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Zum Ende der Seite springen IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game

Gruß ins Land,

wollen wir nicht mal ein brainstorming machen, wieviele neuartige Fun-Games wir bei der IMA so festgestellt haben?

Oder wie oft für illegale Sortwetten mittels Internetterminals geworben wurde?

Da ich auch einige meiner Kundschaft auf der Messe bei Bestellvorgängen getroffen hatte, weiß ich jetzt, dass ich auf lange Sicht immer mehr Arbeit bekommen werde.

Ich wüsste gerne eure Meinung dazu. Bin ich zu kritisch?


Ein Gerät will ich hier aber lobend erwähnen.
Dieses Spielgerät hat mir mit Abstand am besten gefallen.
Der Karibik Piraten - Flipper von Gauselmann. Lässt sich super bespielen, macht wirklich Spaß.
Ich finde es echt traurig, dass so wenige tatsächliche UHGs vorgestellt wurden.


Gruß Meike
1 16.01.2007 17:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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jasper
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Hier meine Nachgedanken zur Jackpot- u. Vernetzungsmesse 2007:

Es wird immer deutlicher: Die an Realitätsverlust leidenden Gerätehersteller in ihrem Lobbyistenwahn entpuppen sich als die Totengräber der Automatenaufsteller. – Bleibt zu hoffen, dass vorher noch einige Aufsteller aus ihrer ständigen Hypnose erwachen.

@Meike
„…… weiß ich jetzt, dass ich auf lange Sicht immer mehr Arbeit bekommen werde.“

Du wirst nur auf kurze Sicht mehr Arbeit bekommen, auf lange Sicht brauchst Du nur die einsammeln, die vom gegenseitigen Zerfleischen übrig geblieben sind.

Man kann nie kritisch genug sein!

Ich finde es mehr als traurig, dass so wenige tatsächliche UHGs vorgestellt wurden. Ein Grund dafür ist die Vergnügungssteuer, die teilweise höher ist, als das mtl. Einspielergebnis. – Die Verdrängung der tatsächliche UHGs ist eine „kommunalpolitische Entscheidung“.

schimpf
2 16.01.2007 17:41 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
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tapier
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Mein reden.

Die unzulässigerweise erhobene Vergnügungsteuer in Gelsenkirchen beträgt für einen Flipper 42.-€/mtl.

Das bei einem Kaufpreis von ca. 5000.- für solch ein Gerät.

Völlig Realitätsfremd.
Ich will hoffen das die Stadtkämmerer irgendwann ihre Jobs verlieren, weil es keine Arbeit mehr für sie gibt.
3 16.01.2007 20:09 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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@tapier:
Ihren letzten Satz würde ich 'mal überdenken. Ein bisschen mehr Sachlichkeit würde jedem gut stehen.

Viele Grüße
A. Thien
4 17.01.2007 08:33 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Meike
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Hallo ins Land,

ich denke auch, dass eine Änderung der Vergnügungssteuer für UHGs eine gute Sache wäre.

Es müsste Vorschrift sein, dass alle UHGs auslesbar sind und zwar komplett, dann müssten die Betreiber von UHGs verpflichtet werden diese kompletten Auslesestreifen sowohl dem Finanzamt, als auch dem Stadtsteueramt vorzulegen und dann müsste die Besteuerung ca. 2% unter den GSG liegen und zwar vom Einsatz minus Fehlbeträge durch z.B. Falschgeld.

Das wäre meiner Ansicht nach eine vernünftige Sache.

Es hätte auch den Vorteil, dass man die tatsächlichen UHGs von den möchte gern UHGs unterscheiden könnte.

Gruß Meike
5 17.01.2007 19:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Lingna
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Mein Eindruck von der IMA!
Viele neue Punkte-Jackpot-Geldspielgeräte und fast alle ohne Zulassung.

Einige unbezahlbare „Mehrfachplatz-Casino-Geräte“. Spätestens dann, wenn solche Geräte
eine PTB Zulassung erhalten sollten, springen uns die Casinobetreiber ins Gesicht.

Bei den jetzt aufgerufenen Gerätepreisen braucht man das Mietmodel von NOVO-NSM nicht mehr kritisieren. – Ob ein Gerät unbezahlbar ist oder ein Gerät nur gemietet werden kann, kommt unterm Strich aufs Gleiche raus.

Link:
Ein guter Bericht zur aktuellen Situation steht bei ISA drin

Eins macht der Bericht und diese IMA deutlich, nicht wir Automatenaufsteller sind auf der falschen Fährte, sondern die Gerätehersteller mit ihren Punktegeräte und Jackpots.



War es bisher die Laufzeitbeschränkung die einen garantierten Absatzmarkt für die Hersteller sicherte, sind es nun die immer höheren Jackpots und Sofortgewinne (natürlich alles nur Punkte) die dazu führen, dass der Spieler solche Geräte bevorzugt. – Und was muss der Aufsteller kaufen o. mieten, natürlich das was der Spieler fordert. Es ist ein Machtkampf zwischen den Geräteherstellern auf dem Rücken der Aufsteller entfacht, der über kurz oder lang zum Kollaps führen wird.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lingna: 17.01.2007 20:41.

