Borussenfan
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Aufenthaltstitel Geschäftsführer |
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Mir liegt eine Gewerbeanmeldung einer GmbH vor, bei der der Geschäftsführer zwar in Deutschland wohnt, aber lt. Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist.
Da es jedoch auch GmbH´s gibt, bei denen der GF im Ausland wohnt und die GmbH von dort aus leitet, denke ich, dass ich nicht umhin komme, das Gewerbe anzumelden.
Seht ihr das auch so oder ist jemandem eine andere Rechtsprechung bekannt.
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1
20.10.2016 12:03 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Aufenthaltstitel Geschäftsführer |
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Hallo,
ich würde mal Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen und diese über die Gewerbe-Anmeldung und der Tätigkeit als GF hinweisen. Es ist nicht Aufgabe des Gewerbeamtes die ausländerrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. Da die Gewerbe-Anmeldung nun einmal vorliegt, spricht nichts gegen deren Bestätigung.
Hätte sich der GF im Voraus erkundigt, dann hätte man ihm natürlich empfehlen können seinen Status und die Einschränkung erst einmal mit der Ausländerbehörde abzuklären, bevor das Gewerbe angemeldet wird.
Gruß
HBinder
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16
20.10.2016 13:57 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Wenn der AT die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, darf die GmbH den Geschäftsführer nicht beschäftigen.
Der GmbH droht ein Bußgeld bis zu 500 000 €.
Verstoß gegen § 98 Abs. 2a AufenthG.
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1
20.10.2016 20:28 |
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