Anmeldehürden und Methoden/ Passierschein A38 |
Berthold
Grünschnabel
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Anmeldehürden und Methoden/ Passierschein A38 |
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Hallo zusammen,
folgendes trägt sich zu.
Ich melde mein Reisegewerbe in Witzenhausen/ Nordhessen an. Verlangt werden über die normalen Bescheinigungen, für mich nun noch Auszug aus Vollstreckungsgericht von zwei Behörden, sowie aus Insolvenzgericht.
Dies wird nun wohl generell verlangt.
Ich habe keine Einträge noch liegt mir sonst derlei zur Last.
Bin gern zu Auskünften und Transparenz berreit, jedoch halte ich diese Forderung für schlichtweg unzulässig bzw. unnötig.( GewO Hessen)
Frau Sachbearbeiterin: Freundlich aber bestimmt, "Ich möchte das aber haben, bei uns ist das so und wenn ich wöllte könnte ich noch vielmehr verlangen".
Zurückhaltung meinerseits und alles weitere nun per Post.
Wie sollte ich eurer Meinung nach nun weiter vorgehen , um die Anmeldung möglichst schonend über die Bühne zu bringen?
Was ist zulässig Ämterseits und wie/wann sollte ich intervenieren?
Freunde von mir, mit Reisegewerbe, hatten auf dem selben Bürgerbüro keinerlei Schwierigkeiten. Hat sich was in der GewO geändert oder sieht es nach Schikane aus?
Mein Wunsch:
Frau kommt selber drauf das sie vielleicht etwas übersehen hat und lässt mich ohne Wegelagerei feundlich passieren bzw. merkt das ich mich nicht zum Spielball diverser behördlicher Spielchen machen lasse.
King regards
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1
13.11.2015 21:04 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Kommt auf das konkrete Gewerbe an, aber grundsätzlich ist bei einer Zuverlässigkeitsprüfung neben Auskunft aus dem GZR und BZR auch mind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis/ Vollstreckungsregister zu fordern.
Hier ist derzeit das Problem in Hessen, dass es zwei Gerichte gibt die dafür zuständig sind. Zunächst bis Ende 2012 das für den Wohnort zuständige AG, könnte bei WMK Kassel sein, und zusätzlich das zentrale Vollstreckungsgericht Hessen in Hünfeld.
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2
16.11.2015 09:54 |
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Solon
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Anni Weiler
Routinier
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Was genau soll denn angemeldet werden? Und welche Bescheinigungen halten Sie für Schikane? Denn die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung, wie LKKS es beschrieben hat, ist beim Antrag auf Reisegewerbekarte, absolut üblich, und zwar bundesweit.
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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3
18.11.2015 14:10 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Wenn man von Ihnen eine Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte (und Gebühren dazu) forderte und würde dabei nichts prüfen: Dann wäre es eine Schikane. Wozu dann die Erlaubnis???
Und bei der Gelegenheit: Sie haben im Zuge der Gewerbeausübung noch jede Menge weitere Vorschriften zu beachten; vom Steuerrecht über ggf. das Straßenrecht (Sondernutzung), sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen usw. Das ist zugegebenermaßen lästig aber nun Mal der Ist-Zustand. Wenn Sie sich an dieser Stelle (auch) verweigern, ist die Gefahr des Scheiterns groß.
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19.11.2015 13:57 |
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