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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers einer GmbH bei Antrag § 34c GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers einer GmbH bei Antrag § 34c GewO
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brigitta3   Zeige brigitta3 auf Karte
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Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers einer GmbH bei Antrag § 34c GewO



Wer kann mir helfen?

Wie überprüfe ich die Zuverlässigkeit eines britischen Staatsbürgers, der als
3. Geschäftsführer einer GmbH in Gründung mit englischem Wohnsitz einen
Antrag nach § 34c GewO gestellt hat.

Danke
1 06.12.2006 08:58 brigitta3 ist offline E-Mail an brigitta3 senden Beiträge von brigitta3 suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers einer GmbH bei Antrag § 34c GewO

Hej aus Hamm,

auch ein Brite muss Steuern bezahlen, also eine übersetzte UB eines britischen FA vorlegen lassen.

Gleiches gilt für den Strafregisterauszug.

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Jörg Wiesemeier
2 06.12.2006 09:21 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Stadt Kassel*Fricke   Zeige Stadt Kassel*Fricke auf Karte Stadt Kassel*Fricke ist männlich
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Achtung RE: Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers einer GmbH bei Antrag § 34c GewO

Ein vorweihnachtliches (sorry - der Smilie wechselt bei jedem Seitenaufruf sein Aussehen) aus Kassel!

Es gibt eine

Richtlinie 1999/42/EG zur Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise.
Diese Richtlinie dürfte hinlänglich bekannt sein.

Ergänzend dazu gibt es eine Übersicht über
Zuständige Behörden für die Ausstellung und Entgegennahme von Führungszeugnissen, Bescheinigungen der Konkursfreiheit
und der Art und Dauer der im Herkunftsland ausgeübten Berufstätigkeiten
.

Diese Ergänzung wurde am 01.06.2001 von der Europäischen Kommision unter dem Az. MARKT/D/8604/2000-DE herausgegeben.

Da ich für dieses Dokument trotz umfangreicher Googelei keinen entsprechenden Link gefunden habe, stelle ich es als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Viele Grüße aus Kassel
Frank

Dateianhang:
pdf Richtlinie1999_42_EG Ergänzung.pdf (1,14 MB, 402 mal heruntergeladen)


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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stadt Kassel*Fricke: 06.12.2006 18:43.

3 06.12.2006 10:16 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
brigitta3   Zeige brigitta3 auf Karte
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Themenstarter Thema begonnen von brigitta3


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Zuverlässigkeitsüberprüfung eines britischen Geschäftsführers von GmbH bei Antrag § 34c GewO



Ich habe eine Lösung gefunden.

Nach Auskunft des britischen Generalkonsulats in München kann die Zuverlässikeit
anhand eines Certificate of good conduct überprüft werden. Diese Bescheinigung
kann bei der Metropolitan Police beantragt werden, die Formulare erhält man im
Internet.

großes Grinsen
4 11.12.2006 08:25 brigitta3 ist offline E-Mail an brigitta3 senden Beiträge von brigitta3 suchen
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Ein fröhliches Hallo aus Hamm,

können Sie mir die genaue Seite sagen.
Ich habe ein bißchen gegoogelt Kopfkratz und leider nichts gefunden. verwirrt

Gruß aus Hamm

Sabine Küch
5 12.12.2006 11:32 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo zusammen,

hier mal schnell der Link zur Metropolitan Police.

Ich habe hier jedoch unter Fragen und Antworten folgendes gefunden:

Zitat:

How can I get a "Police clearance certificate" / "Certificate of good conduct"?

We have received many queries like this from people who have been making visa or work applications for other countries. The UK police do not issue "certificates of good conduct" or "police clearance certificates", however in our experience foreign embassies will generally accept a police reply under the subject access provisions of the Data Protection Act 1998 as a suitable equivalent.


frei übersetzt (Schulenglisch ist 20 Jahre her):

Wie bekomme ich ein "Polizeiliches Führungszeugnis" / eine "Bescheinigung der guten Führung"?

Wir haben schon viele solcher Fragen von Leuten erhalten, die Visum- oder Arbeitsanträge für andere Länder gestellt haben.
Die britische Polizei stellt keine "Bescheinigungen der guten Führung" oder "polizeiliche Führungszeugnisse" aus. Unserer Erfahrung nach akzeptieren ausländische Botschaften generell eine polizeiliche Rückantwort auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes von 1998 als ein brauchbares Äquivalent.

Damit sind Eigenauskünfte aus dem nationalen Polizeicomputersystem bzw. dem jeweiligen örtlichen Polizeidatenspeicher gemeint. Diese Formulare gibt es auf dieser Seite: http://www.met.police.uk/dataprotection/forms.htm

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
6 12.12.2006 23:10 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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