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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Internet-Terminals in Spielhallen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Internet-Terminals in Spielhallen 3 Bewertungen - Durchschnitt: 6,673 Bewertungen - Durchschnitt: 6,67
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gewerbe-sgh   Zeige gewerbe-sgh auf Karte gewerbe-sgh ist männlich
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Internet-Terminals in Spielhallen

Hi und Hallo !!!
Ich als absoluter Insider in Spielhallen etc. konnte mich oftmals im Forum zu diversen Problemen belesen und entsprechende Hilfestellungen finden.
anbeten Danke

Auch zu den nun häufiger werdenden Internetplätzen habe ich bereits Beiträge gefunden.

ABER:
In einer Spielhalle habe ich 2 Terminals gefunden, über die man nur durch Einloggen (Anmelden) ins Internet gelangen kann.
Komisch kommt mir nur das System vor, welches da heißt: "Inter Gamer 2004"


Gamer kann von Game kommen und Spiel bedeuten !!!
Kann jemand damit was anfangen ???

Die Spielhallenaufsicht behauptete zumindest, dass es sich dabei lediglich um bloße Internetnutzung handelt.
Belegt waren jedenfalls bei sämtlichen Kontrollen diese Plätze nicht durch Nutzer.

Kopfkratz

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1 24.01.2007 13:27 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
Solon
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tapier
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RE: Internet-Terminals in Spielhallen

Viele I-Caffees haben Verträge mit Online-Casinos oder Wettanbietern.

Dies ist aber schwer nachzuweisen.

Siehe Tread 'PC-In Spielhalle'
2 25.01.2007 21:07 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Ich würd mir die Dinger mal anwerfen lassen und schauen, was da so alles an Internetadressen voreingestellt ist. Evtl. kann man auch noch in der Historie nachsehen, was in den letzten Tagen aufgerufen wurde. Und finden sich bei der Aufsicht irgendwo Hinweise auf (illegale) Auszahlungen, Bedieungsanleitungen, Wettscheinde usw??

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3 26.01.2007 12:40 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Hallo zusammen .

Inter Gamer 2004 ist nur die Software für das internet-terminal.

Die Software kommt von Bally-Wulff .

Also nichts besonderes .

Noch eine kleine Sache von mir :

Internet-Teminal sind zu 100% legal , selbst wenn links zu Casinos oder zu Wettanbietern bestehen . Solage die Betreiber des Terminals kein geld für die Anbieter entgegen nimmt oder ausbezahlt . Aber das ist schwer nachzuweißen . Das Stimmt wohl .

Noch mal zu InterGamer . Wenn jemand mehr wissen will .:http://www.internetcafe-software.de/

Gleich Software nur anderer Namen .

InterGamer ist halt von Bally-Wulff und die andere aus dem Internet .

Gruß Stefan
4 29.01.2007 19:06 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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Danke
da bin ich ja erstmal halbwegs beruhigt.
Auch wenn das mulmige Gefühl bleibt,
dass online illegales Glücksspiel schwer
nachzuweisen ist.
Kopfkratz

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5 30.01.2007 08:06 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
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Hallo Stefan,

herzlich willkommen im Forum und danke für den link.

Aber wie kommst Du darauf, dass das 100% legal ist?

Das Werben für öffentliches unerlaubtes Glücksspiel ist unter Strafe gestellt.

Das Bereitstellen zum Beispiel für Räumlichkeiten in denen unerlaubtes Glücksspiel veranstaltet wird, ist auch unter Strafe gestellt.

Natürlich ist der Nachweis schwer, aber wenns leicht ist, macht es doch auch keinen Spaß.

Gewerberechtlich wäre hier erst mal nachzufragen, als was der Spielhallenbetreiber dieses Gerät deklariert hat.
Die Gewerbeordnung hat da einen recht abschließenden Charakter und den wahnsinnigen Vorteil, dass da nicht die Auszahlungen von Gewinnen nachgewiesen werden muss.



