Steffko007
Jungspund
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Huhu,
gerade wollte jemand bei mir die Tätigkeit "Geldtransfer über Moneygram" anmelden.
Habe den Gewerbetreibenden jetzt erst mal weggeschickt bis ich eine Lösung habe.
Hattet ihr schon mal so einen Fall und wenn ja bedarf es einer Erlaubnis oder kann das "jeder" anmelden?
Kunden können Geld einbezahlen und der Gewerbetreibende schickt es weiter in verschiedene Länder dort können die Empfänger es in einer Moneygram Filiale abholen.
Danke Stefanie Körner
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03.12.2015 10:03 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Verweisen Sie ihn an die BaFin.
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03.12.2015 10:27 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Genau, Zahlungsverkehrdienstleistungen.
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03.12.2015 11:14 |
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schinkeroni
Grünschnabel
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1
05.12.2015 23:55 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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07.12.2015 14:04 |
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C. Schröder
König
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Hallo,
bei uns ist heute auch jemand mit der Frage gekommen, dass er ein Gewerbe "Geldtransfer" anmelden möchte. Gehört das zu den Finanzdienstleistungen nach § 34 f GewO?
Ich würde ihn gerne erst mal an die IHK verweisen.
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06.01.2021 09:32 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Moinsen,
klingt für mich sogar nach einer klassischen Bankdienstleistung also eher sogar Kreditwesengesetz und damit BAFin.
Grüße
CS
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06.01.2021 09:35 |
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Hochi89
Foren As
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Guten Tag,
ich hatte hier letztens eine vergleichbare Gewerbeanzeige ("Internationaler Geldtransfer RIA"). Habe mich daraufhin auch an die BaFin gewandt, die mich dann an die Bundesbank verwiesen haben. Von dort bekam ich dann folgende Antwort:
"Nach Ihrer Angabe könnte es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit um das Finanztransfergeschäft i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG handeln, für das eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG erforderlich ist, die vor der Geschäftsaufnahme erteilt sein muss."
Ich hab den Herrn dann an die Bundesbank verwiesen
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06.01.2021 15:52 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Bei so einem Anliegen würde ich wahrscheinlich auch mit der Stelle reden, die für Geldwäsche zuständig ist.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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12.01.2021 09:42 |
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