Behindertenwerkstatt |
Jannes
Routinier
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.853
Nächster Level: 1.757.916
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Liebe Freunde aus der Exekutive,
vor allem aus statistischen Gründen ist von höheren Ebenen gewünscht, dass eine Behindertenwerkstatt sich gewerblich anmeldet.
Was genau sind die Fakten hierzu?
1. Die Einrichtung befindet sich in einer besonders geförderten Zone (Zweckverbandsgebiet) und dort werden oft Arbeitsplatzstatistiken abgefragt. Ich kann dies verstehen. Natürlich, beginnt dort ein Arzt oder Architekt seine Tätigkeit, ist er bei mir trotzdem nicht im Register.
2. Die Werkstatt hilft mit ihrem Personal (also den Betreuten) einer naheliegenden Firma bei ihren gewerblichen Aktivitäten (Einpacken von Gütern).
3. Die Stiftung hat als Tochter eine gGmbH. Diese würde formal anmelden, was sie mit anderen Aktivitäten auch schon gemacht hat. Die gGmbH wird sich dagegen auch nicht wehren. Eigentlich würde von ihr sogar oft ein Gewerbeschein verlangt, ein solcher wäre also recht praktisch.
Mal abgesehen davon, dass diejenigen bereit sind anzumelden, wie ist die gesetzliche Lage? Könnte ich die gGmbH notfalls auch zwingen?
Viele Grüße aus Zweibrücken, der Stadt der Rosen und der Rosse!
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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27.01.2016 15:56 |
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