6 17.01.2007 20:18 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wenn alles das, was ich heute nachmittag aus Aufstellerkreisen von der IMA erfahren habe (komme leider nicht hin) zutrifft und alles das, was man mir andeutungsweise erzählt hat, zutrifft, dann strengen sich die Hersteller und Produzenten gehörig an, Geräte zu bauen, die wieder einmal nicht im Einklang mit dem gewollten Ziel der SpielV stehen.

Was wird das Ergebnis sein?? Neue, noch schärfere Ausführungsbestimmungen und weitere massive Einschränkungen der Aufsteller und Spielhallenbetreiber.

Und wie die Kollegen Meike schon schreibt, Sicherung Ihrer Positiionen für Jahre, da massenhaft Arbeit anfallen wird.

@Meike: Schicken Sie mir mal eine PN mit Ihrer Tel-Nr.?? Ich würde vielleicht ganz gerne mal mit Ihnen "schwätzen".

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
7 17.01.2007 21:21 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Zitat:
Original von Meike


Es müsste Vorschrift sein, dass alle UHGs auslesbar sind und zwar komplett, dann müssten die Betreiber von UHGs verpflichtet werden diese kompletten Auslesestreifen sowohl dem Finanzamt, als auch dem Stadtsteueramt vorzulegen und dann müsste die Besteuerung ca. 2% unter den GSG liegen und zwar vom Einsatz minus Fehlbeträge durch z.B. Falschgeld.



Hallo Meike,
2% unter den GSG? Warum das den?
Die Vergnügungssteuer muss weg und zwar genauso wie bei den Casinos! Wenn ein Flipper oder ein TV Gerät im Casino betreiben wird ist er genauso Vergnügungsteuerfrei wie ein Geldspielgerät.

@ Kramer-Cloppenburg

Hallo Herr Kramer,
da hat die Automaten Industrie aber weniger Schuld dran, eher würde ich die Schuldzuweisung an die Unzulänglichkeit derjenige, der für die SpielVo gezeichnet hat suchen. Oder war das vielleicht doch so gewollt?
Wie schreibt doch die PTB so schön; PTB-Zitat:
"So schreibt der Verordnungsgeber jetzt nicht mehr die Einsatz- und Gewinnhöhe von Spielen vor. Er spricht in der neuen Spielverordnung überhaupt nicht mehr von einem Spiel und hat auch keine Regelungen rund um ein Spiel aufgestellt. Die Hersteller sind nun frei, bestimmte Abläufe als ein Spiel zu bezeichnen"

Dann hat der Verordnungsgeber schlichtweg versagt...........

Gruß play-j

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von play-j: 17.01.2007 22:29.

8 17.01.2007 22:24 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
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@meike + tapier:

ich kann Ihnen in Sachen Vergnügungssteuer nur zustimmen.
Für mich als Vertreter der klassischen Automatenunterhaltung war es schon immer unverständlich, wie man die gesellschaftsfähigen und jugendgerechten Unterhaltungsgeräte wie Flipper, Fußballkicker etc. steuerlich derart belasten kann und desweiteren Bemühungen der Kommunen erkennt, auch reine Sportgeräte ebenfalls der VgnSt. unterwerfen zu dürfen.
Dieses Handeln steht meines Erachtens im krassen Widerspruch zu den jahrelangen Spielsuchtdiskussionen und dem Charakter der Geldspielgeräte nach der neuen Spielverordnung. Letztere hat sogar dafür gesorgt, daß der reinen Unterhaltung endgültig der Gar ausgemacht wurde.
9 18.01.2007 08:50 Chris ist offline E-Mail an Chris senden Homepage von Chris Beiträge von Chris suchen
Meike
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@ chris

100% Deiner Meinung

Ich wünschte auch, dass es wieder "richtige" Spielhallen, wie früher geben würde, d.h. klasse Flipper, geflegte Billardtische, Dartecke und ein paar GSG. Läden mit richtiger Atmosphäre fehlen absolut.

Die Automatenindustrie macht meiner Meinung nach die guten alten Spielhallen kaputt.

Heutzutage werden die meisten Billardtische ja nur noch für das abendliche Buffet beim elektronischen Roulette benutzt.

Und die IMA 2007 hatte verdammt viele elektronische Roulettetische in allen Variationen.


@play-i

Leider hast Du überhaupt keine Ahnung von der Besteuerungsgrundlage von staatl. Casinos, sonst würdest Du das nicht schreiben. Wenn Du die gleiche Besteuerungsgrundlage und Abgabenlage wie die Casinos haben willst, dann erkundige Dich lieber erst mal, könnte sonst ein böses Erwachen geben.



