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Illegales Glücksspiel: Betreiber haben Schonzeit

Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel ist schwierig, deshalb prüft der Verfassungsgerichtshof nun die Rechtmäßigkeit des Glücksspielgesetzes. Bis zur Entscheidung haben die Betreiber von illegalen Glückspiel-Lokalen nun Schonzeit.

Heuer gab es in Vorarlberg bereits 80 Razzien gegen illegale Glücksspiel-Lokale. Bilanz: 62 Automaten wurden beschlagnahmt, sieben Betriebe geschlossene, bis zu 125 weitere Lokale sollen noch aktiv sein. „Es wird immer schwieriger, gegen die Betreiber von illegalem Glücksspiel vorzugehen“, erklärt Gernot Längle, Leiter der Abteilung Inneres und Sicherheit im Landhaus. Als Ursachen dafür nennt er die firmenrechtlichen Konstruktionen der Illegalen Spielstätten und die entsprechenden österreichischen Bundesgesetze. Hinzu kommt jetzt auch noch eine Verfassungsprüfung des Glücksspielgesetzes, die den Landesverwaltungsgerichten bei entsprechenden Verfahren derzeit die Hände bindet.

Typisches Muster erkennbar
Nach Auskunft der vier Bezirkshauptmannschaften (BH) zeigt sich in Vorarlberg ein typisches Muster: Fast alle illegalen Spielstätten würden firmenrechtlich als britische Kapitalgesellschaften, als sogenannte Limited Companies (Ltd) geführt. Der Vorteil für die Spielbetreiber: Die Gesellschaft muss ihren Firmensitz nicht in Großbritannien haben, dort ist lediglich einen Registrierungs-Adresse notwendig. Sie kann jeweils in nur einem Tag gegründet, umstrukturiert, umgemeldet oder abgemeldet werden, und das nötige Gründungskapital beträgt nur ein britisches Pfund (1,15 Euro).

Firmensitz und Geschäftsführer dieser in Vorarlberg operierenden Glücksspiel-Limiteds haben laut den BH ihre Zustelladressen fast alle in osteuropäischen Ländern - beispielsweise Rumänien, Bulgarien, Slowakei, Tschechien, Slowenien. Meistens hätten sich diese Gesellschaften direkt in Vorarlberger Geschäftsräume eingemietet, in selteneren Fällen bezahlten sie den Betreibern von legalen Unternehmen Standmieten für die in Österreich illegalen Automaten, deren Software nicht selten via Internet vom Ausland aus gesteuert werde. Laut BH wird illegales Glücksspiel daher nicht nur in einschlägigen Lokalen betrieben, sondern auch in Hinterzimmern von Trafiken, Tankstellen, Imbiss-Buden und anderen Geschäftsräumen.

Behörden haben wenig Spielraum
Während sich bei Letzteren die Kontrollen noch relativ einfach gestalteten, stünden die Behörden bei den einschlägigen Lokalen oft vor großen Problemen - immerhin muss den Glücksspielbetreibern die illegale Machenschaft nachgewiesen werden, um etwas dagegen zu tun. Laut BH stehen die Behörden bei Kontrollen zunächst vor verschlossenen Türen, die Eingangsbereiche sind zumeist videoüberwacht. Gelinge der Zutritt, machten sich das Personal, nach Abschaltung der Automaten, und die Zeugen (Spieler) nicht selten durch Hintertüren oder Fenster aus dem Staub.

Wird der Nachweis erbracht, dass in einem Lokal illegales Glücksspiel stattfindet, könnten die Behörden den Betrieb nicht einfach schließen - der Firma muss laut Gesetz zuerst die Androhung der Schließung postalisch zugestellt werden. Sehr oft komme aber der entsprechende Bescheid, der zum Beispiel nach Bulgarien geschickt wird, wegen Unzustellbarkeit wieder an die BH zurück. Kann er doch zugestellt werden, könne des Lokal in vielen Fällen dennoch nicht sofort geschlossen werden: Entweder scheint bis dahin als Lokal-Betreiber eine andere Limited auf - da dieser schließlich keine Androhung auf Schließung zugestellt wurde, heißt es dann für die Behörden: zurück zum Start. Oder aber gegen den Bescheid der BH wird beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingebracht.

Seit Juli werden keine Verfahren bearbeitet
Dort werden seit Juli aber keine entsprechenden Verfahren mehr bearbeitet. Der Grund: Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist der Ansicht, dass das österreichische Glücksspielmonopol gegen EU-Recht verstoße, im Speziellen gegen die Dienstleistungsfreiheit. Der OGH hat daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag gestellt, das Glückspielgesetz zur Gänze oder zumindest in großen Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Bis zur Klärung dieser Frage, die laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth frühestens Ende Oktober erwartet wird, sind die Landesverwaltungsgerichte angehalten, keine diesbezüglichen Entscheidungen mehr zu treffen.

125 illegale Spielstätten in Vorarlberg
Was den Lokal-Betreibern aber nur in Bezug auf Strafen eine Schonzeit einräumt. Die BH können nämlich bei Gefahr im Verzug die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht zumindest für einige Zeit aufheben, die Lokale dennoch schließen und versiegeln - was sie auch tun. Laut BH sind heuer bereits sieben illegale Glücksspiel-Lokale geschlossen worden: jeweils drei in den Bezirken Bludenz und Dornbirn sowie eines in Bregenz. Zwei weitere Lokale in Bludenz sperrten aufgrund des Drucks der Anrainer freiwillig zu. Die Zahl der Stätten, an denen noch immer illegales Glücksspiel vermutet wird, geben die BH mit bis zu 125 an: 40 bis 50 im Bezirk Bregenz, 30 bis 40 in Dornbirn, bis zu 25 in Feldkirch und an die zehn in Bludenz. Insgesamt wurden heuer bereits an die 80 Kontrollen durchgeführt und gegen 26 Lokal-Besitzer Anzeigen erstattet.

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2799303/
1 27.09.2016 11:04 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
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