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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
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Liga ,

ich weiß zwar nicht in welcher Welt du lebst, aber komm mal wider auf den Boden der Realität zurück. Wie schon einmal von mir gesagt worden ist: Manipulieren kann man alles und dafür brauch man keine Vernetzung. Auf der Alm lebe ich auch nicht und Naiv nenne ich mich auch nicht. Davon abgesehen gibt es die Vernetzung schon seit Jahren.
Aber wenn du so denn durchblick hast dann sag uns doch mal wie ich mit der neuen Vernetzung die GSG steuern kann? Und wofür sind die Chipkarten mit PTB-Siegel ?
Und bitte nicht : Ja da könnte man ja .. bla bla bla . Was ist möglich? Wie steuere ich ein GSG über Vernetzung?
Und kann man das dann mur mit der Vernetzung ?

Sorry für harten Worte, aber das nervt langsam.
Ich bin auch kein Freund von PG und seinen Machenschaften, aber erst will ich Beweiße sehen. (bezogen auf Einflussnahme auf GSG)
Ich muss mich auch mit den Geräte der Firma Gau… rumärgern , die teilweise mehr auszahlen wie sie einnehmen und denke auch das die großen Spiehallenbetreiber mit anderen Spielprogrammen arbeiten wie wir . Solange ich aber nur denke dass es so ist und es nicht beweißen kann halte ich mich zurück mit dieser Feststellung. (könnte ja auch nur neid auf die großen Spielhallenbetreiber sein.)

Nun noch mal zur Vernetzung .
Wofür braucht man eine Vernetzung?
1. Kassendaten und Röhreninfo.(Röhrenfehlbeträge schnell erkennen und reagieren)
2. Monatsabrechnung
3. GSG update über Vernetzung einspielen.
Alles was man direkt am GSG einstellen kann, kann die Vernetzung auch.
( Habe selber keine Vernetzung , aber des wegen kann ich nicht hingehen und sagen :
Vernetzung dient nur der Manipulation der GSG. )

Und Liga wie oft musstest du im letztem Jahr deine Geräte updaten? Ich sage nur Winner, Laola, NEW Winner, Merkur Star und viel mehr Geräte die von Spieler manipuliert worden sind. O.K du rennst dann oder ruft bei Gausmann an und bestellt die neue CPU und läst das Gerät dann solange aus bist du die neue CPU hast oder riskierst es weiter mit der alten CPU bis die neue da ist. Ich hoffe du lebst auf der Alm, denn da spricht sich ein GSG Cheat nicht so schnell rum. ( www.funautomat.com )

So und nun noch mal für alle: Manipulieren kann man alles ob Spieler oder Aufsteller.

Zitat Liga : Mach die Augen auf und Du bekommst zumindest eine Ahnung über das Machbare. Respekt

Also bitte Fakten und keine Vermutungen ! Machbar ist alles , das stimmt wohl . Applaus

Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AlsunaSB: 17.02.2007 16:33.

61 17.02.2007 16:27 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Solon
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Meike
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Hallo Stefan,

vielleicht meldet sich ja hier im Forum noch jemand, der es uns mal ganz genau technisch und praktisch erklären kann, was alles über die Vernetzung möglich ist, bzw. was mit den Fernauslesemodulen und Fernadministrationen noch so machbar ist.

Habe leider selbst so ein Gerät, bzw. Geräte bis jetzt noch nicht auseinandergenommen, so dass ich mich auch nur an den technischen Hinweisen von der IMA und den alten Zubehörkatalogen und Betriebsanleitungen langhangel.

Mit Spekulationen oder Floskeln kann man nichts gewinnen.

Wäre also klasse, wenn sich hier mal ein Fachmann in die Diskussion einbringt.

Gruß Meike
62 17.02.2007 19:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Lingna
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Moin
Narrenzeit vorbei – Pappnase runter und weiter gehts großes Grinsen :

@AlsunaSB Also bitte Fakten und keine Vermutungen ! Machbar ist alles , das stimmt wohl
Ich bin hier weder der Sandmann noch bin ich derjenige, der anderen den Sand aus den Augen holt. Im SPIEGEL standen doch nun wirklich genug Fakten.

