Verbraucherschützer warnen vor illegalen Lottoanbietern |
räubertochter
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Verbraucherschützer warnen vor illegalen Lottoanbietern |
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Lottoanbieter locken im Internet mit Traumgewinnen. Auf garantierte Geldauszahlung könne man sich aber nicht verlassen, sagen Experten.
Immer mehr Lottospieler geben ihre Tipps online ab – was aber riskant sein kann. Denn im Internet machen sich auf einem Schwarzmarkt sogenannte Zweitlotterien breit. Verbraucherschützer warnen: Nicht überall, wo Lotto draufsteht, ist auch Lotto drin.
Traumgewinne, Rabatte beim Einsatz: Geschickt locken Zweitlotterien auf ihre Webseiten, damit Kunden dort ihre Tipps abgeben. Die optische Aufmachung und die eingeblendeten Prüf- und Bewertungssiegel lassen beim Betrachter den Eindruck entstehen, es mit einer staatlichen Lotterie zu tun zu haben, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet. „In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie selbst gar nicht teil“, warnt Verbraucherschützerin Eva Ludwig.
Lotto im Internet nur mit behördlicher Erlaubnis
Zweitlotterien (auch schwarze Lotterien genannt) fehlt die deutsche Erlaubnis. Lotto im Internet anbieten dürfen in Deutschland nur die Lotteriegesellschaften der Bundesländer sowie eigens lizenzierte gewerbliche Vermittler. Daher könne der Verbraucher die Auszahlung eines möglichen Gewinns bei einer Zweitlotterie nicht von den deutschen Lotteriegesellschaften verlangen, so die Verbraucherzentrale. Die Auszahlung sei auch nicht durch den Deutschen Lotto-Toto-Block gesichert.
Hinzu kommt: Zweitlotterien haben ihren Sitz meist im Ausland, etwa in Gibraltar oder auf Malta. „Sollte eine Gewinnauszahlung verweigert werden, ist ein Anspruch gerichtlich kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden“, erläutert Verbraucherschützerin Ludwig.
Illegale Anbieter zahlen Gewinne nicht aus
„Die sogenannten Zweitlotterien sind ausnahmslos verboten“, sagt auch Michael Schaich vom hessischen Innenministerium, bei dem die Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel der Bundesländer angesiedelt ist. Daher sollten sich Spielinteressenten über legale Spielmöglichkeiten informieren – zumal die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel strafbar ist, wie Schaich betont.
Die staatlichen Lotteriegesellschaften sind auf die Zweitlotterien längst aufmerksam geworden. So berichtet Lotto Baden-Württemberg über „sich häufende“ Beschwerden von Spielern, die ihren Gewinn von einem in Deutschland illegalen Anbieter nicht ausgezahlt bekommen würden. „Bei einem Millionen-Jackpot ist der Glückspilz von der Zahlungsfähigkeit und bei kleineren Gewinnen von der Zahlungswilligkeit eines im Ausland sitzenden Unternehmens abhängig“, warnt die Lotteriegesellschaft.
Auf der „White List“ werden die zugelassenen Anbieter geführt
Auch Lotto Hamburg weist auf Äußerungen Betroffener im Internet hin, die den Eindruck erwecken könnten, dass eine neue Strategie der Zweitlotterien darin besteht, schon kleinere und mittlere Gewinne nicht mehr regelhaft auszuzahlen. Der Grund: „Weil sie darauf spekulieren können, dass kein betroffener Spielteilnehmer einen Gewinn von 50 Euro oder selbst 200 Euro in Gibraltar einklagen oder ein Urteil dort vollstrecken lassen würde“, vermutet Lotto Hamburg. Die Beträge, um die es geht, sind beachtlich: Auf jährlich etwa 200 Millionen Euro schätzen die staatlichen Aufsichtsbehörden die Bruttospielerträge der Zweitlotterien (Stand: 2014). Bruttospielerträge ergeben sich aus den Spieleinsätzen abzüglich der Gewinnauszahlungen.
Vor der Anmeldung bei einem Onlineanbieter sollten Spieler, die auf der sicheren Seite stehen wollen, genau prüfen, ob es sich um eine legale Offerte handelt, rät die Verbraucherzentrale. Dabei sollten sie nicht nur das Impressum sowie die Geschäftsbedingungen des Anbieters gründlich lesen, sondern zusätzlich nachschauen, ob die Firma in der „White-List“ der Glückspielaufsichtsbehörden der Länder aufgeführt ist. Auf dieser Liste stehen in Deutschland zugelassene Glückspielanbieter, getrennt nach Sparten wie Lotterien und Sportwetten, Pferdewetten oder Spielbanken. Bei diesen Anbietern gibt es einen Anspruch auf Gewinnauszahlung gegenüber Lotteriegesellschaften.
http://www.derwesten.de/leben/verbrauche...id12004195.html
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14.07.2016 08:45 |
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Solon
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Stresstest
Routinier
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RE: Verbraucherschützer warnen vor illegalen Lottoanbietern |
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Zitat: |
Original von räubertochter
Lottoanbieter locken im Internet mit Traumgewinnen. Auf garantierte Geldauszahlung könne man sich aber nicht verlassen, sagen Experten.
