Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen |
LKKS
Kaiser
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Solange Zeit mit Abwarten sollte man nicht verplempern.
Schaut Euch die Fristen in der BewachVwV an, da heißt es asap tätig werden.
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14.04.2016 11:02 |
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Solon
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J. Simon
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Hallo,
ich sage dazu nur eins: Ich habe dafür momentan weder Zeit noch Personal. Und da wir uns ja auch über Nacht um § 34 i GewO kümmern müssen, sind Prioritäten zu setzen.
Die Dienststellenleitung wurde bereits vor Monaten auf die Situation hingewiesen, aber aufgrund der Asylantenproblematik wurde alles dahin beordert, was zu bekommen war und anderes hat(te) keine Priorität.
Und da sehe ich nicht ein, das in aller Windeseile auszubaden.
Eins nach dem anderen.
VG J. Simon
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22
14.04.2016 11:52 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften |
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aus Thüringen,
am Freitag, den 13. Mai 2016 stehen die Ausschussempfehlungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
als BR-Drs. 164/1/16
sowie die zugehörigen Plenaranträge von NRW > BR-Drs. 164/2/16 und von Hamburg > BR-Drs. 164/3/16 auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung zur Beratung an.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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12.05.2016 05:14 |
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René Land
Administrator
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Themenstarter
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RE: Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften |
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Hallo in die Runde,
der Bundesrat in in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wie folgt Stellung genommen.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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24
13.05.2016 17:09 |
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
während das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften noch auf seine 2. und 3. Beratung im Bundestag wartet, ist dem Bundesrat nun der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung als BR-Drs. 449/16 vom 18. August 2016 >
vorgelegt wurden.
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25
24.08.2016 13:49 |
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LKKS
Kaiser
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Hallo,
ich habe mir die Änderung der BewachV zu Gemüte geführt und jetzt (mglw.) begriffen, warum die 2. und 3. Lesung der Drucksache 18/8558 noch auf Halde liegt.
Als Anlage 3 und Anlage 4 zur BT Drucksache 18/8558 gab es eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenstellungnahme der Bunderegierung.
Danach gab es die neue BR Drucksache 449/16, welche beinahe 1zu1 die Wünsche des BR umsetzt.
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20.09.2016 10:25 |
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Puz_zle
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Zitat: |
Original von LKKS
Hallo,
ich habe mir die Änderung der BewachV zu Gemüte geführt und jetzt (mglw.) begriffen, warum die 2. und 3. Lesung der Drucksache 18/8558 noch auf Halde liegt.
Als Anlage 3 und Anlage 4 zur BT Drucksache 18/8558 gab es eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenstellungnahme der Bunderegierung.
Danach gab es die neue BR Drucksache 449/16, welche beinahe 1zu1 die Wünsche des BR umsetzt. |
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aus Thüringen,
nein, der Gesetzentwurf BT-Drs. 18/8558 liegt nicht auf „Halde“, sondern wird morgen im BT-Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit Änderungsanträgen behandelt, steht dann mit der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses unter TOP 18 am 22.09.2016 zur 2. und 3. Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages und wird dann frühestens am 14. Oktober 2016 den Bundesrat passieren.
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27
20.09.2016 19:49 |
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LKKS
Kaiser
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Danke. Dann wollen wir hoffen, dasss bis dahin auch die BR-Drucksache 449/ 16 erledigt ist.
Wann ungefähr rechnet man mit der Verkündung?
Noch dieses Jahr?
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28
20.09.2016 19:55 |
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ wird heute mit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses BT-Drs. 18/9707 vom 21.09.2016
im Bundestag behandelt, voraussichtlich am 14. Oktober 2016 gemeinsam mit der Änderung der BewachV im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen und dann voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2016 im BGBl. verkündet und soll in Teilen bereits zum 1. Dezember 2016 in Kraft treten.
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29
22.09.2016 08:49 |
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Civil Servant
Foren Gott
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So wie es aussieht hat der Wirtschaftsausschuss einige Änderungsvorschläge, die der BR in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht hat, berücksichtigt. Für uns bedeutet das, dass der Katalog der Regelunzuverlässigkeitsannahmen noch etwas detaillierter ausgestaltet wird. An dem Punkt sicherlich hilfreich.