@Meike
vielleicht meldet sich ja hier im Forum noch jemand, der es uns mal ganz genau technisch und praktisch erklären kann, was alles über die Vernetzung möglich ist, bzw. was mit den Fernauslesemodulen und Fernadministrationen noch so machbar ist.

Alles über Technisches und praktisches zur Vernetzung kann uns sicherlich Herr Dieter R. von der PTB erklären.

Danke
63 22.02.2007 11:20 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
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aufgeschnappt....

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen Gauselmann-Manager mangels Tatverdacht ein

- SPIEGEL-Story fällt in sich zusammen -


Vor wenigen Tagen hatte der SPIEGEL auf einer Doppelseite (Seite 48/49) berichtet „Fahnder nehmen Deutschlands größtes Spiel-Imperium ins Visier“ (Heft 7/2007). Es war die Rede von Überwachung und computergesteuerter Manipulation. Wie schon so oft in der Vergangenheit hatten wirtschaftlich gescheiterte Außenseiter und Neider aus der eigenen Branche den wiederholten Versuch unternommen, das Unternehmen Gauselmann und seinen Gründer und Vorstandssprecher Paul Gauselmann zu denunzieren. Obwohl die Unternehmensgruppe auch gegenüber dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL bereits im Vorfeld der Veröffentlichung die haltlosen Verdächtigungen mit Entschiedenheit zurückgewiesen hatte, ließ sich der SPIEGEL nicht von dieser scheinbar spektakulären Story abbringen. Bundesweit wurde dieses „Top-Thema“ von den Medien aufgegriffen und die dort zitierten Haltungen und Verdächtigungen verbreitet.

Im Frühjahr 2005 übernahm die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen die Ermittlungen; diese stellte das Verfahren allerdings Anfang 2006 wieder ein. Nach einer Beschwerde eines Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Diese „Bielefelder-Anzeige“ geht auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg zurück, das bereits am 1. März 2006 endgültig eingestellt wurde.

„Hätte der SPIEGEL nachhaltiger recherchiert, so wäre ihm nicht verborgen geblieben, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld kurz vor der Verfahrenseinstellung stand“, so Paul Gauselmann. Nur vier Tage nach der SPIEGEL-Veröffentlichung hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Ermittlungsverfahren gegen Manager und Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe mit Datum vom 16. Februar 2007 nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt! Mit dieser Einstellung, die am 23. Februar 2007 zugestellt wurde, haben sich die SPIEGEL-Story und die darin erhobenen massiven Vorwürfe und Verdächtigungen in Luft aufgelöst.

„Ich hoffe, dass nun auch die wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter und Neider endlich verstanden haben, dass ihre haltlosen und verleumderischen Unterstellungen zwar viel Staub aufwirbeln, aber zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen haben“, so Paul Gauselmann.
64 24.02.2007 13:37 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
Kimba Kimba ist weiblich
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Und was kommt als nächstes?
Bundesverdienstkreuz ist ein alter Hut....
Dem "Ehrenbürger" ist auch nichts mehr hinzuzufügen....

Ach, was soll man sich auch oben im Sonnenschein Gedanken machen, wo es doch viel einfacher ist unten auf die Kleinen draufzutreten; sofern sie noch am "Zucken" sind, wenn sie den aufgewirbelten Dreck auch noch geschluckt haben.
65 24.02.2007 16:30 Kimba ist offline E-Mail an Kimba senden Beiträge von Kimba suchen
play-j play-j ist männlich
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Wieso was kommt als nächstes?
er hat es bereits schon;
den Amtlichen Freifahrtschein...mit Brief und Siegel!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von play-j: 12.03.2007 00:30.

66 12.03.2007 00:27 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
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Und ´nen "Gelben Notizzettel von Peter" im letzten Automatenmarkt!! Der war mal nicht schlecht!!!

