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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen 3 Bewertungen - Durchschnitt: 6,33
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LKKS LKKS ist männlich
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Solange Zeit mit Abwarten sollte man nicht verplempern.

Schaut Euch die Fristen in der BewachVwV an, da heißt es asap tätig werden.
21 14.04.2016 11:02 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo,

ich sage dazu nur eins: Ich habe dafür momentan weder Zeit noch Personal. Und da wir uns ja auch über Nacht um § 34 i GewO kümmern müssen, sind Prioritäten zu setzen.

Die Dienststellenleitung wurde bereits vor Monaten auf die Situation hingewiesen, aber aufgrund der Asylantenproblematik wurde alles dahin beordert, was zu bekommen war und anderes hat(te) keine Priorität.
Und da sehe ich nicht ein, das in aller Windeseile auszubaden.

Eins nach dem anderen.

VG J. Simon
22 14.04.2016 11:52 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Moin Moin aus Thüringen,

am Freitag, den 13. Mai 2016 stehen die Ausschussempfehlungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
als BR-Drs. 164/1/16 sowie die zugehörigen Plenaranträge von NRW > BR-Drs. 164/2/16 und von Hamburg > BR-Drs. 164/3/16 auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung zur Beratung an.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
23 12.05.2016 05:14 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von René Land


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RE: Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Hallo in die Runde,

der Bundesrat in in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wie folgt Stellung genommen.



Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
24 13.05.2016 17:09 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Änderung der BewachV

Moin Moin aus Thüringen,

während das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften noch auf seine 2. und 3. Beratung im Bundestag wartet, ist dem Bundesrat nun der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung als BR-Drs. 449/16 vom 18. August 2016 > vorgelegt wurden.

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25 24.08.2016 13:49 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hallo,

ich habe mir die Änderung der BewachV zu Gemüte geführt und jetzt (mglw.) begriffen, warum die 2. und 3. Lesung der Drucksache 18/8558 noch auf Halde liegt.

Als Anlage 3 und Anlage 4 zur BT Drucksache 18/8558 gab es eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenstellungnahme der Bunderegierung.

Danach gab es die neue BR Drucksache 449/16, welche beinahe 1zu1 die Wünsche des BR umsetzt.
26 20.09.2016 10:25 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Hallo,

ich habe mir die Änderung der BewachV zu Gemüte geführt und jetzt (mglw.) begriffen, warum die 2. und 3. Lesung der Drucksache 18/8558 noch auf Halde liegt.

Als Anlage 3 und Anlage 4 zur BT Drucksache 18/8558 gab es eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenstellungnahme der Bunderegierung.

Danach gab es die neue BR Drucksache 449/16, welche beinahe 1zu1 die Wünsche des BR umsetzt.


Moin Moin aus Thüringen,

nein, der Gesetzentwurf BT-Drs. 18/8558 liegt nicht auf „Halde“, sondern wird morgen im BT-Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit Änderungsanträgen behandelt, steht dann mit der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses unter TOP 18 am 22.09.2016 zur 2. und 3. Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages und wird dann frühestens am 14. Oktober 2016 den Bundesrat passieren.

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27 20.09.2016 19:49 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Danke. Dann wollen wir hoffen, dasss bis dahin auch die BR-Drucksache 449/ 16 erledigt ist.

Wann ungefähr rechnet man mit der Verkündung?

Noch dieses Jahr?
28 20.09.2016 19:55 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ wird heute mit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses BT-Drs. 18/9707 vom 21.09.2016 im Bundestag behandelt, voraussichtlich am 14. Oktober 2016 gemeinsam mit der Änderung der BewachV im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen und dann voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2016 im BGBl. verkündet und soll in Teilen bereits zum 1. Dezember 2016 in Kraft treten.

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29 22.09.2016 08:49 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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So wie es aussieht hat der Wirtschaftsausschuss einige Änderungsvorschläge, die der BR in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht hat, berücksichtigt. Für uns bedeutet das, dass der Katalog der Regelunzuverlässigkeitsannahmen noch etwas detaillierter ausgestaltet wird. An dem Punkt sicherlich hilfreich.
30 22.09.2016 11:59 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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So wie es aussieht hat die Lobby den Ausschuß wieder mal belabert und die angedachten Verschärfungen erheblich verwässert. wut
31 23.09.2016 10:49 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
So wie es aussieht hat die Lobby den Ausschuß wieder mal belabert und die angedachten Verschärfungen erheblich verwässert. wut


Welche Punkte wurden denn genau "verwässert"? Mir schwant nämlich böses...
32 30.09.2016 09:03 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
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Beispielsweise wurde mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung die Regelüberprüfung von 3 auf 5 Jahre ausgedehnt.

Obwohl eigentlich die Anpassung und Angleichung an das Waffenrecht beabsichtigt war , was für mich auch Sinn gemacht hätte.

Weiter wurde die Bagatellgrenze für Verurteilungen von 60 auf 90 Tagessätze (mit der Begründung das Waffenrecht macht das auch) angehoben.