Gruß Meike
10 18.01.2007 19:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
tapier
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Also um mich meinen Vorposter anszuschließen:

Früher (bis ca. 1995) bin ich gerne in Spielhallen gegangen um zu Flippern oder an TV-Games ein bischen 'rumzuballern'.

Die GSG's haben mich eher weniger interessiert.

Heute gibt es, zumindest in meiner Heimatstadt, keine Flippergeräte mehr.

Selbst die großen Ketten habe alles abgeräumt.
Die jetzt kommende Generation der 18jährigen kennt Flipper nur noch von Playstation & Co.

Ich habe auf der IMA Geldspielgeräte (GwO §33c) gesehen die bis zu 1000.-€ (!) im Risiko 'hochgedrückt' werden können.
Wo bitte ist hier der wohlgerühmte Spielerschutz ? Mir ist absolut unverständliuch wie solche Geräte von der PTB zugelassen werden können.

PS
Die illegalen Fun-Games boten vieleicht mal 250.-€ als Höchstgewinn, sorry, 'Spielverlängerung im Wert von...' (umgerechnet) an.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 19.01.2007 18:52.

11 19.01.2007 18:45 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Richter   Zeige Richter auf Karte Richter ist männlich
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Ich vertrete zwar nicht den Verordnungsgeber, habe aber dennoch die Bitte, wenn schon zitiert wird, nicht selektiv aus zusammengehörigen Passagen zu zitieren.

Hier der gesamte entsprechede Abschnitt aus der PTB-Erklärung:
"Der Verordnungsgeber hat mit der jüngsten Novellierung der Spielverordnung einen Paradigmen­wechsel vollzogen, der zunächst erläutert werden soll. Im Gegensatz zur alten Spielverordnung, in der bestimmte Anforderungen an die Spiele aufgestellt waren, z. B. Einsatz, Gewinn, Sonderspiele, Risiko, Merkmalsübertragung, wird in der neuen Spielverordnung direkt auf die Reg­lementierung des Geld­flusses abgestellt und im Gegenzug die Spielgestaltung selbst für den Hersteller freigegeben. Neu ist auch, dass jetzt im laufenden Spielbetrieb die Einhaltung der Grenzwerte für die Geldbewegungen durch die Kontrolleinrichtung überwacht wird. Das hat zu mehr Si­cherheit bei der Einhaltung der Grenzwerte geführt, aber auch neue Freiheiten bei der Spielgestaltung gebracht.

So schreibt der Verordnungsgeber jetzt nicht mehr die Einsatz- und Gewinnhöhe von Spielen vor. Er spricht in der neuen Spielverordnung überhaupt nicht mehr von einem Spiel und hat auch keine Regelungen rund um ein Spiel aufgestellt. Die Hersteller sind nun frei, bestimmte Abläufe als ein Spiel zu bezeichnen. Vielmehr regelt der Verordnungsgeber die Geldmengen, die in bestimmten Zeitabschnitten eingesetzt oder gewonnen werden dürfen. Dabei verstehen sich Einsatz und Gewinn als Geldbeträge, die aus der Verfügungsgewalt des Spielers bzw. in die Verfügungsgewalt des Spielers gelangen. Nur diese Geldübergabe­prozesse sind reglementiert. Was auf dem Spiel­gerät sonst passiert, z. B. wie viele Punkte wie schnell auf- und abgebaut, riskiert oder als (spätere) Gewinnaussicht dargestellt werden dürfen, ist nicht geregelt. Das heißt, dies alles ist frei gestaltbar.

Für Außenstehende kommt erschwerend hinzu, dass Spielgeräte gelegentlich in der entsprechenden Werbung mit Aussagen charakterisiert werden, die nicht immer für die notwendige Transparenz sorgen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn für den Umgang mit Punkten ebenfalls die Begriffe „Einsatz“ und „Gewinn“ verwendet und sehr hohe „Gewinne“ in Punkteform angeboten werden. Diese Begriffe entsprechen nicht denjenigen der Spielverordnung. Auf Werbeaussagen der Hersteller hat die PTB jedoch keinen Einfluss.

Die PTB gewährleistet durch die Prü­fung und Zulassung der Geldspielgeräte aber, dass die Geldmengenbegrenzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Spielverordnung eingehalten werden. Das gilt unabhängig davon, wie klar oder verwirrend werbende Darstellungen formuliert sind."

Dieter Richter, PTB
12 19.01.2007 19:58 Richter ist offline Beiträge von Richter suchen
jasper
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@Richter
Deinen zitierten Text können nur Fachidioten für andere Fachidioten geschrieben haben.

Im Kern hat play-j weiterhin Recht:
Weil der Verordnungsgeber schlichtweg versagt hat, kann die Geräteindustrie tun und lassen was sie will und bekommt dafür noch einen PTB-Stempel.