Respekt

Und soweit ich weiß "hängen" da z.Z. doch ein paar Geräte bei der PTB fest...
67 12.03.2007 18:28 Kimba ist offline E-Mail an Kimba senden Beiträge von Kimba suchen
jasper
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Dieses hochherrschaftliche Verhalten dieser „Globelplayer“ geht langsam aber sicher dem Ende zu. Das Wirtschaftsministerium hat wohl ein längst überfälliges Machtwort gesprochen.
Nun muss die PTB zusehen auf welcher neuen Basis sie zukünftig mit den Zulassungsanträgen umgeht. Von wegen: "SPIEGEL-Story fällt in sich zusammen"
Wenn Du der play-j bist, kann das sein, dass Du Dein Händchen da im Spiel hattest?
Applaus Respekt Applaus
68 12.03.2007 19:43 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
play-j play-j ist männlich
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Hallo,
Ja ich bin der play-j und mein Händchen hat die Korrespondenz (an die Ministerien und PTB) mit unterzeichnet. Meinem dank aber geht an den ersten Vorsitzenden von UAVD für seinen unermüdlichen Einsatz.
Respekt und Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von play-j: 22.03.2007 17:19.

69 22.03.2007 17:16 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
Meike
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Gruß an Alle,

ich muss dieses alte Thema einfach noch mal aufgreifen weil das Zitat vom 19.01.2007 nicht vergessen werden sollte:

Ich vertrete zwar nicht den Verordnungsgeber, habe aber dennoch die Bitte, wenn schon zitiert wird, nicht selektiv aus zusammengehörigen Passagen zu zitieren.

Hier der gesamte entsprechede Abschnitt aus der PTB-Erklärung:
"Der Verordnungsgeber hat mit der jüngsten Novellierung der Spielverordnung einen Paradigmen­wechsel vollzogen, der zunächst erläutert werden soll. Im Gegensatz zur alten Spielverordnung, in der bestimmte Anforderungen an die Spiele aufgestellt waren, z. B. Einsatz, Gewinn, Sonderspiele, Risiko, Merkmalsübertragung, wird in der neuen Spielverordnung direkt auf die Reg­lementierung des Geld­flusses abgestellt und im Gegenzug die Spielgestaltung selbst für den Hersteller freigegeben. Neu ist auch, dass jetzt im laufenden Spielbetrieb die Einhaltung der Grenzwerte für die Geldbewegungen durch die Kontrolleinrichtung überwacht wird. Das hat zu mehr Si­cherheit bei der Einhaltung der Grenzwerte geführt, aber auch neue Freiheiten bei der Spielgestaltung gebracht.

So schreibt der Verordnungsgeber jetzt nicht mehr die Einsatz- und Gewinnhöhe von Spielen vor. Er spricht in der neuen Spielverordnung überhaupt nicht mehr von einem Spiel und hat auch keine Regelungen rund um ein Spiel aufgestellt. Die Hersteller sind nun frei, bestimmte Abläufe als ein Spiel zu bezeichnen. Vielmehr regelt der Verordnungsgeber die Geldmengen, die in bestimmten Zeitabschnitten eingesetzt oder gewonnen werden dürfen. Dabei verstehen sich Einsatz und Gewinn als Geldbeträge, die aus der Verfügungsgewalt des Spielers bzw. in die Verfügungsgewalt des Spielers gelangen. Nur diese Geldübergabe­prozesse sind reglementiert. Was auf dem Spiel­gerät sonst passiert, z. B. wie viele Punkte wie schnell auf- und abgebaut, riskiert oder als (spätere) Gewinnaussicht dargestellt werden dürfen, ist nicht geregelt. Das heißt, dies alles ist frei gestaltbar.

Für Außenstehende kommt erschwerend hinzu, dass Spielgeräte gelegentlich in der entsprechenden Werbung mit Aussagen charakterisiert werden, die nicht immer für die notwendige Transparenz sorgen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn für den Umgang mit Punkten ebenfalls die Begriffe „Einsatz“ und „Gewinn“ verwendet und sehr hohe „Gewinne“ in Punkteform angeboten werden. Diese Begriffe entsprechen nicht denjenigen der Spielverordnung. Auf Werbeaussagen der Hersteller hat die PTB jedoch keinen Einfluss.

Die PTB gewährleistet durch die Prü­fung und Zulassung der Geldspielgeräte aber, dass die Geldmengenbegrenzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Spielverordnung eingehalten werden. Das gilt unabhängig davon, wie klar oder verwirrend werbende Darstellungen formuliert sind."

Dieter Richter, PTB



Wie ich heute hörte, tut sich etwas entscheidendes im Staate Dänemark.

Hat schon jemand etwas Schriftliches erhalten, möchte ungern Gerüchte streuen?


