Abmeldung von Amts wegen?! |
dealb
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Abmeldung von Amts wegen?! |
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Hallo,
bei uns gibt es immer wieder Einzelunternehmer (Betriebssitz ist gleich Wohnsitz) die in einen anderen Zuständigkeitsbereich ziehen. Natürlich melden sie ihr Gewerbe nicht bei uns ab.
Ich habe zwar die neue Anschrift allerdings kann dort Post nicht zugstellt werden und meine Aufforderungen zur Abmeldung kommen immer wieder zurück.
Die Betriebsaufgabe steht bei uns eindeutig fest (vor Ort wurde ermittelt).
Wie würdet Ihr in diesem Fall verfahren? Direkt die Abmeldung von Amts wegen?!
Danke für Eure Meinungen
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1
30.10.2015 10:37 |
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Solon
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BernshausenL
Tripel-As
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Hallo dealb,
"Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen"
....und das machen wir dann auch so. Hat der Gesetzgeber ja eben für diesen Zweck vorgesehen
Schönes Wochenende!
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2
30.10.2015 11:50 |
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Solon
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Benno B.
Jungspund
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"Juristische Marterwerkzeuge"... |
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Hallo,
unser Verfahren (in S.):
Wenn Aufenthaltsort bekannt --> 1. Aufforderung, notfalls Anordnung mit Zwangsgeldandrohung und -festsetzung folgen lassen. Wenn nach Beitreibung immer noch keine Abmeldung --> 2. gebührenpflichtige Abmeldung von Amts wegen auf Datum der Feststellung einer Amtsperson (Poliziei, Behördenbediensteter). Zudem OWi-Anzeige.
Wenn Aufenthaltsort unbekannt --> vgl. 2.
Gruß, B.B.
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4
30.10.2015 15:47 |
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