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Zum Ende der Seite springen Stellvertreterkonzession
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anima anima ist weiblich
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Stellvertreterkonzession

Mein Sohn betreibt eine kleine Gaststätte geht aber Vollzeit arbeiten, in der Zeit in der er arbeitet halte ich (Mutter) die Stellung.
Die Stadt möchte nun eine Stellvertreterkonzession.
Die Frage nun ist: muss ich als Stellvertreter im Betrieb angemeldet sein? würde bedeuten mein Sohn kann aufhören da die Kosten nicht im Verhältnis sind ( Sozialabgaben,BG.....).
Die IHK sagt ich als Mutter kann als Familienmitglied im der Wirtschaft ohne Stellvertreterkonzession arbeiten, die Stadt sagt :was die IHK sagt interessiert uns nicht, entweder Stellvertreterkonzession oder meinem Sohn wird seine Konzession genommen.
Wer ist nun im Recht?
1 05.05.2015 15:52 anima ist offline E-Mail an anima senden Beiträge von anima suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

eine individuelle Rechtsberatung kann in diesem Forum nicht erfolgen, deshalb nur ein paar allgemeine Worte zur Stellvertretungserlaubnis.

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis (§ 9 des Gaststättengesetzes).
Stellvertreter ist, wer im Namen des Gewerbetreibenden und für dessen Rechnung handelt und befugt ist, sämtliche Rechtsgeschäfte für den Betriebsinhaber abzuschließen, also z. B. auch gegenüber Behörden aufzutreten, Arbeitsverträge abzuschließen usw. Nur für eine Person, die solchen umfassenden Befugnisse hat, wird daher eine Stellvertretungserlaubnis benötigt.
Davon unabhängig sind natürlich die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Aber das ist kein Thema des Gewerberechts.
2 07.05.2015 08:02 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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anima anima ist weiblich
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Danke soweit war das klar.
Will allerdings diese Stellvertreterkonzession garnicht sondern die Stadt möchte, dass ich sie beantrage, muss ich oder muss ich nicht?
3 08.05.2015 10:30 anima ist offline E-Mail an anima senden Beiträge von anima suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Das sollte sich aus meiner Antwort
Zitat:
Nur für eine Person, die solchen umfassenden Befugnisse hat, wird daher eine Stellvertretungserlaubnis benötigt.

eigentlich ergeben.
Ob Sie Stellvertrer(in) sind, lässt sich von hier aus nicht beurteilen.
4 08.05.2015 16:59 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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