Person A (Ich) hat Januar 2011-Dez 2011 ein Gewerbe betrieben (angemeldet Januar 2011 in Hannover) und ist seit 2012 Festangestellt. Ich habe ca 10.000 damit verdient (insgesammt) als kleinunternehmer aber nie mwst ausgewiesen (hatte einen steuerberater der alles geregelt hat und hab auch immer steuern gezahlt). Seit der Festanstellung 2012 habe ich keine Umsätze mehr daraus erzielt. Jetzt ist mir eingefallen das das Gewerbe nach wie vor besteht und ich es nie abgemeldet habe ( habe auch nie irgendwas vom Gewerbeamt bekommen oder vom FA) nur dieses Jahr habe ich noch ca 230 Steuern zahlen sollen ( was ich auch getan habe) denke mal die haben mich geschätzt?! Keine Ahnung jedenfalls würde ich das gerne Montag abmelden. Erwartet mich ein Bußgeld, da ich es nicht sofort abgemeldet habe oder sollte ich einfach sagen ich hab das Gewerbe bis jetzt betrieben und wills einfach nur abmelden jetzt und damit hat sich die Sache ?! Wie sollte ich am besten vorgehen ?
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von dynamokles: 29.07.2016 16:13.
Die gewerberechtlichen Bestimmungen gehen davon aus, dass die Abmeldung zu dem Zeitpunkt zu erstatten ist, zu dem der Gewerbetreibende entschieden hat keine Leistungen mehr für Dritte zu erbringen, sprich das Gewerbe willentlich aufgegeben hat.
Wenn Sie auch nach Dez. 2011 noch bereit gewesen wären als Selbständiger zu agieren, wäre die rückwirkende Abmeldung nicht korrekt.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.