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Zum Ende der Seite springen Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu!
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barnie barnie ist männlich
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Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu!

Mit Beschluss vom 25. März 2015 hat der für Vergnügungssteuern zuständige II. Senat des Bundesfinanzhofs der Beschwerde eines Aufstellers gegen ein Urteil des FG Hamburg vom 27.08.2014 stattgegeben. In dem von der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Hansen in Jesteburg geführten Verfahren wurde die Revision vom BFH überraschend zugelassen. Der Beschluss enthält keine Begründung. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: II B 116/14.

Bei der Hamburger Spielvergnügungssteuer handelt es sich um eine Spieleinsatzsteuer. Diese beträgt 5 % auf den Spieleinsatz.

Das Finanzgericht Hamburg hatte im vergangenen Jahr die Klage des Aufstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen, weil es der Ansicht war, dass die Rechtmäßigkeit der Spielvergnügungssteuererhebung bereits abgeschließend höchstrichterlich geklärt sei.

Umso überraschender ist es, dass der BFH nun die Revsion gegen das Urteil zugelassen hat.
1 13.04.2015 12:37 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
Solon
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RE: Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu!

Das grenzt ja an ein Wunder. Schon wieder dieser RA. Arbeitet der eigentlich für einen Verband?
2 15.04.2015 13:55 Alternativlos ist offline Beiträge von Alternativlos suchen
Solon
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RE: Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu!

na dann wird ja HH bald zum paradies ?

pg.
3 15.04.2015 21:15 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: Hamburger Spielvergnügungssteuer: BFH lässt Revision zu!

jetzt auch im Automatenmarkt:

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von barnie: 17.04.2015 17:27.

4 17.04.2015 17:26 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
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Hallo Barnie,

kannst Du den vollständigen Beschluss im Wortlaut bitte einstellen?

Aufgrund der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes hatten viele Kommunen ihre VgSt-Satzung in den letzten Jahren geändert und denen könnten nun auch Klageverfahren drohen, oder ist das so speziell wegen Hamburger Besonderheiten?.

VG
Meike
5 21.04.2015 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
barnie barnie ist männlich
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Hallo Meike,
der Beschluss des BFH enthält keine Begründung, so dass man daraus ohnehin nicht erkennen kann, warum der BFH die Revision zugelassen hat. Daher macht es aus meiner Sicht wenig Sinn, diesen hier zu veröffentlichen.

Die Begründung für die Zulassung der Revision lässt sich aus den in der Nichtzulassungsbeschwerde von der dortigen Beschwerdeführerin aufgeführten Gründen ableiten. Diese Begründungsschrift kann aber nicht veröffentlicht werden.

Dass viele Kommunen nun der Gefahr von Klageverfahren ausgesetzt werden, geschieht diesen meines Erachtens recht, da sie offenbar den Hals nicht voll genug bekommen können und sie die Automatenaufsteller in den vergangenen Jahren mit fadenscheinigen Begründungen mit immer höheren Vergnügungssteuern überzogen haben.

Sorry Meike, aber dazu fallen mir spontan zwei alte Redewendungen ein:

"Gier frisst Hirn"


oder

"Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht."


Liebe Grüße,
barnie
6 21.04.2015 09:43 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
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