegale Spielangebote im Internet oder in Hinterzimmern massiven Auftrieb erhalten werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages.“

Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich klar für ein legales verbraucherschützendes Spiel ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lenkung der Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geordnete und kontrollierte Bahnen. Damit entspricht sie einem wichtigen Ziel der deutschen Glücksspielpolitik. „Es bleibt zu hoffen, dass Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden und vernünftige pragmatische Lösungen finden, die auch in Zukunft ein ausreichendes legales Spielangebot gewährleisten und damit ein Ausweichen in die Illegalität verhindern. Die Deutsche Automatenwirtschaft ist dabei ein ehrlicher und verlässlicher Partner.“ Und schließlich gehe es auch noch um die Rettung von Zehntausenden von Arbeitsplätzen in der Automatenwirtschaft. „Die Menschen, die sich in den letzten Jahren besonders in den Bereichen Spielerschutz und Suchtprävention qualifiziert haben und entsprechend verantwortungsvoll arbeiten, können nicht verstehen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren sollen“, so Stecker im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.



zum urteil
stimmen von lto
Beschluss bringt Ende der Diskussion

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von größter Bedeutung für das gesamte deutsche Spielhallenrecht, weil es vergleichbare Regelungen auch in allen anderen Bundesländern gibt. Die Ausführungen in dem Beschluss sind deshalb auf die Rechtslage in allen Bundesländern übertragbar. Mit dem unanfechtbaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die langjährige kontrovers geführte Diskussion über die Verfassungskonformität des verschärften Spielhallenrechts nunmehr zugunsten der Länder abgeschlossen und beendet", sagt Dr. Marc Schüffner, Assoziierter Partner bei Görg.

Zuvor hatte als höchste fachgerichtliche Instanz schon das Bundesverwaltungsgericht in einem Musterverfahren mit Urteilen vom 16. Dezember 2016 die Verfassungs- und Europarechtskonformität der für Spielhallen geltenden Rechtslage im Land Berlin bestätigt; bei diesem Verfahren war das Land Berlin ebenfalls von Görg vertreten worden.

In dem Grundsatzverfahren vor dem BVerfG hat Görg das Land Berlin und das Saarland vertreten, die dem jeweiligen Verfassungsbeschwerdeverfahren als Verfahrensbeteiligte beigetreten waren.

Hengeler Mueller, Gleiss Lutz und Redeker Sellner Dahs waren in den Verfassungsbeschwerdeverfahren jeweils die Bevollmächtigten der vier Spielhallenbetreiber, die Verfassungsbeschwerde erhoben hatten und über die das Bundesverfassungsgericht im gestern veröffentlichten Beschluss entschieden hat. Hengeler und Gleiss vertraten jeweils einen, Redeker vertrat zwei Spielhallenbetreiber.

tap/LTO-Redaktion











http://www.lto.de/recht/kanzleien-untern...hallen-bverfg/#
4 22.04.2017 15:53 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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