Gruß Meike
6 30.01.2007 20:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike ,

O.K 100% legal ist glaube ich nichts . Es ist schon schlimm wo uns so manche Kolegen aus der Branche hingebracht haben . Schade Schade Schade . Ich kann mich noch an Zeiten errinnern da kam die Polizei oder das Ordnungsamt zum Kaffe trinken und zum unterhalten .

Was mich aber am meisten ärgert ist das immer noch zu viel Unterhaltungsgeräte in Spielhallen und in sog.Freunschaftsclubs stehen.
Aber das hat nichts mit der Internet Geschichte jetzt zu tun .

Mit 100% legal meinte ich eigendlich die Bally Intergamer Sofware .
Ich arbeite selbst mit Inter Gamer 2004 und weiß daher das die Fa. Bally Wulff keine scheiße baut .

Wenn es um Sportwetten oder Casino gehet , einfach auf Werbung in der Spielhalle achten und auf Wettzettel . Aber das ist ja schon gesagt worden . Und einfach mal selbst testen was so geht mit den Geräten.

Die schwarzen Scharfe unter uns wird es immer geben und sie werden immer wider neue sachen finden zum Abzocken . leider

Aber mehr Augenmerk auf diese Leute und mehr Koltrollen haben ja bis jetzt schon manche Wunder bewirkt .

Meike , wie ist das mit internet links die auf einem Internet Terminal abgebildet sind . Werbung ? Illegal ? Kenn dazu die aktuelle rechtslage nicht .

Gruß Stefan
7 30.01.2007 21:43 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Ganz außer acht lassen sollte man in diesem Zusammenhang auch nicht die Entscheidung des Nds.-OVG in Lüneburg vom 14.07.2006 = ME 126/06 in dem dieses eine entsprechende Verfügung, dass in einer Spielhalle "elektronische Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit keine Möglichkeit bieten dürfen, sich direkt über das Spielgerät an der Verlosung von Sachpreisen, Geldpreisen oder Dienstleistungen zu beteiligen" bestätigt hat.

Das Gericht führt hier weiter aus, dass für den Fall, dass in der Spielhalle einen oder mehrere PC mit Internetnutzung durch die Kunden vorgehalten werden, es technische Möglichkeiten (Sperrlisten, Verhinderung der direkten Eingabe von IP_Adressen, Kontrolle der aufgerufenen Seiten in Echtzeit usw.) gibt, die ein Befolgen der angefochtenen Verfügung auch dann ermöglichen, wenn die Antragstellerin diese Geräte nicht zu dem Zweck der Teilnahme an Gewinnspielen vorhält.

Wer mehr wissen will

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
8 31.01.2007 07:53 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Meike
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Hallo Stefan,

in NRW hat z.B. das OVG Münster November 2006 entschieden, dass die Werbung für unerlaubte Sportwetten ein Verstoß gegen das Mediengesetz darstellen.

Im § 284 Abs. 4 StGB heißt es
"Wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Dass es immer Straftaten geben wird, egal in welchem Bereich, ist 100% sicher.

Ich finde es persönlich aber etwas bedenklich, wie oft argumentiert wird.

EU-Recht vor Bundesrecht z.B., da wird dann von wirtschaftlicher Diskriminierung gesprochen.
- soll in Deutschland demnächst auch der Vertrieb von weichen Drogen, welcher in anderen EU-Ländern straffrei erlaubt ist, gestattet sein?
- muss demnächst das Bestattungswesen in Deutschland geändert werden, weil es in anderen EU-Ländern unproblematischer geregelt ist?
- müssen wir demnächst unser Strafrecht ändern, weil es in anderen EU-Ländern nicht den gleichen Strafverfolgungszwang gibt wie in Deutschland?

Wenn der Europäische Gerichtshof sich nur mit halber Intensität mit der Glücksspielsucht und deren Begleiterscheinungen (Verarmung von Familien, Beschaffungs- und Begleitkriminalität) so intensiv auseinander setzen würde, wie mit der Nikotinsucht, dann würde es um das deutsche Glücksspielmonopol kein Geschrei mehr geben.