Immer mehr Lottospieler geben ihre Tipps online ab – was aber riskant sein kann. Denn im Internet machen sich auf einem Schwarzmarkt sogenannte Zweitlotterien breit. Verbraucherschützer warnen: Nicht überall, wo Lotto draufsteht, ist auch Lotto drin.
Traumgewinne, Rabatte beim Einsatz: Geschickt locken Zweitlotterien auf ihre Webseiten, damit Kunden dort ihre Tipps abgeben. Die optische Aufmachung und die eingeblendeten Prüf- und Bewertungssiegel lassen beim Betrachter den Eindruck entstehen, es mit einer staatlichen Lotterie zu tun zu haben, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet. „In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie selbst gar nicht teil“, warnt Verbraucherschützerin Eva Ludwig.
Lotto im Internet nur mit behördlicher Erlaubnis
Zweitlotterien (auch schwarze Lotterien genannt) fehlt die deutsche Erlaubnis. Lotto im Internet anbieten dürfen in Deutschland nur die Lotteriegesellschaften der Bundesländer sowie eigens lizenzierte gewerbliche Vermittler. Daher könne der Verbraucher die Auszahlung eines möglichen Gewinns bei einer Zweitlotterie nicht von den deutschen Lotteriegesellschaften verlangen, so die Verbraucherzentrale. Die Auszahlung sei auch nicht durch den Deutschen Lotto-Toto-Block gesichert.
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... es kann keinen legalen Vermittler oder Anbieter von Lotto geben, weil es kein legales Lottospiel in Deutschland gibt. Die kriminelle Energie mancher Lotto-Angestellten hat eine lange Tradition:
"Seinen Anzapfungsplan hatte Equit gemeinsam mit Susanne Frederiqc, 32, ausgearbeitet. Diese Susanne, Frau eines Bims-Fahrers und ehemaligen französischen Besatzungssoldaten, war gleichfalls - für einen Monatslohn von 568 Mark - bei der "Sport-Toto-GmbH" tätig. Die Angestellte Frederiqc schien für das Vorhaben prädestiniert: Sie stand in der Lotto-Zentrale nicht nur an einer entscheidenden Stelle, sondern erfreute sich auch der persönlichen Gunst des Lotto-Direktors Weinand. [...]
Wenig später lag der Schein bei den Gewinnen über 500 Mark: Georg Zentner aus Koblenz hatte mit den von Lotto-Helfer Equit angebrachten fünf richtigen Kreuzen 24 491 Mark gewonnen. Jetzt mußte Equit nur noch die Gegenkontrolle am Dienstag der folgenden Woche abwarten. [...]
Als kurz darauf der Koblenzer Toto- und Lotto-Direktor Robert Weinand im Fernsehen damit prahlte, wie perfekt die Sicherungsmaßnahmen gegen Lotto-Betrüger seien, konnte es sich Manfred Equit nicht mehr verkneifen, fortan auf die zu seiner persönlichen Verwendung freigebliebenen Zahlenfelder lauter richtige Kreuze zu setzen. Am 30. Juni gewann der Handelsvertreter Josef Hartel aus Trier darauf - durch Rühles Vermittlung - 164 000 Mark. Von seinem Anteil kaufte Hartel sich einen NSU-Fiat.
Später chauffierte Jakob Rühle seine Wetter durch die Lande bis zu Annahmestellen, die auf den Trick mit dem nicht ausgefüllten 14. Zahlenfeld hereinfielen. Für den Fall, daß der Fehler irgendwo bemerkt wurde und die "versehentlich vergessenen" sechs Kreuze nachgetragen werden mußten, hatte Manfred Equit vorsorglich Ersatzscheine mitgeliefert.
Am 21. Juli gewann der von Rühle vermittelte Handelsvertreter Hans Engels aus Frankfurt am Main 243 000 Mark. Wenig später setzte Vermittler Peter Keuser einen angeheirateten Neffen als Wetter ein, den Kfz-Meister Wilhelm Mauss aus Köln. Gewinn: 305 000 Mark. Wilhelm Mauss fuhr fortan einen Mercedes 220.
Im September ging es dann Schlag auf Schlag:
- 1. September: 495 000 Mark für eine Angestellte beim Landeskonservator in Mainz, Marianne Oska (Vermittler Keuser).
- 8. September: 500 000 Mark für den Transportunternehmer Josef Elingshausen aus Mülheim bei Koblenz, der sich für seinen Anteil unter anderem einen Simca-Vedette zulegte (Vermittler Rühle).
- 15. September: 500 000 Mark für den Fuhrunternehmer Kurt Pinhammer aus Altwied, fortan Besitzer eines Merecdes 190 SL (Vermittler Rühle). [...]"
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41760507.html
Stresstest - "Großraum Krefeld"
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
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2
14.07.2016 14:04 |
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Solon
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sunrise
Routinier
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Hey, da kann ich mich noch daran erinnern, das war doch in den späten 50er Jahren oder?
