Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu! |
barnie
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Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu! |
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Mit Beschluss vom 25. März 2015 hat der für Vergnügungssteuern zuständige II. Senat des Bundesfinanzhofs der Beschwerde eines Aufstellers gegen ein Urteil des FG Hamburg vom 27.08.2014 stattgegeben. In dem von der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Hansen in Jesteburg geführten Verfahren wurde die Revision vom BFH überraschend zugelassen. Der Beschluss enthält keine Begründung. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: II B 116/14.
Bei der Hamburger Spielvergnügungssteuer handelt es sich um eine Spieleinsatzsteuer. Diese beträgt 5 % auf den Spieleinsatz.
Das Finanzgericht Hamburg hatte im vergangenen Jahr die Klage des Aufstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen, weil es der Ansicht war, dass die Rechtmäßigkeit der Spielvergnügungssteuererhebung bereits abgeschließend höchstrichterlich geklärt sei.
Umso überraschender ist es, dass der BFH nun die Revsion gegen das Urteil zugelassen hat.
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1
13.04.2015 12:37 |
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Solon
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Alternativlos
Grünschnabel
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RE: Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu! |
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Das grenzt ja an ein Wunder. Schon wieder dieser RA. Arbeitet der eigentlich für einen Verband?
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2
15.04.2015 13:55 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu! |
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na dann wird ja HH bald zum paradies ?
pg.
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3
15.04.2015 21:15 |
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barnie
Foren As
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17.04.2015 17:26 |
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Meike
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Hallo Barnie,
kannst Du den vollständigen Beschluss im Wortlaut bitte einstellen?
Aufgrund der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes hatten viele Kommunen ihre VgSt-Satzung in den letzten Jahren geändert und denen könnten nun auch Klageverfahren drohen, oder ist das so speziell wegen Hamburger Besonderheiten?.
VG
Meike
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21.04.2015 05:20 |
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