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Zum Ende der Seite springen GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?)
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Sonnenschein82 09.11.2015 16:02
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Rheinhesse 11.11.2015 16:02
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) sme40 10.11.2015 09:06
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Thomas Mischner 12.11.2015 08:12
 GmbH in Liquidation Stadtverwaltung Frankenthal 30.05.2016 16:59
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Civil Servant 31.05.2016 08:59
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Emsland 08.08.2016 09:37
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Rheinhesse 08.08.2016 11:20
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Roesje 09.11.2020 11:18
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) HBinder 09.11.2020 15:27
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Roesje 10.11.2020 10:18
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) SonjaB 23.08.2023 10:03
 RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) Bendino 23.08.2023 11:40

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Sonnenschein82 Sonnenschein82 ist weiblich
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GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?)

Hallo liebe Kollegen,

ich habe aktuell eine Meldung vom Amtsgericht zu einer GmbH, die sich nun in Liquidation befinden soll.
Nun kam unter mir und meinen Kollegen die Frage auf, ob hier evtl. eine Gewerbemeldung erforderlich ist. Eine Kollegin war vor kurzem auf einem Seminar und ist sich nicht mehr sicher.
Muss der Liquidator hier tatsächlich die bisherige GmbH abmelden und die GmbH i.L. mit der Tätigkeit "Vermögensverwertung" oder "Liquidationsverfahren eröffnet seit..." anmelden?

Bisher hatte ich noch nie eine Gewerbemeldung mit dem Zusatz "i. L." erhalten.
Leider habe ich hier auf die Schnelle auch nichts über die Suchfunktion gefunden.

Wünsche allen einen ruhigen Dienst und baldigen Feierabend!
1 09.11.2015 16:02 Sonnenschein82 ist offline E-Mail an Sonnenschein82 senden Beiträge von Sonnenschein82 suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?)

Moin aus Rheinhessen,

Eine aufgelöste Gesellschaft besteht grundsätzlich fort, allerdings hat sich der Gesellschaftszweck der Gesellschaft geändert. Dieser ist nunmehr nicht mehr auf die werbende Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens, d. h. auf die Realisierung der Aktiva und die Begleichung der Verbindlichkeiten.

Hierdurch ist die Firma in der Regel nicht mehr gewerblich tätig. Gewerbe im Sinne des Gewerberechts ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit.

Ausgenommen sind
• die Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Bergbau),
• die freien Berufe (Tätigkeiten für deren Ausübung zwingend ein Abschluss einer FH, TH oder Universität benötigt wird – z. B. Anwälte, Notare, Steuerberater) und
• die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.



Nach unserer Auffassung liegt bei der Realisierung der Aktiva (z. B. durch Veräußerung des Geschäftsvermögens) der Ausnahmetatbestand der bloßen Verwaltung und Nutzung des Vermögens der Gesellschaft vor und durch den Wegfall der werbenden Teilnahme am Wirtschaftsverkehr fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht, so dass eine anzeigepflichtige Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung nicht mehr ausgeübt wird.
´
(Auszug aus dem letzten Anschreiben an eine GmbH i. L. )

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
16 11.11.2015 16:02 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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Meiner bescheidenen Meinung nach bleibt alles wie es ist. Die juristische Person muss dann abgemeldet werden, wenn die Liquidation abgeschlossen und die Löschung beim AG erfolgt ist. Ein Ab- oder Ummeldegrund liegt bei Liquidation nicht vor.
Zudem ist die Vermögensverwertung und der Hinweis auf die Liquidation keine gewerbliche Tätigkeit.

Gruß aus Mittelhessen
1 10.11.2015 09:06 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

vielleicht hilft diese Entscheidung weiter:

„Die Auflösung der XXX-GmbH bewirkte, dass der Zweck der Gesellschaft seither auf ihre Abwicklung gerichtet war, die nach § 70 GmbHG u.a. darin besteht, die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, ihre Forderungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Für den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ergibt sich daraus, dass die aufgelöste Gesellschaft rechtlich noch Gewerbetreibende sein kann. Denn den Liquidatoren ist jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient, wobei das Ziel der Liquidation zu beachten ist, die Gläubiger zu befriedigen und für die Gesellschafter eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erzielen. In diesem Rahmen ist auch die Eingehung neuer "werbender" Geschäfte zulässig … .“
BVerwG, Urt. v. 19.12.1995, Az.: 1 C 3/93

Eine Anzeigepflicht sehe ich daher nicht.
1 12.11.2015 08:12 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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GmbH in Liquidation

blöde Frage zum Feierabend: kann eine Firma, die wegen eines Insolvenzverfahrens aufgelöst ist wegen eine Insolvenzverfahrens noch verkauft werden?
Danke und allen einen schönen Feierabend
1 30.05.2016 16:59 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Hier dürfte es auf die Details ankommen. Ist vom Verkauf einer GmbH die Rede, geht es sicherlich um die Gesellschaftsanteile. Ich wüsste nicht, was deren Verkauf verhindern sollte. Fraglich ist allerdings, was die Anteile im Insolvenzverfahren noch wert sein sollen.

