Gaststättenanzeige Einzelhandel mit Cafe ??? |
dieter wirsch
Grünschnabel
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Gaststättenanzeige Einzelhandel mit Cafe ??? |
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Guten Tag,
ich bin ein Kaufmann/Einzelhändler und betreibe ein 100qm großes Ladengeschäft in dem Kaffeemaschinen und Zubehör verkauft werden. Nun habe ich in einem kleinen Teil des Ladens eine Ecke eingerichtet in der Kunden Kaffeespezialitäten zum sofotigen Verzehr und auch zum Mitnehmen kaufen können; ebenso kleine Kuchenstücke. Ich habe unter 10 Sitzplätze und keine Toilette. Das ganze ist bereits von der Lebensmittelüberwachung abgenommen worden. Bis dato war ich der Mienung das ich keine Gaststättenanzeige benötige. Nun hat sich das Gewerbeamt gemeldet und auch gleich das zuständige Bauamt mit eingeschaltet. Mein Architekt teilte mir mit das ich keine Nutzungsänderung beantragen müsse; da ja der Einzelhandelsteil überwiege und nicht der "Cafeteil". Was mache ich nun ? Was ist ggf. bei der Abnahme durch das Bauamat zu beachten ? Kommen da noch weitere Sachen ggf. Lärmschutzmaßnahmen, Fluchttüren ect auf mich zu ? Ich kann mir nicht vorstellen das z.B. Tankstellen, kleine Backshops/Kioske ect. eine Gaststättenerlaubnis benötigen in NdS. ???
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1
28.06.2015 12:48 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Hallo,
nach der mir zugänglichen Version des GastG Niedersachsen liegt hier ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 Abs. 3 GastG (NDS) vor.
Auf den Umfang im Verhältnis zum Hauptbetrieb kommt es dabei mE nicht an, die Aussage des Architekten ist daher nicht zutreffend.
Hier geht's zum GastG NDS
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2
29.06.2015 11:14 |
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