Tombolaverbot schlägt hohe Wellen |
räubertochter
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Tombolaverbot schlägt hohe Wellen |
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Das überraschende Verbot einer Schul-Tombola sorgt landesweit für Unverständnis und Empörung. Auslöser ist eine Entscheidung der Stadt Sangerhausen: Die Kommune hat dem Elternbeirat eines Gymnasiums signalisiert, dass der Verkauf von Losen nicht erlaubt sei. Die seit Jahren übliche Veranstaltung sollte Geld für die Ausstattung der Schule einbringen.
In diesem Jahr stufte die Stadt das Vorhaben jedoch als illegal ein. Tombolas seien an Schulen nicht erlaubt, hieß es aus dem Rathaus unter Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag. Dieser untersagt die Teilnahme Minderjähriger an „öffentlichen Glücksspielen“.
Sollten sich andere Kommunen dem Vorgehen anschließen, hätte das weitreichende Folgen für die Arbeit von Ehrenamtlichen. In vielen Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden, bei Dorf- und Feuerwehrfesten sind Tombolas üblich. In der Regel werden Sachspenden verlost, der Erlös wird für gemeinnützige Zwecke verwandt. Im Sangerhäuser Geschwister-Scholl-Gymnasium finanziert der Förderverein etwa Tischtennisplatten oder Chorreisen.
Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zeigte sich vom Tombola-Verbot überrascht und verärgert. Die Entscheidung werde jetzt überprüft, kündigte er der MZ an. „Als Mensch sage ich: So etwas kann man keinem Menschen erklären.“ Durch das Verbot könne der Eindruck entstehen, „dass in mancher Behörde Ärmelschoner-Mentalität vorherrscht“.
Bildungsminister Marco Tullner (CDU) formuliert noch schärfer. „Nicht nachvollziehbar und dämlich“ sei die Entscheidung. An vielen Schulen würden Abi-Feiern oder Schulausflüge durch Losverkäufe finanziert. „Solche Eigeninitiative, die wir ausdrücklich wollen, wird hier konterkariert.“ Ursache sei der „verfehlte“ Glücksspielstaatsvertrag. „Der hat einen obrigkeitsstaatlichen Ansatz, vor dem ich schon immer gewarnt habe“, kritisierte der Minister.
Das 2012 von den Ministerpräsidenten veränderte Abkommen soll das Entstehen von Glücksspielsucht verhindern. Nach einem Erlass des Innenministeriums müssen Tombolas bei der Kommune angezeigt werden, was jedoch selten geschieht.
Bislang blieben Verlosungen für gemeinnützige Zwecke von Behörden weitgehend unbehelligt. Die Stadt Halle sieht keinen Grund für Verbote. „Uns ist nicht bekannt, dass es damit schon einmal Probleme gegeben hätte“, heißt es bei der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). „Wir zählen darauf, dass das so bleibt.“ Auch die katholische Kirche ist erstaunt. Angesichts der Geringfügigkeit sei das Vorgehen unangemessen.
Sachsen-Anhalts Grundschulverband will Losverkäufe und Glücksräder bei Schulfesten unbedingt erhalten. „So etwas findet einmal im Jahr statt. Da ist doch keinerlei Suchtgefahr für Kinder erkennbar“, sagt Verbandschefin Thekla Mayerhofer.
http://www.mz-web.de/sangerhausen/landes...wellen-26688368
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10.04.2017 09:09 |
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Solon
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SEberhagen
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22.12.2017 11:49 |
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