Gruß Meike
70 29.08.2007 18:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@Alle
Nicht nur im Staate Dänemark tut sich etwas, wie es scheint auch in Berlin:

Bezüglich der von der PTB bislang zugelassenen Fernsteuerungsmöglichkeit von Glücksspielgeräten verweisen wir auf die schriftliche Stellungnahme von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Peter Hintze (BMWI) vom 26.06.2007, durch welche uns gegenüber bestätigt wird, „dass mit der Vernetzung nicht auf den Spielablauf Einfluss genommen wird, sondern lediglich betriebswirtschaftliche Daten erhoben werden.“

Um welche Art von Daten es sich dabei handelt, geht aus der Spielverordnung hervor. Es dürfte klar sein, dass eine Datenerhebung nichts mit der Fernsteuerung eines nicht definierten „Geldmanagements“ oder sonstigen Zusatzgeräten bzw. Funktionen gemein hat.

Als logische Schlussfolgerung dürfte wohl einer erneute Änderung der PTB-Richtlinien kurzfristig erfolgen und zwar in der Gestallt, dass eine Fernsteuerung von Glücksspielgeräten insbesondere des Geldtransfers technisch ausgeschlossen wird und eine Einstellung sämtlicher Gerätefunktionen nur noch innerhalb des Gerätes, also bei geöffneter Gerätetür, möglich ist.

Alles andere dürfte nach der Aussage vom Parlamentarischen Staatssekretär Peter Hintze nicht im Sinne des BMWI sein.

Gruß
UAVD e.V.

__________________
Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
71 29.08.2007 19:15 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
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Tut sich denn auch im Bereich Punktespeicher etwas ?

Wenn man ( die oben von Meike gepostete) Stellungnahme der PTB liest, ist übrigens auch auf der PTB Website, fragt,man sich doch, worauf solche Aussagen basieren.
Bestimmt nicht auf der SpVO.
Die PTB redet von einem reglementierten Geldübergabeprozess.
Wie lässt sich das aus der SpVO ableiten ? Ich meine nicht !
die SpVO spricht von Gewinnen und Einsätzen in einem bestimmten Zeitraum, aber nicht von Geldauszahlung oder Übergabe.
In ihren Spielerinfos sprechen die Hersteller von Punkte kaufen und Punkte einlösen,
diese Spielerinfos widersprechen ganz klar der PTB Aussage.
z.B. Novomatic

http://www.nsm.de/fileadmin/data_archive...fo_novoline.pdf

Es wird dort ganz deutlich gesagt, dass Punkte Geld entsprechen.
Und es spielt überhaupt keine Rolle in welcher Zeit diese Punkte in Geld umgewandelt werden oder Punkte in Geld, und diese Geldpunkte befinden sich auch in der Verfügungsgewalt des Spielers, da er sie sich , in Gegensatz zu Sonderspielen, jederzeit auszahlen lassen kann.

Dadurch, das die Punkte, die ja nun Geld gleichzusetzen sind, in höheren , als den erlaubten Beträgen eingesetzt und gewonnen werden können, entsprechen diese Geräte nicht der SpVO.

Manche Gedankengänge der Akademiker sind schwer nachvollziebar,aber was die Gedanken derer, die diese Stellungnahme verfasst haben, dazu gebracht hat, möchte ich doch gern wissen.
72 30.08.2007 08:21 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Moin Moin


Das die Willkür bei der Gerätezulassung nicht so weiter gehen konnte, war doch klar. Es war halt nur eine Frage der Zeit, wann die Notbremse gezogen wird.


Ich habe gestern folgende Glocken läuten gehört:

Die „Punkte“-Jackpots dürfen nur noch max. einen Gegenwert von 500 EUR haben. Bereits zugelassene Geräte sollen mit einer Übergangsfrist auf diesen neuen Standard umgerüstet werden.


Mich würde Interessieren, warum solche Änderungspläne nicht öffentlich diskutiert werden und die Aufsteller einmal mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden und womöglich auch noch die Kosten dieser Änderungen tragen müssen. wut geschockt



@Meike,

tut mir leid, dass ich nicht mit belegbaren Fakten aufwarten kann.


Danke
73 31.08.2007 09:25 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Zitat:
Original von magnum


Das die Willkür bei der Gerätezulassung nicht so weiter gehen konnte, war doch klar. Es war halt nur eine Frage der Zeit, wann die Notbremse gezogen wird.