Hier noch etwas mehr Fachchinesisch:
Laut Nr. 1.1.1.2 der SpielVwV darf der Gewinn am Geldspielgerät nur in Bargeld bestehen. Ein Gewinn ist auch die ganze oder teilweise Rückgewähr des Einsatzes. In § 13 I Nr. 7 der SpielV heißt es dazu, dass Gewinne bei Geldspielgeräten nur unmittelbar am Gerät und nur in Bargeld ausgeworfen werden dürfen.

Da ich an den heutigen Geldspielgeräten nur mit Spielpunkte spiele, erfolgt der Spieleinsatz somit ausnahmslos in Spielpunkte. Laut Nr. 1.1.1.2 SpielVwV ist jedoch ein Gewinn auch die ganze oder teilweise Rückgewähr des Einsatzes. Einsatz ist gleich Spielpunkte, Spielpunkte sind gleich Rückgewähr.

Stellt Nr. 1.1.1.2 der SpielVwV keinen Widerspruch in sich selbst dar, wenn es zunächst heißt, dass der Gewinn nur in Bargeld bestehen darf, gleichzeitig jedoch Spielpunkte der Spieleinsatz sind und somit die Spielpunkte und nicht das Bargeld einen Gewinn darstellen?

Alles klar??

Hier noch einen schönen Bericht zum Thema Zusammenspiel von PTB, Geräteindustrie und SpielV:
Financial Times Deutschland

Zitat PTB:
"Was in Form von Punkten oder irgendwelchen tanzenden Jungfrauen aus dem Spiel gemacht wird, ist nicht unsere Sache." Und was ist Sache der PTB??

Jasper / KGB


Danke
13 19.01.2007 21:03 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Sehr geehrter Herr Richter,

Ihre Darstellungen
"Dabei verstehen sich Einsatz und Gewinn als Geldbeträge, die aus der Verfügungsgewalt des Spielers bzw. in die Verfügungsgewalt des Spielers gehen. Nur diese Geldübergabeprozesse sind reglementiert."

sind nicht konform mit der Gewo, der SpielV und der SpielVwV.

1.
§ 33 c Gewo spricht deutlich von Spielgeräten, die die "Möglichkeit eines Gewinnes bieten".

2.
Die Betrachtung der Gewinnauszahlung bezieht sich nur auf die langfristige Betrachtung des verbleibenden Kasseninhalts, gem. § 12 Abs 2 a SpielV.

3.
Gem. § 13 Abs. 1 Nr.5 SpielV
"Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen."

Wie Sie sehen hat hier der Gesetzgeber deutlich auf das Wort Auszahlung verzichtet.

4.
Wenn hier der Gesetzgeber angegriffen wird, dass die Spielverordnung z.B. in § 13 nachgebessert werden muss, um den gewünschten Spielerschutz zu gewährleisten, so denke ich persönlich, dass dies nicht notwendig ist, wenn sich klar an bereits gesetzlich definierte Worte gehalten wird und nicht mit eigenen Interpretationen gearbeitet wird.

Das Wort "Gewinn" ist klar als positiver Erfolg definiert.

Gem. § 252 BGB heißt es z.B. "Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

Auch sollte hier mal ein Blick auf § 661a BGB erfolgen, zur Thematik der ausgelobten Gewinne.

Die Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft hat nichts mit dem Wort "Gewinn" zu tun.


Warum soll also hier der Gesetzgeber bei einzelnen Worten nachbessern, wenn die Worte selbst bereits durch andere Rechtsvorschriften erläutert sind.

Dass in der Spielverordnung nur Geldübergabeprozesse reglementiert sind, ergibt sich nicht aus der Spielverordnung.

Im Gegenteil differenziert der Gesetzgeber erheblich wie oben dargestellt zwischen "Gewinn" und "Gewinnauszahlung".
Auch die Spielverwaltungsvorschrift, sollte erreichen, dass die Auslegung der Spielverordnung restriktiert wird.

Wer also z.B. glaubt, dass eine Spielpause nach einer Stunde sich lediglich auf ein entgeldliches Spiel bezieht und es mit der Spielverordnung zu vertreten ist, dass ohne Unterbrechung in ein Freispielmodus umgeschaltet werden kann, sollte hier die Verwaltungsvorschrift 1.1.1 betrachten.

Hier steht wörtlich "die Abschaltung des Spielgerätes nach einer Stunde dauernden Betriebes und die anschließende Nullstellung.

Da hat eigentlich niemand eine Interpretationsmöglichkeit.


Wenn hier aufeinmal so fein differenziert wird, dass eine Punktspielbetrachtung außerhalb einer Prüfmöglichkeit liegt, da der Gesetzgeber nicht auf das Punktspiel eingegangen ist, dann muss auch ich klar den § 13 Abs. 1 Nr. 7 SpielV entgegenhalten, denn dann hätte ein solches Spielgerät nie eine Zulassung erhalten dürfen, da hier völlig interpretationsfrei steht "Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen."