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30
22.09.2016 11:59 |
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LKKS
Kaiser
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So wie es aussieht hat die Lobby den Ausschuß wieder mal belabert und die angedachten Verschärfungen erheblich verwässert.
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23.09.2016 10:49 |
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F.Lichtenstern
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Zitat: |
Original von LKKS
So wie es aussieht hat die Lobby den Ausschuß wieder mal belabert und die angedachten Verschärfungen erheblich verwässert.
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Welche Punkte wurden denn genau "verwässert"? Mir schwant nämlich böses...
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32
30.09.2016 09:03 |
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LKKS
Kaiser
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Beispielsweise wurde mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung die Regelüberprüfung von 3 auf 5 Jahre ausgedehnt.
Obwohl eigentlich die Anpassung und Angleichung an das Waffenrecht beabsichtigt war , was für mich auch Sinn gemacht hätte.
Weiter wurde die Bagatellgrenze für Verurteilungen von 60 auf 90 Tagessätze (mit der Begründung das Waffenrecht macht das auch) angehoben.
Mit der Bagatellgrenze kann ich leben, die mögliche Ausdehnung des Prüfungszeitraums macht keinerlei Sinn.
Denn Straftaten dürfen max. 5 Jahre berücksichtigt werden. Welchen Sinn macht dann noch die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung, wenn ich zwar entdecke, dass ein Erlaubnisinhaber sich strafbar gemacht hat, aber ich diese Tat erst entdeckt habe als bereits der Verwertungszeitraum fast abgelaufen war?
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33
30.09.2016 09:20 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von F.Lichtenstern
Steht das so jetzt schon fest oder kann daran immer noch gerüttelt werden?
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BT hat beschlossen. Das Gesetz ist angeblich nicht zustimmungsbedürftig, so dass der BR eigentlich nichts mehr ändern kann.
Aber noch etwas anderes: Der Wirtschaftsausschuss des BT hat die Liste der Tatsachen, die zu einer Regelunzuverlässigkeitsvermutung führen m.E. ausgedehnt - siehe BT-Drucksache 18/9707. An der Stelle kann man also von einer Verschärfung ggü. dem Entwurf sprechen.
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35
30.09.2016 09:53 |
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LKKS
Kaiser
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Ich vergaß eine Kleinigkeit:
Wer kürzere Zeiträume anwenden will, hat ein Hintertürchen bekommen. Denn die Regelüberprüfung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.
Wir werden uns die 3 Jahre nicht nehmen lassen, und dies halt in jedem Einzelfall besonders begründen.
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36
30.09.2016 14:58 |
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F.Lichtenstern
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Zitat: |
Original von LKKS
Ich vergaß eine Kleinigkeit:
Wer kürzere Zeiträume anwenden will, hat ein Hintertürchen bekommen. Denn die Regelüberprüfung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.
Wir werden uns die 3 Jahre nicht nehmen lassen, und dies halt in jedem Einzelfall besonders begründen. |
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Das klingt doch schon mal besser.
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37
04.10.2016 08:14 |
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elli
Mitglied
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Hallo, wie werden bei Euch die Bewachungsmitarbeiter erfasst?
Wir haben bislang nur eine Exeltabelle (inzw. ewig lang), damit lässt sich dann aber keine Widervorlage für die Überprüfung setzen.
Gibt es schon ein Programm, dass sinnvoll in der Anwendung ist und mit dem man dann auch gleich idealerweise die Abfragen (GZR/FZ,...) machen kann?
Fürs Waffenrecht gibt es bereits so ein Programm, wäre schön, wenn Ihr Eure Erfahrungen mitteilen könntet, da wir knapp 30 Bewachungsunternehmen haben mit teilweise viel Personal.
Danke schon mal vorab für Rückmeldungen.
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38
06.10.2016 16:03 |
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Blackhunter
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und Hallo,
wir verwenden bei uns von der Fa. Ekom 21 das Programm Migewa; für Makler 34 c; Makler 34 i und Bewacher 34 a GewO.
Noch einen schönen SchlaDo
Grüße aus dem Main-Taunus-Kreis
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39
06.10.2016 16:18 |
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