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Zum Ende der Seite springen Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe

Hallo lieber Forennutzer,

heute Morgen hat sich die Frage aufgeworfen, ob die Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe angemeldet werden darf oder nicht.
Nach §56 Abs. 1 Nr. 1b GewO ist der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren verboten, das Aufsuchen von Bestellungen auf Schädlingsbekämpfungsmittel aber zugelassen.

Heißt das jetzt im Klartext: Die Schädlingsbekämpfungsmittel darf der Reisegewerbetreibende nicht mitführen, aber die Bestellung vor Ort aufnehmen und im Nachhinein liefern?
Falls ja, ist die Frage ob man die o. g. Tätigkeit überhaupt im Reisegewerbe ja noch nicht geklärt.

Stehe etwas auf dem Schlauch und hoffe auf eure Unterstützung.

LG Jannes

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Gewerbeamt Zweibrücken
1 13.05.2015 08:23 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
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RE: Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe

Hallo Jannes,

kurze Zwischenfrage.

Soll dort als Schädlingsbekämpfer gearbeitet werden oder soll das Gift vertrieben werden. Beides stelle ich mir im Reisegewerbe sehr schwer, wenn nicht sogar garnicht durchführbar, vor.

Ohne vorherige Bestellung wird das schwierig.
2 13.05.2015 09:43 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Solon
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Jannes


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RE: Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe

Hallo Thomas Lehmann,

die Arbeiten sollen vor Ort durchgeführt werden. Sowie ich das hier deute ist die Tätigkeit im Reisegewerbe zwar nicht sehr üblich, aber durchaus machbar, da es ja nicht verboten ist oder?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
3 13.05.2015 11:10 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Schädlingsbekämpfung im Reisegewerbe

Moin aus Rheinhessen,
m. w. dürfen Schädlingsbekämpfer aber nur gewerblich tätig werden, wenn Sie Ihre Sachkunde nachgewiesen haben - ich komme für RLP aber nicht drauf, wer zuständige Behörde ist - im Zweifelsfall würde ich bei Eurem Bauhof / Gartenamt mal nachfragen. Hab auch noch diesen Link Lesen gefunden, vielleicht hilft es weiter.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
4 13.05.2015 11:31 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich stelle mir auch gerade vor, dass jemand an der Tür klingelt und fragt: "Entschuldigung, haben Sie vielleicht Ratten, die ich bekämpfen könnte?"

Ich gehe eher davon aus dass sich der Bürger an einen Schädlingsbekämpfer wendet, wenn er denn Ungeziefer hat. Das würde aber ein stehendes Gewerbe voraussetzen.

Da in diesem Bereich mit Giften gearbeitet wird, die zumindest bei unsachgemäßer Handhabung ja auch für Menschen gefährlich sein können, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass dieser Beruf ohne Zulassung und besondere Aufsicht ausgeübt werden darf.

Regina Runge
5 13.05.2015 11:46 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Petra Sauer Petra Sauer ist weiblich
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Hallo in die Runde,

ggfls. ist auch noch § 11 Abs. 1 Nr. 8e TierSchG zu beachten.

Viele Grüße aus dem sonnigen Rhein-Kreis-Neuss

Petra Sauer
6 13.05.2015 13:18 Petra Sauer ist offline E-Mail an Petra Sauer senden Beiträge von Petra Sauer suchen
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