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Zum Ende der Seite springen Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend?
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Jeff Jeff ist männlich
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Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend?

Hallo zusammen!

folgender Sachverhalt:

Gewerbetreibender A. hatte sein Gewerbe 1994 fälschlicherweise bei uns angemeldet (Betriebsstätte war in der Nachbargemeinde). Dieser Irrtum wurde einige Monate später bemerkt und das Gewerbe wurde bei uns wieder rückwirkend zum gleichen Tag abgemeldet und bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet.

Im Jahr 2003 wurde dieses dann in der Nachbargemeinde abgemeldet mit dem Vermerk, dass das Gewerbe in unseren Meldebezirk verlegt wird (lt. Aktenlage ist aber nie eine Anmeldung bei uns erfolgt).

Heute war A. nun bei mir (mit der Gewerbeanmeldung von 1994) um sein Gewerbe abzumelden. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise? Rückwirkende Anmeldung (bei über 10 Jahren?) und anschließende Abmeldung?

Bin etwas überfragt Weißnicht

Vielen Dank im Voraus! Danke
1 29.08.2016 11:09 Jeff ist offline Beiträge von Jeff suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


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RE: Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend?

Hallo,

zur Vollständigkeit und auch späteren Nachprüfbarkeit des örtlichen Gewerberegisters würde ich eine rückwirkende Gewerbe-Anmeldung verlangen mit gleichzeitiger Gewerbe-Abmeldung. So haben auch die Stellen, die im Verteiler der Gewerbeanzeigen sind Gelegenheit zu prüfen, ob sie noch Forderungen stellen können (z.B. Finanzamt, IHK-Beitrag, etc.)

Seine Gewerbe-Anmeldung von 1994 hat keine Relevanz, weil diese falsche Anmeldung bereits durch eine Abmeldung korrigiert wurde.

Gruß
HBinder
2 29.08.2016 13:56 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Ich schließe mich HBinders Meinung an. Ich sage immer, das Gewerberegister soll die Wahrheit und Wirklichkeit darstellen, also den echten Tatbestand (Was die Wahrheit ist, ist bestimmt aber auch eine philosophische Frage).
Bei mehreren Änderungen der Gewerbeanschrift innerhalb unserer Stadt, produziere ich dann oft auch viele gelbe Zettel, um den Weg der Betriebsstätten später nachvollziehen zu können.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
3 30.08.2016 08:18 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Jeff Jeff ist männlich
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Habs schon vermutet, aber irgendwie sah es falsch aus 13 Jahre rückwirkend anzumelden . Aber wenn ihr der selben Meinung seid, bin ich beruhigt smile .

Danke für die schnelle Hilfe! Danke
4 31.08.2016 08:43 Jeff ist offline Beiträge von Jeff suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Ich stimme den Kollegen ausdrücklich auch zu. Seinem verständlichen Bauchgrummeln kann der Ordnungsamtsmitarbeiter abhelfen, in dem er wegen der massiven Verspätungen ein Bußgeld verhängt (§ 146 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) GewO).
5 31.08.2016 14:53 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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