unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Mobiler Whiskey Verkoster » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Mobiler Whiskey Verkoster
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Mobiler Whiskey Verkoster Gerst 23.08.2016 08:58
 RE: Mobiler Whiskey Verkoster HBinder 23.08.2016 14:21
 RE: Mobiler Whiskey Verkoster Gerst 23.08.2016 15:27
 Mobiler Whiskey Verkoster Stadtverwaltung Frankenthal 15.11.2017 16:12

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gerst Gerst ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 09.06.2015
Beiträge: 17
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 54.666
Nächster Level: 62.494

7.828 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Mobiler Whiskey Verkoster

Hallo zusammen,

ich würde gerne zu folgender Anfrage, die wir erhalten haben, Ihre Meinung wissen, da ich noch nicht allzu viel Erfahrung auf dem Gebiet habe.

Die Idee des künftigen Gewerbetreibenden ist, sich als "Mobiler Whisky-Verkoster" anzubieten. Leute können ihn engagieren. Er geht vor Ort und hält dort ein Whisky-Tasting ab.
Geplant ist, dass er sowohl Gläser, als auch Whisky, Wasser, Brot und was sonst noch alles gebraucht wird, mitbringt.
Zudem möchte er die Gäste informativ betreuen und sie mit Informationen über die verkosteten Whiskies unterhalten.
Die Gäste sollen stets für die Veranstaltung bezahlen, nicht pro Glas. Zudem handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft, sprich Gäste, die nach Beginn der Veranstaltung, ohne vorherige Anmeldung, der Veranstaltung beiwohnen möchten, können dies nicht tun.

Des Weiteren möchte er noch folgendes wissen:

1. Ist es möglich, während der Veranstaltung (oder danach) ganze Flaschen Whisky zu verkaufen, sollte ein Gast an einer speziellen Sorte Interesse haben?

2. Er hätte die Möglichkeit in einem Friseurgeschäft (wenn dieses geschlossen hat) die geplante Veranstaltung anzubieten, würde hier aber dafür werben.
Wird eine Konzession (Schankgenehmigung) benötigt oder nicht?

Zu 1. Wenn er es über die Gewerbeanmeldung als Tätigkeit aufführt ist der Verkauf möglich.

Zu 2. Wird er für eine Veranstaltung wie z.B. eine Geburtstagsfeier oder ein Betriebsfest gebucht, ist es möglich, nach dem es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt.
Ist er der Veranstalter und wirbt dafür, ist eine Konzession erforderlich, auch wenn nur mit vorheriger Anmeldung teil genommen werden kann aber somit ist es für jedermann zugänglich.
Eine Gestattung wäre in diesem Fall auch nicht möglich, da hier der besondere Anlass fehlt.
Es wäre somit unserer Meinung nur möglich, wenn er für eine Veranstaltung gebucht wird, sind Sie auch dieser Auffassung?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen

Viele Grüße
1 23.08.2016 08:58 Gerst ist offline E-Mail an Gerst senden Beiträge von Gerst suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 586
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.276.797
Nächster Level: 2.530.022

253.225 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Mobiler Whiskey Verkoster

Hallo,

zu 1.
Neben dem Verkauf von Whisky ist auch die Tätigkeit des Whisky-Verkostens als Gewerbe anzumelden, wenn er allein schon für sein Engagement ein Entgelt verlangt. Er sollte sich zusätzlich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erkundigen, was er hygienerechtlich zu beachten hat.

zu 2.
Zuvor sollte er mit der zuständigen Baurechtsbehörde klären, ob die bestehende Baugenehmigung genügt oder eine Nutzungsänderung notwendig ist. Zusätzlich sollte er sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erkundigen, was er hygienerechtlich zu beachten hat.

Wenn dies geklärt ist, benötigt er eine Gaststättenerlaubnis, wenn er der Veranstalter ist. Ein Gaststättengewerbe liegt u.a. dann vor, wenn der Betrieb einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Dazu gehören meines Erachtens die Personengruppen, die so eine Veranstaltung wahrnehmen. Ein Betrieb, der darauf ausgerichtet ist, Personengruppen, wenn auch in begrenzter Anzahl und nach Voranmeldung zu verkosten, betreibt auch ein Gaststättengewerbe.
Wie bereits festgestellt, fehlt für eine Gestattung der besondere Anlass.

Gruß
HBinder
16 23.08.2016 14:21 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Gerst Gerst ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 09.06.2015
Beiträge: 17
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 54.666
Nächster Level: 62.494

7.828 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Gerst


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Mobiler Whiskey Verkoster

Hallo Herr Binder,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort Danke

Sonnige Grüße
Gerstenlauer
31 23.08.2016 15:27 Gerst ist offline E-Mail an Gerst senden Beiträge von Gerst suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.062.216
Nächster Level: 10.000.000

937.784 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Mobiler Whiskey Verkoster

hallo, zusammen,
ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen..

ein Lebensmitteleinzelhändler bewirbt eine Veranstaltung an einem Sonntag. Der Besucher muss einen Betrag X bezahlen und bekommt dafür neben Essen und Trinken noch Livemusik geboten.

ich habe jetzt die Auffassung vertreten, dass er dafür zumindest eine Gestattung braucht... noch besser wäre eine Konzession, da er solche Veranstaltungen wohl des Öfteren anbietet (Whiskey-Tasting, Karnevalsmatinee etc.) und für eine Gestattung eigentlich der besondere Anlass fehlt...
diskutiert haben wir jetzt u.a. darüber, ob es den Whiskey damit auch sonntags flaschenweise verkaufen darf....meiner Meinung nach nicht, aber wie seht ihr dies?
Danke und einen baldigen schönen Feierabend!
1 15.11.2017 16:12 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Mobiler Whiskey Verkoster


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
mobiler Friseur Reisegewerbe (Titel III GewO)   04.11.2013 13:38 von Maya     08.08.2019 18:13 von cicufuto   Views: 50.515
Antworten: 15
Nebengewerbe (mobiler DJ) als Angestellter ausüben Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.09.2015 12:53 von krista     15.09.2015 14:44 von Thomas Lehmann   Views: 14.943
Antworten: 1
mobiler Imbiss - Büro - Zubereitung der Speisen woanders Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.03.2014 16:58 von Kewi     25.03.2014 13:27 von Kewi   Views: 7.224
Antworten: 4
Mobiler Food-Stand (einmalig) in Polen Reisegewerbe (Titel III GewO)   05.08.2013 12:04 von lunalovegood     16.08.2013 10:53 von Schellen   Views: 7.058
Antworten: 2
Mobiler Imbisswagen/Verkaufswagen Reisegewerbe (Titel III GewO)   18.02.2010 14:59 von BlankT     02.09.2010 08:32 von Seehas   Views: 15.418
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 315.828 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.995.819


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 94 | Gesamt: 0.195s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%