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3
15.07.2016 00:17 |
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brona
Grünschnabel
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RE: Verbraucherschützer warnen vor illegalen Lottoanbietern |
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Zitat: |
Original von räubertochter
Lottoanbieter locken im Internet mit Traumgewinnen. Auf garantierte Geldauszahlung könne man sich aber nicht verlassen, sagen Experten.
Immer mehr Lottospieler geben ihre Tipps online ab – was aber riskant sein kann. Denn im Internet machen sich auf einem Schwarzmarkt sogenannte Zweitlotterien breit. Verbraucherschützer warnen: Nicht überall, wo Lotto draufsteht, ist auch Lotto drin.
Traumgewinne, Rabatte beim Einsatz: Geschickt locken Zweitlotterien auf ihre Webseiten, damit Kunden dort ihre Tipps abgeben. Die optische Aufmachung und die eingeblendeten Prüf- und Bewertungssiegel lassen beim Betrachter den Eindruck entstehen, es mit einer staatlichen Lotterie zu tun zu haben, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet. „In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie selbst gar nicht teil“, warnt Verbraucherschützerin Eva Ludwig.
Lotto im Internet nur mit behördlicher Erlaubnis
Zweitlotterien (auch schwarze Lotterien genannt) fehlt die deutsche Erlaubnis. Lotto im Internet anbieten dürfen in Deutschland nur die Lotteriegesellschaften der Bundesländer sowie eigens lizenzierte gewerbliche Vermittler. Daher könne der Verbraucher die Auszahlung eines möglichen Gewinns bei einer Zweitlotterie nicht von den deutschen Lotteriegesellschaften verlangen, so die Verbraucherzentrale. Die Auszahlung sei auch nicht durch den Deutschen Lotto-Toto-Block gesichert.
Hinzu kommt: Zweitlotterien haben ihren Sitz meist im Ausland, etwa in Gibraltar oder auf Malta. „Sollte eine Gewinnauszahlung verweigert werden, ist ein Anspruch gerichtlich kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden“, erläutert Verbraucherschützerin Ludwig.
Illegale Anbieter zahlen Gewinne nicht aus
„Die sogenannten Zweitlotterien sind ausnahmslos verboten“, sagt auch Michael Schaich vom hessischen Innenministerium, bei dem die Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel der Bundesländer angesiedelt ist. Daher sollten sich Spielinteressenten über legale Spielmöglichkeiten informieren – zumal die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel strafbar ist, wie Schaich betont.
Die staatlichen Lotteriegesellschaften sind auf die Zweitlotterien längst aufmerksam geworden. So berichtet Lotto Baden-Württemberg über „sich häufende“ Beschwerden von Spielern, die ihren Gewinn von einem in Deutschland illegalen Anbieter nicht ausgezahlt bekommen würden. „Bei einem Millionen-Jackpot ist der Glückspilz von der Zahlungsfähigkeit und bei kleineren Gewinnen von der Zahlungswilligkeit eines im Ausland sitzenden Unternehmens abhängig“, warnt die Lotteriegesellschaft.
Auf der „White List“ werden die zugelassenen Anbieter geführt
Auch Lotto Hamburg weist auf Äußerungen Betroffener im Internet hin, die den Eindruck erwecken könnten, dass eine neue Strategie der Zweitlotterien darin besteht, schon kleinere und mittlere Gewinne nicht mehr regelhaft auszuzahlen. Der Grund: „Weil sie darauf spekulieren können, dass kein betroffener Spielteilnehmer einen Gewinn von 50 Euro oder selbst 200 Euro in Gibraltar einklagen oder ein Urteil dort vollstrecken lassen würde“, vermutet Lotto Hamburg. Die Beträge, um die es geht, sind beachtlich: Auf jährlich etwa 200 Millionen Euro schätzen die staatlichen Aufsichtsbehörden die Bruttospielerträge der Zweitlotterien (Stand: 2014). Bruttospielerträge ergeben sich aus den Spieleinsätzen abzüglich der Gewinnauszahlungen.
Vor der Anmeldung bei einem Onlineanbieter sollten Spieler, die auf der sicheren Seite stehen wollen, genau prüfen, ob es sich um eine legale Offerte handelt, rät die Verbraucherzentrale. Dabei sollten sie nicht nur das Impressum sowie die Geschäftsbedingungen des Anbieters gründlich lesen, sondern zusätzlich nachschauen, ob die Firma in der „White-List“ der Glückspielaufsichtsbehörden der Länder aufgeführt ist. Auf dieser Liste stehen in Deutschland zugelassene Glückspielanbieter, getrennt nach Sparten wie Lotterien und Sportwetten, Pferdewetten oder Spielbanken. Bei diesen Anbietern gibt es einen Anspruch auf Gewinnauszahlung gegenüber Lotteriegesellschaften.
http://www.derwesten.de/leben/verbrauche...id12004195.html |
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ich meine, dass ist doch klar. Im Internet gibt es eben in jeder Branche unseriöse Anbieter.
__________________ Wer nichts wird, wird Wirt.
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4
21.02.2017 20:14 |
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