Ander sieht die Sache aus, wenn es um Vermögensgegenstände der Fa. geht. Da dürfte allein der Insolvenzverwalter die Finger drauf haben.
1 31.05.2016 08:59 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Moin Moin

bei mir befand sich eine GmbH in Liquidation. Diese ist nun beendet und der Liquidator möchte die GmbH jetzt abmelden. Er verlangt aber, dass in die Gewerbeabmeldung das Kürzel i.L. hinter den Namen der juristischen Person kommt. Habe ich vorher noch nie gesehen. Kann ich das so machen?
1 08.08.2016 09:37 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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Moin aus Rheinhessen,
in den Handelsregistern werden Firmen (jur.P.) die in Liquidation sind regelmäßig mit dem Zusatz i. L. (in Liquidation) versehen. Diese Namensänderung übernehme ich immer in das Gewerberegister, da dieser Name von der Firma auch im Schriftverkehr geführt werden muss.

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16 08.08.2016 11:20 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Moin

Ich möchte mich hier mal mit meiner Frage dran hängen:

Ich habe jetzt eine Bekanntmachung vom AG auf dem Tisch, dass ein Unternehmen, welches vorher in der Nachbarstadt ansässig war, seine Geschäftsanschrift geändert hat, zu uns hin. Allerdings wurde gleichzeitig die Gesellschaft aufgelöst und befindet sich i.L.

Die neue Geschäftsanschrift ist die Privatanschrift des GF bzw. Liquidators.

Hatte jemand sowas schon mal und wie geht ihr mit sowas um? Anmeldung wegen Verlegung oder macht ihr gar nichts mehr?

Ich tendiere, auch wegen den vorherigen Beiträgen, eher dazu, nichts mehr zu veranlassen. Ich finde es schon super, dass diese Änderung überhaupt im HR eingetragen wurde. Hatte ich hier auch schon anders (Unternehmen i.L. und unter Betriebsstätte/Geschäftsanschrift nicht mehr zu erreichen).

Danke

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Alles ist schwierig bevors leicht wird!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 09.11.2020 11:18.

1 09.11.2020 11:18 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
HBinder HBinder ist männlich
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Hallo,

Liquidation bedeutet nicht automatisch, dass der Betrieb eingestellt wurde. Es können weiterhin noch neue Geschäfte eingegangen werden, die der Geschäftsabwicklung dienen. Deshalb würde ich schon bei der Gesellschaft nachhaken, ob und inwieweit sie noch eine Geschäftstätigkeit entfaltet, nach der sie als Gewerbetreibende einzustufen ist. Ggf. wäre dann eine Gewerbe-Anmeldung mit der neuen Geschäftsanschrift zu machen.

Grüße
HBinder
16 09.11.2020 15:27 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Danke

Dann nehme ich mal freundlich Kontakt auf in der Hoffnung, dass das Unternehmen sich meldet.

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1 10.11.2020 10:18 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
SonjaB
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Ich habe eine GmbH & Co. KG, wo die Gesellschafterin (GmbH) von Amts wegen gelöscht wurde (Vermögenslosigkeit). Im Handelsregisterauszug zur GmbH & Co. ist eingetragen, dass die Gesellschaft nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst wurde.
Die Gmbh & Co KG muss ja gemeldet bleiben. Aber was trage ich jetzt als Gesellschafter ein?
1 23.08.2023 10:03 SonjaB ist offline E-Mail an SonjaB senden Beiträge von SonjaB suchen
Bendino Bendino ist männlich
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Zitat:
Original von SonjaB
Ich habe eine GmbH & Co. KG, wo die Gesellschafterin (GmbH) von Amts wegen gelöscht wurde (Vermögenslosigkeit). Im Handelsregisterauszug zur GmbH & Co. ist eingetragen, dass die Gesellschaft nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst wurde.
Die Gmbh & Co KG muss ja gemeldet bleiben. Aber was trage ich jetzt als Gesellschafter ein?


Nach meinem Kenntnisstand ist die Löschung von Amts wegen durch die Gewerbebehörde ist rückgängig zu machen.

Nach einer Auflösung infolge der Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifähig (vgl. MüKo-GmbH/Berner, 4. Aufl. 2022, § 60 Rn. 123 m.w.N.). Erst nach Abschluss des Amtslöschungsverfahrens nach § 394 FamFG gilt die Gesellschaft als nicht mehr existent.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bendino: 23.08.2023 11:40.

16 23.08.2023 11:40 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
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