Imbissbude und Geldspieler |
feuerpapa
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Imbissbude und Geldspieler |
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Ein herzliches Hallo,
ein Imbissbudenbetreiber hat bei einem Automatenaufsteller um die Aufstellung eines GSG in seiner Imbissbude nachgesucht.
Ich hab da jetzt so das Problem mit der Geeignetheitsbestätigung. Mir scheint es, dass der Antrag schon wegen dem "Raum" abgeleht werden muss.
Es handelt sich meiner ansicht nach nur um einen Wetterschutz der den Imbiss vorne umschließt.
Was haltet ihr von der Sache oder gibt´s hier schon eine Abhandlung deswegen, mit der Suche hab ich leider nix gefunden.
Gruß
Grünschnabel
Gerhard Dippel
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1
19.12.2006 11:36 |
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Solon
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Imbissbude und Geldspieler |
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Zitat: |
Original von Wittgensteiner
M.E. ist wichtig, dass der Raum in dem das GSG steht als Gastraum nach § 2 GastG konzessioniert worden ist. |
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mmh
... und was ist mit Schank-, Speise- und Imbisswirtschaften, die mangels Alkoholausschank keiner Konzession bedürfen???
M. E. ist § 1 SpielV entscheidend, ob die Geeignetheitsbestätigung erteilt werden kann, aber nicht die mögliche Konzession nach dem GastG.
Zum Thema Geeignetheitsbestätigung gab's im Forum z. B. hier einen interessanten Thread:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
21.12.2006 00:38 |
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Hubert Steinmetz
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moin zusammen
was man auch berücksichtigen kann, ist das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Gästetoiletten.
Da das Spielen an einem Geldspielgerät zum längeren Verweilen verführen kann -wer drückt schon gerne eine Serie weg, nur weil er mal ... muss- lehnen wir eine Geeignetheitsbestätigung in der Regel für Betriebe ohne Gäste-WC ab.
Allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und Silvester schön solide *g*.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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4
21.12.2006 15:16 |
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dieter.muenchrath
Mitglied
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RE: Imbissbude und Geldspieler |
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Hallöle aus NRW,
hier spielt wohl, wie bei vielem das landesrecht rein. In NRW dürfte es wohl recht unproblematisch sein. Ob mit (Akloholausschank) oder ohne Konzession, wenn die Räumlichkeiten als solche geeignet sind, was bei umschlossenen der Fall ist, würde es bei mir erteilt. NRW hat aber auch erheblich gelockerte Anforderungen zu Geeignetheit der Räumlichkeiten nach Baurecht.
Grüßli
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5
01.02.2007 11:32 |
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