Mit der Bagatellgrenze kann ich leben, die mögliche Ausdehnung des Prüfungszeitraums macht keinerlei Sinn.

Denn Straftaten dürfen max. 5 Jahre berücksichtigt werden. Welchen Sinn macht dann noch die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung, wenn ich zwar entdecke, dass ein Erlaubnisinhaber sich strafbar gemacht hat, aber ich diese Tat erst entdeckt habe als bereits der Verwertungszeitraum fast abgelaufen war?
33 30.09.2016 09:20 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Beispielsweise wurde mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung die Regelüberprüfung von 3 auf 5 Jahre ausgedehnt.

Obwohl eigentlich die Anpassung und Angleichung an das Waffenrecht beabsichtigt war , was für mich auch Sinn gemacht hätte.


Weiter wurde die Bagatellgrenze für Verurteilungen von 60 auf 90 Tagessätze (mit der Begründung das Waffenrecht macht das auch) angehoben.


Mit der Bagatellgrenze kann ich leben, die mögliche Ausdehnung des Prüfungszeitraums macht keinerlei Sinn.

Denn Straftaten dürfen max. 5 Jahre berücksichtigt werden. Welchen Sinn macht dann noch die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung, wenn ich zwar entdecke, dass ein Erlaubnisinhaber sich strafbar gemacht hat, aber ich diese Tat erst entdeckt habe als bereits der Verwertungszeitraum fast abgelaufen war?


Ist schon lustig (wenn auch eigentlich sehr traurig): beim einen Punkt möchte man es nicht ans Waffenrecht angleichen, beim Anderen begündet man sogar damit.

Mit den 90 Tagessätzen kann ich auch leben, das ist etwas humaner. Von 3 auf 5 Jahre ist aber lächerlich. Den Mist hatten sie doch schon jahrelang im Waffenrecht. wut

Steht das so jetzt schon fest oder kann daran immer noch gerüttelt werden? Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von F.Lichtenstern: 30.09.2016 09:33.

34 30.09.2016 09:23 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
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Zitat:
Original von F.Lichtenstern
Steht das so jetzt schon fest oder kann daran immer noch gerüttelt werden? Kopfkratz


BT hat beschlossen. Das Gesetz ist angeblich nicht zustimmungsbedürftig, so dass der BR eigentlich nichts mehr ändern kann.

Aber noch etwas anderes: Der Wirtschaftsausschuss des BT hat die Liste der Tatsachen, die zu einer Regelunzuverlässigkeitsvermutung führen m.E. ausgedehnt - siehe BT-Drucksache 18/9707. An der Stelle kann man also von einer Verschärfung ggü. dem Entwurf sprechen.
35 30.09.2016 09:53 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Ich vergaß eine Kleinigkeit:

Wer kürzere Zeiträume anwenden will, hat ein Hintertürchen bekommen. Denn die Regelüberprüfung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.

Wir werden uns die 3 Jahre nicht nehmen lassen, und dies halt in jedem Einzelfall besonders begründen.
36 30.09.2016 14:58 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Ich vergaß eine Kleinigkeit:

Wer kürzere Zeiträume anwenden will, hat ein Hintertürchen bekommen. Denn die Regelüberprüfung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.

Wir werden uns die 3 Jahre nicht nehmen lassen, und dies halt in jedem Einzelfall besonders begründen.


Moin Das klingt doch schon mal besser.
37 04.10.2016 08:14 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
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Programm für Überwachung

Hallo, wie werden bei Euch die Bewachungsmitarbeiter erfasst?
Wir haben bislang nur eine Exeltabelle (inzw. ewig lang), damit lässt sich dann aber keine Widervorlage für die Überprüfung setzen.

Gibt es schon ein Programm, dass sinnvoll in der Anwendung ist und mit dem man dann auch gleich idealerweise die Abfragen (GZR/FZ,...) machen kann?

Fürs Waffenrecht gibt es bereits so ein Programm, wäre schön, wenn Ihr Eure Erfahrungen mitteilen könntet, da wir knapp 30 Bewachungsunternehmen haben mit teilweise viel Personal.

Danke schon mal vorab für Rückmeldungen.
38 06.10.2016 16:03 elli ist offline E-Mail an elli senden Beiträge von elli suchen
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Moin und Hallo,

wir verwenden bei uns von der Fa. Ekom 21 das Programm Migewa; für Makler 34 c; Makler 34 i und Bewacher 34 a GewO.

Noch einen schönen SchlaDo
Grüße aus dem Main-Taunus-Kreis
39 06.10.2016 16:18 Blackhunter ist offline E-Mail an Blackhunter senden Homepage von Blackhunter Beiträge von Blackhunter suchen
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PC Klaus bietet ein ebensolches Programm an und ist in der Anschaffung wie auch den Folgekosten nur halb so teuer wie ekom 21.

Der Riesenvorteil des Preises wird getoppt durch eine Migration aller früheren Datenbanken.

Das Programm unterstützt aumiau vom BfJ und ermöglicht damit zügige BZR/ GZR Abfragen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 06.10.2016 16:31.

40 06.10.2016 16:28 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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