Überspitzt dargestellt hätten wir es somit, mit einem Fungame integriert in einem Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit zu tun.
Da dieses Fungame nicht §6a SpielV konform ist, müsste es also abgebaut werden. Dann könnte ja die Gerätehülle, mit Einzahlungs- und Auszahlungsmodus, welche eine Zulassung hat, weiterhin problemlos in der Spielhalle stehen.
- Wie gesagt, überspitzt dargestellt, falls jemand glaubt, dass man die Herkunft der Kuhmilch ohne die Erwähnung Kuh erklären kann.-

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Gruß
Meike
14 20.01.2007 14:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Der_Rolf
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Sorry das ich als Laie mich jetzt mal wieder hier einmische. Aber die Zitate aus dem BGB sind ja wohl nicht gerade korrekt. Sie beziehen sich ja wohl auf ganz andere Dinge.

Sie, Meike begeben sich damit auf das Niveau der Aufsteller, die sich auch drehen und winden nur um ihr Handeln zu rechtfertigen. Jeder Aufsteller könnte auch irgendwelche Paragraphen durchsehen, in einem zum Beispiel das Wort Spiel oder Geld finden und wenn dann der Rest des Textes zu seinem Denken paßt zitiert er es hier.
So werden Sie hier nie zu einer Einigung kommen.


Was ist denn zum Beispiel ein mit "Wahrscheinlichkeit zu erwartender Gewinn" bei einem Gerät das doch noch sehr viel mit Zufall zu tun hat?

Außerdem geht es in dem BGB doch um den zu ersetzenden Schaden. Heißt das dann das ein Aufsteller einem Kunden der im Risiko von 20 Cent auf 40 Cent verdrückt hat die 40 Cent ersetzen muß weil das ja ein zu errwartender Gewinn war????

Sorry, Meike, aber das ist in meinen Augen etwas zu weit hergeholt.
Nichts gegen Zitate aus dem BGB aber es muß schon irgendwie passen.

Das hier sind meiner Meinung nach alles nervige Haarspaltereien? Gleich sagt noch jemand, da ja Gewinn als positiver Erfolg definiert ist, das es schon positiv ist wenn er in einer Spielhalle nichts verliert. Also hat er dann ja schon gewonnen obwohl er nur nicht verloren hat. Niedlich, oder? Aber genau auf diesem Niveau wird hier geschrieben. Jeder sucht sich von irgendwo Text daher und bringt den hier zum besten.
Mal wird ein Gesetz zitiert, dann ein Richter oder der Duden. Scheint hier alles zu einem rhetorischen Wortspiel zu werden. Naja, dann hoffe ich mal was dazu beigetragen zu haben.

Nicht sauer sein, vielleicht habe ich ja auch nur wieder was nicht kapiert. Bin aber gerne bereit dazuzulernen.

Gruß
Rolf
15 20.01.2007 16:48 Der_Rolf ist offline Beiträge von Der_Rolf suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Ich denke wir Aufsteller sollten uns auf einen PTB Stempel verlassen können.
Das In-Frage-Stellen von zugelassenen Geräten kommt mir schon etwas eigenartig vor.
Wenn ich als Aufsteller ein von der PTB zugelassenes Gerät erwerbe, vertraue ich auf Rechtsicherheit.
Schliesslich ist die PTB doch kein Kaugummivertrieb, sondern die Bundesprüfstelle.

Ungeachtet davon wird sich der Markt schnell regulieren. Da die Parameter der SpielV einen durchschnittlichen Stundenverlust von max.€33/Stunde erlauben, können Gewinne von €1000,00 und mehr nur zu Lasten der folgenden Gäste zur Auszahlung kommen.
Diese extrem-Dynamik führt zu derart ungleicher Verteilung, dass die Gäste das bestimmt nicht lange mit machen.
Hat ja eher etwas von Lotto, als von Unterhaltungsspiel mit Gewinnmöglichkeit.
16 21.01.2007 02:56 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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@corleis

Genau das ist der Punkt, im wahrsten Sinne des Wortes.

Nach den Ausführungen von Herrn Richter ist das Spiel als solches ja gar nicht geprüft worden, da dafür, Prüfung eines Punktspiels, keine Zuständigkeit besteht.

@Rolf

Genau zu diesem Punkt gibt es bereits zitierfähige juristische Abhandlungen.Es handelt sich als nicht um Meikes Eigenkreationen.


Um meine Intention klar zu stellen:
Es muss eine klare Linie geben. Spielgerät sollten als Ganzes betrachtet werden. Es sollte eine grundsätzliche Rechtssicherheit geben.

Ich betrachte dies von Seiten des Strafrechts, denn wer ohne ordnungsbehördliche Erlaubnis ein Glücksspiel veranstaltet...

Wenn es also zur Prüfung des Glücksspiels als solches nicht mehr kommt,....


Noch zwei Beispiele zum Thema Rechtssicherheit:
Ich habe z.B. auf der IMA gesehen, dass es einen Automatenhersteller gibt, der mit einem TÜV-Zertifikat für seine Spielgeräte wirbt.
Der TÜV habe seine Spielgeräte auf §6a SpielV - Konformität geprüft.

