vorübergehende Einstellung Gewerbe |
Borussenfan
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vorübergehende Einstellung Gewerbe |
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Gibt es Rechtssprechung o.ä. ab welchem Zeitraum man nicht mehr von einer vorübergehenden Einstellung des Gewerbebetriebs sprechen kann. Das Finanzamt bittet mich in mehreren Fällen, eine Abmeldung von Amts wegen anzustoßen, da der Gewerbetreibende schon mehrere Jahre keine Umsätze mehr hatte. Habe den Betroffenen dann um Stellungnahme gebeten. Daraufhin hat er mir erklärt, dass er das Gewerbe "irgendwann" mal wieder ausüben möchte. Grds. sehe ich ich das so, dass es sein Problem ist, wenn er sich immer wieder dem FA gegenüber erklären muss. Habt ihr da andere Erkenntnisse?
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13.07.2015 09:01 |
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