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Zum Ende der Seite springen Verkaufsstand im europäischen Ausland
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Verkaufsstand im europäischen Ausland Iwik 17.02.2017 10:07
 RE: Verkaufsstand im europäischen Ausland HBinder 20.02.2017 14:11
 RE: Verkaufsstand im europäischen Ausland Iwik 20.02.2017 14:28

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Verkaufsstand im europäischen Ausland

Hallo,

ich hab mich gerade hier angemeldet weil ich eine spezifische Frage habe.

Ich bin selbstständig und mit meinem Verkaufsstand regelmäßig von März bis Oktober an Wochenenden auf Veranstaltungen unterwegs.
Gewerbeschein bzw. auch Reisegewerbeschein ist natürlich vorhanden Augenzwinkern

Dieses Jahr werde ich mit meinem Stand auf zwei Veranstaltungen in Großbritannien und wahrscheinlich auch bei einer Veranstaltung in Frankreich dabei sein.

Bzgl. der ganzen Formalien habe ich mich bei meiner IHK informiert welche mit mitteilte das ich für den Verkauf in GB eine GB Vat Number brauche, eben um nach der Veranstaltung meine Verkäufe in GB auch in GB zu versteuern (bin Ust-Pflichtig)

Hatte ich auch nicht anders erwartet und habe gestern nach vielem hin und her endlich die Registrierung beim HMRC (sowas wie das deutsche Elster) abschließen können und hoffe nun in ein paar Wochen meine GB Vat Number im Briefkasten zu haben.

Ausserdem benötige ich wohl noch eine "Street License" wohl so etwas wie der hiesige Reisegewerbeschein, aber das nur am Rande.

Nun habe ich aber von zwei Bekannten die ebenfalls in meinem Bereich tätig sind gehört das Ihnen als sie bzgl. der selben Frage bei ihrer IHK angefragt haben mitgeteilt wurde das man KEINE Steuernummer für das jeweilige Land braucht weil man seinen Sitz ja in DE hat und damit auch die Verkäufe im europäischen Ausland in DE versteuern muss.

Entsprechende Links zu entsprechenden Gesetzestexten konnten die beiden mit leider nicht geben.

Nun sitze ich hier und bin verwirrt Augenzwinkern

Ich könnte nun natürlich noch bei einer anderen IHK anfragen, oder auch beim Gewerbeamt hier im Ort ... aber am liebsten wäre mir tatsächlich das ganze in einem Gesetzestext selber lesen zu können.

Hat jemand von euch die selbe Problematik schonmal "mitgemacht" und vielleicht zufällig einen entsprechenden Gesetzestext "zur Hand" ?

Dann könnte ich mir nämlich falls die Veranstalung in Frankreich auch klappt das ganze Prozedere für Frankreich ggf. sparen zumal es da mit der Sprachbarriere für mich nochmal um einies schwieriger werden würde.

ich hoffe ich habe alle relevanten Fakten genannt, falls noch fragen offen sind - nur zu Augenzwinkern
1 17.02.2017 10:07 Iwik ist offline E-Mail an Iwik senden Beiträge von Iwik suchen
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RE: Verkaufsstand im europäischen Ausland

Hallo,

bei steuerrechtlichen Fragen können die Gewerbeämter nicht weiterhelfen. Hierzu am besten an den Steuerberater wenden oder an das Finanzamt.

Ein andere Möglichkeit ist die, sich an die zuständige Auslandhandelskammer zu wenden. Die sind in dem jeweiligen Land und kennen die länderspezifischen Bestimmungen. Link: AHK

Gruß
HBinder
16 20.02.2017 14:11 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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Hallo,

danke für die Antwort.
Einen Steuerberater habe ich nicht, ich mache meine Buchhaltung komplett selber.

Finanzamt wäre dann wohl noch die erste Anlaufstelle.

AHK fällt raus - bzw hab ich das schon durch.
In der Email von meiner IHK war direkt der Hinweis drinnen das die AHK einen Service anbietet der beinhaltet die Registrierung und die spätere Übermittlung der VAT zu übernehmen.
Dass das ganze was kostet war mir klar - aber als ich beim weiterlesen dann den Betrag sah den die AHK dafür haben möchte hat es mich fast aus den Schuhen gehauen.
1800 € - sollte der Einzelfall einen Mehraufwand erforderlich machen wird nach Stunde abgerechnet, Stundensatz 240 €.

Das sind Summen, die sind für mich absolut nicht tragbar.

Ich hatte so ein klein wenig die Hoffnung das es hier jemanden gibt er zumindest schon mal ähnliches gemacht hat.

Momentan komme ich mir vor wie der erste Mensch unter der Sonne der so ein Vorhaben starten will Augenzwinkern

Zumal die Tage noch eine Email vom HMRC kam nach Abschluss meiner Registrierung das eben diese abgelehnt wurde weil das HMRC glaubt ich sei nicht verpflichtet mich zu registrieren.
Weiterhin bedeutet dies aber nicht das ich befreit bin, registriert bin ich aber auch nicht Kopfkratz
"Bisschen" seltsam - denn - wie soll ich meine VAT Beträge ohne Registrierung denn bittesehr übermitteln ?

Eine entsprechende Mail an das HMRC ist raus, da warte ich gerade auf Antwort.
1 20.02.2017 14:28 Iwik ist offline E-Mail an Iwik senden Beiträge von Iwik suchen
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