Im Internet wirbt ein Automatenvertreiber mit einem IHK-Zertifikat. Dort habe die IHK auf SpielV-Konformität geprüft.


Zum Thema Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu Spielgewinn und Spielverlust müsste der mögliche Spielerfolg (positiv oder negativ) berücksichtigt werden. Somit müsste also auch das Spiel betrachtet werden, weil wenn ich das Spiel nicht betrachte, dann kann ich auch den wahrscheinlichen Ausgang des Spiels nicht berechnen.

Im Rahmen einer langfristigen Betrachtung ( siehe 33,-€) ist die Sache mit der Wahrscheinlichkeitsberechnung schwer, da das Zeitintervall für die "langfristige Betrachtung" erheblich interpretationsfähig ist.

(vorsorglich @ Rolf: Ich hatte ein Leben vor der Polizei und da hatte Mathematik und Physik eine erhebliche Rolle gespielt, so dass ich auch beim Thema Wahrscheinlichkeitsberechnungen auf zitierfähige Aufsätze verweisen könnte.)


Gruß Meike
17 21.01.2007 10:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Der_Rolf
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@ Meike
Aber sind Sie dann denn hier nicht im absolut falschen Forum?
Einer wie Herr corleis kauft die Geräte die angeboten werden und eine PTB Zulassung haben. Die steltte er dann natürlich auch auf.
Wenn Sie der Meinung sind das diese Geräte eigentlich keine Zulassung haben dürften, werden das aber sicher weder Herr Corleis noch einer der Ordnungsbeamten hier ändern können. Niemand in diesem Forum hat darauf wohl einen Einfluß.
Das einige Abläufe ziemlich schwachsinnig sind will ich nicht leugnen, aber da ist dann wirklich der Gesetzgeber gefordert. Das ist aber nicht nur im Bereich des Spielrechts so. Der Gesetzgeber schläft in vielen Dingen.
Aber es ist nun mal so das ein Aufsteller ein Gerät aufhängen darf sobald das eine Zulassung hat. Fertig. Da gibt es doch erstmal nichts zu diskutieren. Wenn doch, dann aber sicher nicht zwischen Aufstellern und Ordnungsbeamten. Also auch nicht in diesem Forum. Das bringt eigentlich nur Unruhe und damit ist wohl keinem geholfen.
Ich denke das die meisten der Aufsteller sich gesetzestreu verhalten wollen und es auch tun. Das sie natürlich Lücken oder Schwachstellen im Gesettz ausnutzen ist doch ganz normal. Macht jede Branche.
Ein Schuhladen macht einen Riesen Räumungsverkauf wegen Umbau. Und dann wird eine Wand neu tapeziert. Klasse!! Die totale Verarsche. Aber er kommt halt damit durch. Ich kann den schon sehr gut verstehen. Würde ich genauso machen. Und die Aufsteller hier handeln eigentlich genauso. Nur scheinen die leider in der falschen Branche zu sein.

Auf der IMA gab es auch ein Gerät namens Retro. Kein Hinweis auf 6a. Warum nicht? Weil der Hersteller nicht belegen muß das dieses Gerät 6a konform ist. Weder durch PTB noch sonstwie.
Wenn dann andere Hersteller mit Tüv oder IHK werben ist das doch meiner Meinung nach total egal. Denn auch die müssen wohl nicht beweisen das das Gerät dem 6a entspricht, oder?
Ich kann ihnen jetzt wirklich nicht folgen warum Sie Geräte mit Tüv oder IHK hier erwähnen aber all die anderen nicht! Kann mir das nur dadurch erklären das hier die Sachlichkeit verloren geht und das immer mehr zu einer privaten Fehde wird.
Was ist schlimm an einem IHK oder TÜV Gutachten? Warum hackt man darauf rum?

Diese Kisten die eventuell etwas illegales erlauben wird es sicher nicht in einer Halle des Herrn corleis geben, sondern in einer kleinen schmuddeligen Halle um die Ecke. Oder in den Kulturclubs. Aber da sowieso, denn darum kümmert sich ja eh niemand.

Jetzt sagt mir gleich wieder jemand das ich die doch selbst anzeigen soll wenn ich von so einem Laden Kenntnis habe. Dazu sage ich mal schnell folgendes.
Ich wohne im schönen Damme PLZ 49401. Dort gibt es in der Stadt ein Wettbüro. Wenn ich 10 mal daran vorbei fahre steht 5 bis 7 mal die Tür dort auf. Dann sehe ich all die schönen eingeschalteten Magic Games dort stehen. Ich könnte das ja zur Anzeige bringen. Nur cirka 20 Meter weiter auf der anderen Straßenseite ist unsere Polizei beheimatet. Die fährt sicher auch so 10-20 mal am Tag an der offenen Tür vorbei. Die muß das doch auch sehen und sollte eigentlich auch Wissen das es einen §284 gibt.
Nein, die haben sicher einfach keinen Bock sich mit den Türken die das Wettbüro betreiben anzulegen. Auch das verstehe ich. Aber dann soll auch mir niemand sagen ich solle das doch anzeigen.
Da sie meike ja doch recht viel Einsatz zeigen denke ich das sie Ihre Kollegen hier vor Ort einfach mal anrufen um Ihnen das zu erklären. Bin auch gerne bereit Ihnen die Rufnummer rauszusuchen.