Ich bleib dabei, es sollte ein Glücksspielgesetz geben. Es kann doch nicht sein, dass der Hersteller sich am Verkauf von Geräten, welche nicht legal betrieben werden können, wirtschaftlich bereichern kann und dabei straffrei bleibt.

Stefan, könntest Du mir erklären, warum Du diese Software von Bally brauchst und als was Du Deine Terminals deklariert hast?

Gruß Meike
9 31.01.2007 10:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo,
überall kann Internet angeboten werden - außer in Spielhallen.
- hier soll es gefählich sein ?

Ich dachte immer Intenet sei der Fortschritt.

Gruß
Peter
10 31.01.2007 14:07 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
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Hi und Hallo !!!

Um gefährlich etc. geht es m. E. ja auch gar nicht.
Es geht schließlich nur um die bereits gebranntmarkten "schwarzen Schafe",
die jetzt Auswege suchen, um "Ihre" Spielhalle im Wettbewerb mit Vorteilen zu belegen.

Der Nachweis einer Illegalität ist leider schwer und langwierig.

Danke

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11 31.01.2007 14:15 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
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Moin

Hallo Meike ,

also die Software InterGamer benötigt man um Internet-Terminals zu betreiben . Die Software rechnet die Zeit ab die der Kunde vor dem Internet-Terminal sitzten . Auch was Kunden am Pc machen dürfen und was nicht wird festgelgt .

Es sind Internet-Terminal mit Lan-Spielen .

Gruß Stefan
12 31.01.2007 14:19 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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@AlsunaSB:
Was sind Lan-Spiele ???

@alle:
Müssen derartige Internetplätze als Unterhaltungsspielgeräte steuerlich angemeldet und geführt werden, wenn daran gespielt wird ???
Eigentlich soll doch das Internet nur zum chatten etc. da sein ???

Danke

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13 31.01.2007 14:33 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
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Zitat:
Original von gewerbe-sgh
@AlsunaSB:
Was sind Lan-Spiele ???

@alle:
Müssen derartige Internetplätze als Unterhaltungsspielgeräte steuerlich angemeldet und geführt werden, wenn daran gespielt wird ???
Eigentlich soll doch das Internet nur zum chatten etc. da sein ???

Danke



Alle Einnahme aus Automaten müssen angemeldet sein !
Lan Spiele, sind vernetzte Spiele.

Gruß
Peter Schreiber
14 31.01.2007 14:49 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
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Peter Schreiber hat es schon auf den Punkt gebracht .

Wenn die Frage darum geht ob die Terminals Vergügunssteuerpflichtig sind : Ja . Ob ich sie angemeldet habe :Nein
Bayern sei Dank .

Lan Games sind z.b. Counter-Strike , Battlefield u.s.w .

Ich habe das gefühl , das wenn das wort "Games" fällt gleich an Fungeräte gedacht wird und somit an illegales Glückspiel .

Gruß Stefan
15 31.01.2007 15:38 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Meike
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Hallo Stefan,

danke für die Infos.

Heißt dies auch, dass der InterGamer die Bilanzierung und freigegebenen Spiele speichert, so dass man dies vor Ort abrufen könnte, um Nachzuschauen was da tatsächlich gespielt wurde und wie abgerechnet wurde?

Sorry, dass ich so nachfrage, aber die Lanspiele und auch die Multigames, die ich bis jetzt gesehen habe, waren eigentlich nur auf drei Dinge fixiert "Poker, Wetten, Roulette".

Ich kenne ja die Vergnügungssteuersatzung in Bayern nicht, aber in unserem Bereich weiß ich, dass die sogenannten "gewalltverherrlichenden Spiele", wie counter striker wahnsinnig hoch besteuert sind, so dass es sich hier für einen Internet-Terminal-Betreiber nie im Leben rechnen würde, wenn er den PC für diese Art der Unterhaltungsspiele legal nutzen würde.