Ich habe gestern folgende Glocken läuten gehört:

Die „Punkte“-Jackpots dürfen nur noch max. einen Gegenwert von 500 EUR haben. Bereits zugelassene Geräte sollen mit einer Übergangsfrist auf diesen neuen Standard umgerüstet werden.

Mich würde Interessieren, warum solche Änderungspläne nicht öffentlich diskutiert werden und die Aufsteller einmal mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden und womöglich auch noch die Kosten dieser Änderungen tragen müssen. wut geschockt



Was soll den diese Alibientscheidung? ?

Dann sind ja Gewinne von 1000,- € über Direkteinlauf und Risko auch noch immer möglich,
eben Gewinne von 1000,- € pro 5 sek Spiel und Einsätze bis 20,- ebenfalls.

Es geht doch eigentlich über die möglichen Gewinne und Einsätze pro Spielzeit.
Desweitern schreibt die SpVO §13 vor, dass die Obergrenze der Einsatz- und Gewunnspeicher € 25,- ist, höhere Beträge müssen sofort nacgh Aufbuchung ausgezahlt werden.
In den Zulassungsbelegen stehen aber Höchstbeträge für Gewinnspeicher bis 10.000,- .
wie geht das ?

Wer glaubt, dass selbst eingesetzte ( nicht gewonnene ) z.B. 300,- € in ein paar Minuten nicht
möglich sind hat wohl noch nie so einen Telefonanruf bei einer hallenaufsicht gehört:

"Hallo Gabi, hier ist Memmet, schmeiss mal 300,- in die Kiste, ich komme dann und spiel das ab."


Also Geldpunkte gleich Geld und gut is.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 31.08.2007 12:59.

74 31.08.2007 12:09 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Original von dieter116
...
Desweitern schreibt die SpVO §13 vor, dass die Obergrenze der Einsatz- und Gewunnspeicher € 25,- ist, höhere Beträge müssen sofort nacgh Aufbuchung ausgezahlt werden.
...


Das steht so nicht in der Spielverordnung.
75 31.08.2007 14:56 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Leider lässt sich aus dem PDF reader nix kopieren.
Aber wie würdest du die ersten beiden Sätze §13 Abs. 6 SpVO den interpretieren ?
76 31.08.2007 18:35 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:

Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 25 Euro begrenzt. Höhere Beträge werden unmittelbar nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Es ist eine Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden, mit der er vorab einstellen kann, ob aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung geleistet wird. Darüber hinaus gibt es eine nicht sperrbare Bedienvorrichtung zur Auszahlung, mit der der Spieler uneingeschränkt über die aufgebuchten Beträge, die in der Summe größer oder gleich dem Höchsteinsatz gemäß Nummer 1 sind, verfügen kann.


Es geht um die Geldannahme vom Spieler, also dass er nur maximal € 25,00 in einem Rutsch einwerfen kann.

Das Gerät darf draufbuchen soviel es will. In der Regel werden aber beim Überschreiten von € 100,00, € 50,00 automatisch ausbezahlt. Ausser bei einer Leerspielung, dann läuft die Uhr weiter bis € 950,00 oder so.
77 31.08.2007 18:51 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Gruß an Alle,

ich persönlich finde es auch äußerst bedauerlich, dass mal wieder so wenig Transparenz in Entscheidungsfindungen praktiziert wird,- Entscheidungen, die nun mal Alle hier aus dem Forum betreffen und die Aufsteller ganz besonders.

Ich erinnere nur daran, dass das letztlich entscheidende Urteil vom 30.03.2007 ist. Somit hatte man nun schon fast sechs Monate Vorlaufzeit, um eine Änderung zu planen.

Natürlich müsste mal bei bestimmten Stellen hinterfragt werden, warum es zu der Mai-Änderung gekommen ist, trotz des Urteils.



Gruß Meike
78 01.09.2007 19:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ alle

Ich habe mal den alten Beitrag von der iMA 2007 hervorgeholt !
In weniger als 14 Tagen startet die neue IMA 2008, wieder in Düsseldorf.

Wer den Beitrag noch einmal lesen möchte ??

Ich hoffe, wir können die neuen Errungenschaften der diesjährigen IMA ebenfalls adäquat aufarbeiten !

Grüße

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gmg
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