Gruß
Rolf
18 21.01.2007 14:08 Der_Rolf ist offline Beiträge von Der_Rolf suchen
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Hallo Frau Meike,

„…… weiß ich jetzt, dass ich auf lange Sicht immer mehr Arbeit bekommen werde.“

Damit haben Sie recht, weil Ordnungsämter oder Beamte leider nicht dafür qualifiziert sind
Unterhaltungsgeräte zu beurteilen oder diese bewerten können.

@ Jasper
Ich finde es mehr als traurig, dass so wenige tatsächliche UHGs vorgestellt wurden. Ein Grund dafür ist die Vergnügungssteuer, die teilweise höher ist, als das mtl. Einspielergebnis. – Die Verdrängung der tatsächliche UHGs ist eine „kommunalpolitische Entscheidung“.

Leider wird von den Kommunen das Spiel am UHG schon durch hohe V-Steuer unmöglich gemacht,
oder gleich in den Topf „Fun-Game-Verbot“ (Leipziger-Urteil) gewollt oder ungewollt geworfen.
@Meike
Der Karibik Piraten - Flipper von Gauselmann. Lässt sich super bespielen, macht wirklich Spaß.
Ich finde es echt traurig, dass so wenige tatsächliche UHGs vorgestellt wurden.

Der Vorschritt, die Entwicklungen und die Bedürfnisse der Spieler sind sehr rasant.
Da Sie den Spielablauf des Flippers kennen, dürfte es Ihnen eigentlich bei näherer Betrachtungsweise nicht schwer fallen, dass ich diesen Flipper-Spielablauf direkt in die Software Roulette und 12 Top-Casino-Spiele umgesetzt habe (Flipper-Mode-Platine).

Die RUN-TIME-Box Spielen auf Zeit hat einen anderen Spielablauf. Das Nds Ministerium äußerte dazu :
„Hinsichtlich der von Ihnen genannten Höhe des Einsatzes von 2,00 € pro Spiel, bei einer Spieldauer von 10 Minuten, bestehen von hier keine Bedenken. Dies gilt gleichermaßen auch für die im unmittelbar zeitlichen Anschluss möglichen 6 Freispiele mit jeweils 10-minütiger Dauer.
Flipper-Mode-Platine
Ein Flipperspiel kostet z.B 50 Cent und man bekommt dafür 3 bis 5 Kugeln pro Spiel. Am Spielende kann man sich in eine High-Score-Liste (Initialen) eintragen. Grundlegende Frage ist „was ist ein Freispiel“ – ein Freispiel ist bei einem Flipper ein Extra-Kredit. Diesen kann man a) versetzt weiterspielen oder b) sogar verkaufen. Damit wäre der Flipper (sowie alle Video-Spiele) eng betrachtet sogar mach der SpielVO verboten ! Ich bekomme dann immer wieder Frage „wollen Sie dass die Flipper auch verboten werden ? „ – Natürlich nicht, das gibt schon der Bundesratsbeschluss 815 vom Okt 2005 her und der Gesetzeswille lautet „es sollen für Unterhaltungsspiele nur noch max. 6 Freispiele möglich sein“ um das illegale Fun Game einzugrenzen. Alles andere oder weitere ist vom Gesetzgeber nicht gewollt oder er hätte es weiter differenzieren müssen (siehe VG Dresden)
Für mich gilt dann nur gleiches Recht für alle UHA`s, man kann nicht das eine wollen und das andere versuchen zu verbieten.
Ich ersetze nur die klassischen Flipperkugeln durch Spielpunkte.
Wir haben ein Gesetzt und das heißt SpielVO. In diesem steht der § 6a ausführlich beschrieben, daran ändert auch eine weiterführende Verwaltungsvorschrift nichts.
@Meike
Ich habe z.B. auf der IMA gesehen, dass es einen Automatenhersteller gibt, der mit einem TÜV-Zertifikat für seine Spielgeräte wirbt.
Der TÜV habe seine Spielgeräte auf §6a SpielV - Konformität geprüft.

Wer sonst ? Keine Behörde konnte mir auf anfragen ein Amt nennen.

Wenn ich darüber hinaus noch für ein zulassungsfreies Unterhaltungsspiel ein TÜV-Zertifikat anbiete, sollte dies wohl ausreichen um einen Automaten zu beurteilen.
Steckenweise musste ich mir anhören, dass man „mit einem gekauften Gutachten“ alles begründen kann. Der TÜV sollte doch wohl unabhängig genug sein (?)
Dieses Gutachten sollte eine Hilfestellung für Aufsteller und Ordnungsbeamte sein – nichts anderes.
Alle Seiten wissen „die PTB ist für ein zulassungsfreies Unterhaltungsspiel nicht zuständig“.

