Das vielleicht letzte Mosaiksteinchen (Frage zu den BGs) |
Jannes
Routinier
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Das vielleicht letzte Mosaiksteinchen (Frage zu den BGs) |
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Liebe Freunde aus der Exekutive,
mit einer Elternzeitunterbrechung von fünf Monaten bin ich seit dem 01.01.2011 auf dem Gewerbeamt tätig. So langsam glaube ich, alle Zusammenhänge im Großen und Ganzen verstanden zu haben und ich plaudere auch intensiv mit "meinen" Gewerbetreibenden.
Dabei fragen Neulinge oft ängstlich nach, was die Gewerbeanmeldung denn für Folgen auslöst und ob irgendwo noch verdeckte Kosten auf sie zukommen.
Ich erkläre dann so manches und erwähne dabei, dass ich natürlich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt bin und dass Deutschland ganz schön kompliziert ist und dass man mit diesem und jenem rechnen muss.
Aber, was ich bisher selbst noch nicht verstanden habe, sind die Berufsgenossenschaften. Wann ist man in einer solchen drin? Und vor allem dachte ich, der gute Bismarck hätte die Unfallversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer eingeführt und nicht für die selbständigen Arbeitgeber.
Einmal hatte einer bei mir "Fahrradreparatur" angemeldet. Er hatte nie Aufträge hat aber jeden Monat 20 € an die BG gezahlt. Erscheint mir ja eigentlich nicht so gefährlich und vor allem, ohne Aufträge, hatte er natürlich auch keine Angestellten.
Also, wer muss in die BG? Der kleine ebay-Händler? Die polnische Pflegekraft?
Das überwachungspflichtige Gewerbe? Der Arbeitnehmerüberlasser? Der Hausmeisterservice? Der Garten- und Landschaftsbauer?
Gibt es da eine Übersicht oder eine Liste?
Helft mir, das letzte Mosaiksteinchen einzufügen.
Danke!
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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1
01.03.2016 16:49 |
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Solon
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HWK-CB
Eroberer
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In der Regel sind die Berufsgenossenschaften nur für die Arbeitnehmer da.
Es gibt jedoch auch Berufsgenossenschaften, die auch den selbständigen Inhaber pflichtversichern. Dies ist z. B. bei der Textil-BG so. Jedes kleine "Ich-mach-doch-nur-nach-Feierabend-Strickliesl" wird dort pflichtversichert.
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2
02.03.2016 08:59 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
hier gibt es Informationen zum Thema.
Zitat:
„Einige wenige Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern sind kraft Gesetzes, also ohne Antragstellung, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu gehören unter anderem Personen, die selbstständig im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, zum Beispiel Hebammen, Physiotherapeuten und Logopäden. Auch Hausgewerbetreibende oder Selbstständige in der Landwirtschaft sind kraft Gesetzes versichert.
Darüber hinaus sehen verschiedene Unfallversicherungsträger mit ihrer Satzung eine Versicherung für bestimmte Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern vor.
Fragen Sie den für Ihren Gewerbezweig zuständigen Unfallversicherungsträger, zu welcher Gruppe Sie gehören. Dort erhalten Sie auch konkrete Informationen über Leistungen und Beiträge.“
Allerdings würde ich davon absehen, Existenzgründer diesbezüglich zu beraten. Das fällt nicht in den Aufgabenbereich der Gewerbebehörden.
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3
02.03.2016 09:28 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
sehe ich genauso wie du Thomas. Das gehört nicht zu unseren Aufgaben und von daher nur Grundinformationen rausgeben, dass die Gewerbeanzeige 13-fach geschrieben und an andere Behörden, Institutionen vertelt wird. Wer sich selbständig macht, muss sich auch selbständig vorher über alle Pflichten und Rechte bei den zuständigen Stellen informieren, wer welche Kosten in Petto haben könnte. Im Zeitalter des Internets kann man die Ansprechpartner auch gut ermitteln. Wenn wir die auskünfte geben würden, beträten wir sehr dünnes eis, wenn die Information nicht genau stimmt und dann daraus Etwas resultieren sollte.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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4
10.03.2016 10:07 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
ich beschränke mich bei weitergehenden Beratungen gerne auf die Weitergabe einer Homepage der IHK'en und Handwerkskammern im Land, die eine sehr schöne Broschüre herausgegeben haben. Alles andere versuche ich mir zu verkneifen - aus den vorgenannten Gründen. Wer Interesse hat, kann sich aber mal diese Homepage ansehen und vielleicht weiterempfehlen:
Starterzentrum
In der Broschüre "Wie mache ich mich selbständig" wird doch einiges angesprochen, was den Existenzgründer interessieren dürfte.
P. S. Schön dass das Forum wieder geht. Hab es schon vermisst.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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5
10.03.2016 11:46 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Wer sich selbstständig machen will, der sollte wissen, was er/sie vorhat. Wer dann am Tag der "Eröffnung", sprich mit der Gewerbeanzeige, fragt, wie sich dieses oder jenes verhält, den schaue ich immer an, als würde er chinesisch reden und verweise dann auf die Beratungen der Kammern, insbesondere auf die Existenzgründerseminare, auch manchmal an die Krankenkasse und die Steuerberater. Aber das wars auch schon an Beratung. Dafür bin ich nicht zuständig und kann nur auf die zuständigen Stellen verweisen
VG J. Simon
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6
11.03.2016 07:31 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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das vielleicht letzte Mosaiksteinschen |
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hallo zusammen...
wenn mir jemand solche Fragen stellt, verweise ich auch immer an die zuständigen Behörden und wenn die Personen mir dann "dumm kommen" verweise ich auch schon einmal darauf, dass ich a) keine Berufsberatung bin b) wenn ich all das wüsste ein viel größeres Gehirn haben müsste und viel mehr Geld verdienen müsste...
schönes Wochenende
(bei uns leider mit Dienst, da Landtagswahlen sind...)
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7
11.03.2016 11:29 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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8
11.03.2016 11:39 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
Schön nicht, wie wir alle sowas von einer Meinung sind
Darauf ein wunderschönes WE allen, die es genießen dürfen und nicht bei Wahlen helfen müssen.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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9
11.03.2016 11:43 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Danke! Die Wahlen sind bei uns ja schon rum.
VG J. Simon
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10
11.03.2016 12:13 |
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