Pop Up Shops / Temporäres Gewerbe |
MarieMA
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Pop Up Shops / Temporäres Gewerbe |
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Hallo,
wir haben ein Einzelhandelsgeschäft für Herrenmode in Hamburg. Unser Ladengeschäft besteht seit April 2013 und wir sind als GmbH angemeldet. Nun möchten wir temporär, in so genannten Pop Up Shops unsere Ware verkaufen. Dies möchten wir immer nur für ein paar Tage im Monat tun, in verschiedenen Städten innerhalb Deutschlands.
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, was ich da beachten muss. Kann jemand helfen?
Der Anruf bei der IHK ergab leider keine wirkliche Hilfe.
Vielen Dank im Voraus!!
Marie
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1
24.03.2015 17:25 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Es spricht viel dafür, dass Sie die Frage völlig zu Recht im Thread Reisegewerbe stellen, denn wenn eine Gewerbetreibende Betriebsstätten außerhalb des Hauptsitzes nur sehr kurz und unregelmäßig, u.U. sogar nur einmal nutzt, wird damit noch keine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle des stehenden Gewerbes initiiert. Es liegt also ein Reisegwerbe vor. Für die GmbH müsste daher eine Reisegwerbekarte beantragt werden.
Die Verkaufsveranstaltungen selbst müssten ja beworben werden, wodurch ein Wanderlager im Sinne des § 56a GewO vorliegen würde. Dieses müsste 14 Tage vorher bei der für die Veranstaltungsort zuständigen Behörde unter Vorlage der Werbung angemeldet werden.
Klären Sie die Details am Besten mit Ihrem Gewerbeamt.
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2
25.03.2015 08:51 |
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Solon
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MarieMA
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo Civil Servant!
Vielen Dank, das hat mir schon sehr weitergeholfen.
Muss ich die Veranstaltung auch anmelden, wenn ich diese nur per Newsletter und auf fb ankündige? Wissen Sie das?
Ich werde mich auf jeden Fall mit dem Gewerbeamt in Verbindung setzen.
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3
25.03.2015 14:56 |
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Civil Servant
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Soweit die Ankündigung öffentlich ist, besteht die Anmeldepflicht. Entscheidend ist aber auch, dass die Veranstaltung an sich für jedermann zugänglich ist.
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4
25.03.2015 16:09 |
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