AOK als Gewerbebetrieb? |
stadtmädl
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Hallo liebe Forum-Leser!
Bei uns wurde durch die IHK eine Gewerbeanmeldung der AOK übersandt. In dieser wurde die Vermittlung von Versicherungen angemeldet. (Gewerbetreibender wäre der Vorstand) Unterschrieben ist sie allerdings von einem Mitarbeiter der IHK. Den Gewerbeschein hat dieser der AOK bereits übersandt.
Wird die AOK tatsächlich als Gewerbebetrieb tätig ?
Oder vermittelt diese nicht vielmehr Kundenkontakte an bestehende Versicherungsgesellschaften?
Da diese Meldung offensichtlich in ganz Oberfranken durch die IHK durchgeführt wurde, würde mich interessieren, ob es jemanden im Forum gibt, der diese Meldung bekommen und möglicherweise verarbeitet hat. Nach unserer Auffassung ist die Meldung falsch - aber wie soll eine Korrektur bzw. Zurückweisung erfolgen, wenn die IHK die Bestätigung bereits verschickt hat?
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1
24.02.2016 17:10 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
das kann schon stimmen, wenn die Voraussetzungen aus diesem Thread hier vorliegen:
In diesem Falle wäre selbstverständlich eine Gewerbeanzeige erforderlich und richtig - und zwar wohl für jede AOK-Niederlassung im Kammerbezirk.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
25.02.2016 07:45 |
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Solon
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BernshausenL
Tripel-As
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ich frage mich allerdings, seit wann die IHK irgendwelche Empfangsbestätigungen unterschreiben und versenden darf?!
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3
25.02.2016 07:52 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
bei uns in Rheinland-Pfalz ist es mindestens seit fünf Jahren in der Zuständigkeitsverordnung so geregelt. In anderen Bundesländern ist das wohl auch so.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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4
25.02.2016 08:18 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Also teilen sich die IHK und das Gewerbeamt die Erteilung der Empfangsbestätigungen ?!?!
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5
25.02.2016 08:32 |
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HWK-CB
Eroberer
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Ja. In manchen Bundesländern sind die Kammern (auch die Handwerkskammern) für Gewerbeanmeldungen mit zuständig.
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6
25.02.2016 13:15 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Aaaahh. Wieder was dazugelernt
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7
25.02.2016 13:48 |
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