Gruß Meike
16 02.02.2007 19:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Vergnügungssteuersatzung in Bayern? Die kannst Du auch nicht kennen, weil es keine gibt FJS sei dank! Du siehst, es geht auch ohne

17 02.02.2007 20:28 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hallo Meike ,

also die InterGamer protokolliert eigendlich alles . Kann ich aber nicht genau sagen da für mich eigendlich nur am Monatsende die gesamt Kasse zählt zum abrechnen . Habe auch schon von solchen Terminals gehört bei denen Spiele drauf sind die anders abgerechnet werden . Wie das geht kann ich dir aber ganicht genau sagen da ich mich noch nicht damit beschäftigt habe . Kann mich aber mal umhören was das sein soll . Generell müsste das dann aber anders abgerechnet werden . Bei Poker ist das ja so ne sache , legal oder nicht . Gute frage .
Es gibt ja soviele zuzeit . Auch bei mir ist everst-Poker als link drauf , wobei die Kunden sich aber bei everst-Poker anmelden müssen um spielen zu können . Rolett und Casino-Games ist halt so ne sache .
Werden sie auf Zeit oder pro Spiel bezahlt . Wenn es auf Zeit geht sollte das alles ja kein thema sein , wenn nicht dann stimmt da wohl was nicht . Da kann man nur sagen :testen testen und noch mal testen .
Das schlimme ist aber da , das man bestimmt etwas eingebaut oder installiert hat , das man nicht gleich sieht .
Generell sollte man sich da auch mal die kasse anschauen , da man mit Internet nicht viel geld verdienen kann . Wenn da noch ein Scheinprüfer angeschlossen ist , kann das natürlich so ein zeichen sein .

Gruß Stefan
18 02.02.2007 20:29 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Zitat:
Original von gewerbe-sgh
@AlsunaSB:
Was sind Lan-Spiele ???


LAN = local area network = lokales Netzwerk

Beispiel:

Ein PC Spiel wie need for speed (Autorennen) kann als Einzelspiel gegen s.g. Boots (vom Computer generierte Gegner) oder als LAN Spiel im lokalen Netzwerk gespielt werden.
Die Meisten Spiele können natürlich auch als Netzwerkspiele über die Internetverbindung z.B. von zu Hause aus gespielt werden.
Der Reiz eines LAN liegt darin, dass der Spieler zusätzlich zum Spielen auch den persönlichen Kontakt zum Mitspieler hat.
So genannte EGO-Shooter (Counter Strike etc.) sind Spiele, die in einer community gegeneinander gespielt werden. Dies bedeutet, dass sich innerhalb des Lokales zwei Teams bilden, die gegeneinander spielen. Gerade solche Spiele sind für das jeweilige Team nur zu gewinnen, in dem eine Kommunikation untereinander stattfinden kann.
Nicht ohne Grund gibt es auch viele Stimmen von Soziologen, die die Auffassung vertreten, dass solche Spiele den Teamgeist fördern.
Mitlerweile werden diese Spiele im Auftrag des amerikanischen Militärs weiter/entwickelt, da das Militär hiermit das Teamwirken der Truppen trainiert. (america s army)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 16.02.2007 00:34.

19 16.02.2007 00:28 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Wenn Internetzugänge besonders zu überwachen und zu schützen sind, warum stellt die Telekom diese nun öffentlich auf?

Diese sehen optisch einer Telefonzelle ähnlich. Nach Einwurf von 1 Euro kann man beliebig surfen und auch an Online-Spielen wie z.B. Poker teilnehmen.

Per Pre-Paid-Karte kann man dort dann Guthaben einlösen.

Dies alles geschieht öffentlich und ohne irgendeinen Jugendschutz o.ä.

Wie ist eure Meinung und Einschätzung hierzu?

Gruß DD
20 05.03.2007 10:52 daddel_d ist offline E-Mail an daddel_d senden Beiträge von daddel_d suchen
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