Ich weiß, die Ordnungsbeamten sind in einer sehr schwierigen Lage, aber man sollte dann auch Hilfestellungen annehmen und diese nicht kategorisch ablehnen.
Wenn ich dann dem Aufsteller rate, vor der Aufstellung des UHA`s beim OA nachzufragen, und dieses dann ohne eine Antwort bleibt, finde ich dies traurig. Ich weiß, dass Ordnungsamt ist auch bei einer Fehlentscheidung schadensersatzpflichtig, aber daher gar nichts zu tun ist auch falsch.
Oder er stellt meine Geräte auf und bekommt dann nach einer Kontrolle folgende Antwort
Sehr geehrter Herr Schreiber,
offensichtlich bestehen immer noch Missverständnisse. Die Landeshauptstadt H….. erteilt keine Genehmigungen für einzelne oder mehrere oder generell für Spielgeräte! Hierfür gibt es keine gesetzliche Ermächtigung.
Wir haben Ihnen wiederholt die gesetzlichen Bestimmungen erläutert. Untersagungsverfügungen werden wir nur im Einzelfall erlassen, wenn wir ein oder mehrere unzulässige Geräte vorfinden, die in Betrieb sind. Im Betrieb …… hat unser Außendienst beispielsweise ein Gerät von Ihnen vorgefunden, das nach erster Beurteilung zulässig ist, es wurde daher natürlich nicht stillgelegt.


Im Prinzip konnte der Aufsteller vor 2006 sowie nach der neuen SpielVO zulassungsfreie Unterhaltungsgeräte aufstellen wie er wollte.
Wir müssen uns nur an neue Spielabläufe,Spielideen gewöhnen z.B Spielen auf Zeit oder Flipper-Mode-Spiele sowie geänderte neue Gehäuseformen.
Wenn ich dann diese Spielsystem in bestehende Automaten einbaue und anbiete ist dies auch in Ordnung, wie stelle ein Richter treffend fest, „dies ist ja ein Neubau und kein Umbau, das alte Spiel wird entfernt und durch ein neues ersetzt. Es wird ja nur die Automatenhülle und Gebrauchtteile des alten Automaten verwendet, dass dürfte ja unbedenklich sein.“

@ Kramer
Was wird das Ergebnis sein?? Neue, noch schärfere Ausführungsbestimmungen und weitere massive Einschränkungen der Aufsteller und Spielhallenbetreiber.

Dies glaube ich weniger, Sie wissen wie lange es dauerte um die SpielVO zu verabschieden, die VerwaltungsVO hat auch keine weiteren Erkenntnisse für Sie gebracht



Von meiner Person kann ich nur anraten, informieren Sie sich bei mir, sonst haben wir hinterher unnötige Schreibarbeit.

Gruß
Peter Schreiber
19 22.01.2007 17:14 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
Lingna
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Gibt es eigentlich im Bereich der SpielV eine Bundesbehörde, die näher am Verordnungsgeber sitzt als die PTB? Nicht nur der Verordnungsgeber hat versagt, sondern auch die PTB lässt zu, dass die SpielV zur Gummiparagrafenverordnung verkommt.

Ist es nicht ein totaler Schwachsinn, dass Glücksspielgeräte (auch ein „zulassungsfreies“ Unterhaltungsgerät kann ein Glücksspiel sein) mit einem Flipper in einen Topf geworfen wurden?

ASS, ich glaube, Du solltest Deine Geräte als Geldspielgeräte von der PTB zulassen. Die Reglementierung für Geldspielgerätehersteller scheint mit der neuen SpielV um einiges unkomplizierter zu sein, als für Unterhaltungsgerätehersteller.

Sie nur, wie die PTB mit illegalen Softwareveränderungen durch die Gerätehersteller umgeht.
Das bei der PTB etwas schief läuft und zugelassene Geräte in-Frage-gestellt werden müssen, wird immer deutlicher. Nicht die Zielsetzungen der Regierung scheinen das Maß der Dinge zu sein, sondern die Zielsetzungen einiger Gerätehersteller.

Wenn einige Hersteller meinen, dass sie tun und lassen können was sie wollen und die PTB meint, dass es nicht ihre Sache sei, was in Form von Punkten oder irgendwelchen tanzenden Jungfrauen aus dem Spiel gemacht wird, dann lasst uns doch einfach unsere Tokengeräte wieder aufstellen, da wurde auch nur um Punkte gespielt. Auch ASS bräuchte sich keine weiteren Gedanken über seine Spielabläufe machen, es müssen halt nur Punkte oder irgendwelchen tanzende Jungfrauen sein und den PTB-Stempel darauf haben.
20 22.01.2007 19:52 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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